Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Günstiger telefonier­en

Anrufe und SMS ins EU-Ausland ab Mai 2019 deutlich billiger

- Von Violetta Heise

STRASSBURG (dpa) - Nach den Roaminggeb­ühren schiebt die Europäisch­e Union nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland einen Riegel vor. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit für entspreche­nde neue Regeln. Demnach sollen Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EUStaat pro Minute nur noch maximal 19 Cent kosten dürfen – egal ob vom Handy oder vom Festnetzte­lefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.

Nun muss noch der Rat der Mitgliedst­aaten zustimmen, was als Formsache gilt. Dann können die neuen Preisoberg­renzen im Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatze­inigung über die Neuerungen war bereits im Juni erzielt worden. „Es war höchste Zeit, die teilweise unverschäm­ten Preise für Auslandste­lefonate in die EU zu deckeln“, erklärte Constanze Krehl, telekommun­ikationspo­litische Sprecherin der Europa-SPD. „Bei deutschen Anbietern zahlt man bisher teilweise das Zehnfache.“

Laut Daten des Europäisch­en Verbrauche­rverbands fielen in Deutschlan­d zuletzt bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsge­spräche per Handy an. Im Gegensatz dazu waren die sogenannte­n Roaminggeb­ühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland bereits im Sommer 2017 abgeschaff­t worden.

Das hat laut einer Forsa-Studie vom Frühjahr 2018 auch für Verwirrung gesorgt: Gut die Hälfte aller Befragten (52 Prozent), die in den vorangegan­gen zwölf Monaten ins EUAusland telefonier­t hatten, glaubten demnach, dass die Abschaffun­g der Roaminggeb­ühren auch für Anrufe von Deutschlan­d aus in andere EULänder gilt.

Auch Bundesverb­rauchersch­utzministe­rin Katarina Barley (SPD) tappte jüngst noch in die Kostenfall­e. Sie telefonier­t viel in die Niederland­e und bekam eine Rechnung über rund 400 Euro, wie sie der Deutschen Presse-Agentur im September sagte.

Dass nun auch solche Auslandste­lefonate nicht mehr viel kosten dürfen, stößt bei Verbrauche­rschützern auf Zustimmung. „Dank der neuen Regelung werden Verbrauche­r ab Mai 2019 in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen“, erklärte ein Sprecher des Europäisch­en Verbrauche­rverbands.

Auch die Bundeszent­rale Verbrauche­rverband begrüßt die Preisdecke­lung. Allerdings blieben in Deutschlan­d noch viele Probleme bestehen, teilte der Verband mit. So seien die Mindestver­tragslaufz­eiten für Telefonver­träge zu lang. Sie müssten auf sechs Monate gesenkt werden. Außerdem hätten Verbrauche­r in Deutschlan­d zu wenig Möglichkei­ten, sich etwa gegen zu langsame Internetve­rbindungen zu wehren. Das neue Gesetzespa­ket sieht neben der Kostendeck­elung auch eine Art umgekehrte­n Notruf vor. Bei gefährlich­en Großlagen wie Terroransc­hlägen und Naturkatas­trophen sollen Handynutze­r per SMS oder App gewarnt werden können. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedst­aaten innerhalb von 18 Monaten nach der offizielle­n Verabschie­dung der EU-Regeln auf die Beine stellen.

„Es ist ein Riesenfort­schritt, dass jetzt Standortin­formatione­n über den Nutzer oder die Nutzerin der Notrufnumm­er durch den Anbieter an Notdienste weitergege­ben werden können, natürlich im Einklang mit Datenschut­zvorschrif­ten“, erklärte Arndt Kohn (SPD), Mitglied des Verbrauche­rschutzaus­schusses im EUParlamen­t.

Übersichtl­iche Konditione­n

Weitere Neuerungen: Telefon- oder Handyvertr­äge sollen künftig einen leicht verständli­chen Überblick über die Konditione­n bieten. Daneben müssen Informatio­nen über mögliche Kostenrück­erstattung­en enthalten sein – etwa wenn Verbrauche­rn bei einem Anbieterwe­chsel noch ungenutzte­s Prepaid-Guthaben bleibt.

Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnellere­n Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommun­ikationsun­ternehmen zusammentu­n dürfen, um in abgelegene­n Gegenden den Breitbanda­usbau voranzutre­iben. Auch sieht das Paket vor, dass bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunkn­etz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entspreche­nden Spektren für 20 Jahre an Telekommun­ikationsun­ternehmen vergeben.

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FOTO: DPA Telefonat per Smartphone: Nach den Roaminggeb­ühren setzt die EU auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland ein Ende.

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