Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Das sind die Aufgaben des Kreistags und so wird er gewählt
Die Kreistage
Für die Wahl der Kreistage in den 35 Landkreisen gelten in weiten Bereichen die gleichen Regelungen wie bei der Gemeinderatswahl. Es darf auch dort panaschiert und kumuliert werden. Die Landkreise werden in Wahlkreise aufgeteilt, in denen je nach Einwohnerzahl mindestens vier und höchstens acht Bewerber zu wählen sind. Die Aufteilung in Wahlbezirke soll gewährleisten, dass alle Regionen des Landkreises vertreten sind. Gewählt wird nur innerhalb des Wahlbezirks. Entsprechend hat der Wähler des jeweiligen Wahlkreises so viele Stimmen, wie Bewerber in seinem Wahlkreis zu wählen sind. Die Gesamtzahl der Kreisräte richtet sich nach der Zahl der Einwohner des Kreises und beträgt mindestens 36, höchstens 86 Kreisräte. Diskutiert wird immer mal wieder über die Unvereinbarkeit eines Bürgermeisteramts mit dem Amt eines Kreisrats. Als Argument gegen Bürgermeister wird angeführt, dass diese – sofern es sich nicht um große Kreisstädte handelt – durch das Landratsamt kontrolliert werden und andererseits der Kreistag den Landrat wählt. Dies wird von den Kritikern als gegenseitige Abhängigkeit gesehen.
Worum geht es im Kreistag?
Die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises ist der Kreistag. Er legt die Grundsätze der Kreisverwaltung fest und überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Der Kreistag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Kreisräte sind ehrenamtlich tätig.
Der Kreistag wählt den Landrat; er ist der Vorsitzende des Kreistags. Seine Amtsperiode beträgt acht Jahre. Der Landrat hat im Kreistag kein Stimmrecht. Die Behörde des Landkreises ist das Landratsamt. Es ist zugleich untere Verwaltungsbehörde. Der Landkreis verwaltet in eigener Verantwortung all jene öffentlichen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen oder die im Interesse mehrerer oder aller Gemeinden liegen. Das sind in vielen Landkreisen beispielsweise Krankenhäuser, Berufsschulen oder auch Entsorgungsaufgaben. (sz)