Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Putin verschiebt Abstimmung zu Verfassungsänderung
(dpa) - Kremlchef Wladimir Putin verschiebt wegen der Corona-Pandemie die für ihn politisch besonders wichtige Abstimmung über die größte Verfassungsänderung der russischen Geschichte. Ein neuer Termin werde später je nach Entwicklung der Lage angesetzt, sagte Putin am Mittwoch in einer Fernsehansprache an sein Volk. Ursprünglich sollte am
22. April über das Grundgesetz abgestimmt werden. Es sichert Putin deutlich mehr Machtbefugnisse zu – und ermöglicht es ihm, noch bis 2036 im Amt zu bleiben.
Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert-Koch-Institut führt auf seiner Webseite eine Liste mit Coronavirus-Risikogebieten, die es fortlaufend aktualisiert. Derzeit gelten als Risikogebiete: ganz Ägypten, in China die Provinz Hubei (inklusive der Stadt Wuhan), in Frankreich die Region Grand Est (die Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne enthält), ganz Iran, ganz Italien, in Österreich das Bundesland Tirol, in Spanien die Hauptstadt Madrid, in Südkorea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) – sowie in den USA die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New
York. Wer aus einem dieser Gebiete zurückkehrt, der soll so weit möglich bis zu zwei Wochen zu Hause bleiben – auch wenn keine der häufigen Covid-19-Symptome wie trockener Husten und Fieber auftreten. Wer darüber hinaus Symptome zeigt (neben Husten und Fieber sind das manchmal Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Kopfweh und bei schweren Verläufen Atemnot), der sollte sich dringend an das zuständige Gesundheitsamt und an seinen Hausarzt wenden. Dann kann auch ein Test auf das Coronavirus angeordnet werden.
Was muss ich tun, wenn ich mit jemandem Kontakt hatte, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde?
Relevant ist der Kontakt mit der infizierten Person nur, wenn er in den vergangenen 14 Tagen stattgefunden hat. Wer mit der infizierten Person engen Kontakt hatte, muss in häusliche Quarantäne gehen. „Enger Kontakt“bedeutet laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
Nach Paragraph 56 Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes kann sich der Arbeitgeber das Gehalt, das er für Mitarbeiter in Quarantäne zahlt, bei der zuständigen Behörde erstatten lassen. In Baden-Württemberg ist es das Gesundheitsamt, in Bayern die jeweilige Bezirksregierung. Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Der Arbeitgeber muss dem Antrag eine Arbeitgeberbescheinigung über die Höhe des Arbeitsentgelts beifügen, das der Beschäftigte während der Quarantäne verdient hat – und über die gesetzlichen Abzüge. Auf Antrag können Arbeitgeber auch einen Vorschuss der Erstattung verlangen.
Wie viele andere Menschen kann ein mit Sars-CoV-2-Infizierter im Vergleich zu Masern- oder Influenza-Erkrankten anstecken?
Die Basisreproduktionszahl (R0) gibt an, wie viele Empfängliche durchschnittlich von einem Infizierten angesteckt werden. Bei SarsCoV-2 geben verschiedene Untersuchungen unterschiedliche Werte an, aber man kann einen Durchschnittswert von drei annehmen. Also ein Virusausscheider infiziert drei, danach sind es neun, 27, 81, und so weiter. Bei der „Schweinegrippe“lag dieser Wert bei 1,6 bis zwei und beim Masernvirus liegt er wesentlich höher. Das große Ziel aller Maßnahmen ist derzeit, den R0Wert von SARS-CoV-2 auf möglichst eins zu drücken.
Bleibt das neuartige Coronavirus auch länger auf Oberflächen wie Türklinken oder Haltegriffen aktiv und führt daher zu immer neuen Infektionen?