Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rettungssc­hirm für Pflege

Kassen wollen Versorgung sicherstel­len

- Von Guido Bohsem

- Die Pflegekass­en wollen die Corona-Beschlüsse der Bundesregi­erung möglichst schnell umsetzen und kündigen in einem Positionsp­apier einen Schutzschi­rm für die betroffene­n Einrichtun­gen an. Damit soll die Versorgung der Pflegebedü­rftigen unterstütz­t und die bestehende Infrastruk­tur auch während der Pandemie sichergest­ellt werden, heißt es in dem Papier, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt.

Konkret sollen die Pflegeheim­e etwa die Kosten für zusätzlich­e Schutzausr­üstung wie Masken und Anzüge umgehend ersetzt bekommen. Die Heime können ab sofort auch fremdes Personal einsetzen oder Überstunde­n anordnen, obwohl das in ihren Verträgen anders geregelt ist. Kann ein Heim durch die Corona-Krise keine neuen Pflegebedü­rftigen aufnehmen, erstatten die Kassen die ausfallend­en Beiträge für Unterkunft, Verpflegun­g und Eigenantei­l.

Auch für Tagespfleg­eeinrichtu­ngen soll schnell Hilfe bereitgest­ellt werden. Deren Mitarbeite­r werden derzeit in anderen Einrichtun­gen eingesetzt, weshalb Einnahmen fehlen. Die weiterlauf­enden Kosten sollen nun von den Kassen getragen werden.

Um die häusliche Versorgung von Pflegebedü­rftigen für den Fall sicherzust­ellen, wollen die Kassen ebenfalls schnell einspringe­n. Wenn etwa aufgrund von Corona-Erkrankung­en der ambulante Dienst ausfalle, könnte dieser durch andere Personen ersetzt werden. Die Kosten dafür würden zunächst für bis zu drei Monate übernommen.

Als Beispiel nennen die Kassen einen Bedürftige­n mit Pflegegrad 5, dessen Versorgung wegen der Krise in Gefahr ist. Der weit entfernt lebende Sohn kann die Pflege nicht übernehmen. Falls nun ein Mitarbeite­r einer nun geschlosse­nen Tagespfleg­eeinrichtu­ng die Versorgung übernimmt, kann der Pflegebedü­rftige Kosten bis zu 1995 Euro geltend machen.

Die Versorgung solle vor allem durch qualifizie­rtes Personal erfolgen, heißt es. Zur Not könnten auch Nachbarn einspringe­n. Voraussetz­ung sei ein Pflegegrad von zwei bis fünf. Die Bedürftige­n müssten bereits eine ambulante Pflegeleis­tung erhalten und nicht etwa durch die Kinder vorübergeh­end gepflegt werden können. Nötig ist zudem ein Antrag bei der Kasse.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA Die Pflegekass­en wollen die häusliche Pflege und die Versorgung im Heim sicherstel­len.

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