Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Soforthilfe doch ohne Vermögensprüfung
Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden – das teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch. „Stattdessen müssen Antragsteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder LeasingVerträge. Zuvor hatte es an der Nothilfe Kritik gegeben, weil Klein- und Kleinstunternehmer sowie Solo-Selbstständige zunächst ihr Privatvermögen zur Geschäftssicherung hätten heranziehen sollen. Bestraft würden dadurch jene, die gut gewirtschaftet hätten, hieß es seitens der Unternehmer. (dpa)