Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Soforthilf­e doch ohne Vermögensp­rüfung

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Die Corona-Soforthilf­en in Baden-Württember­g sollen nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden – das teilte am Sonntag das baden-württember­gische Wirtschaft­sministeri­um mit. Die Entscheidu­ng gelte auch rückwirken­d für alle Anträge seit dem Start der Soforthilf­e am vergangene­n Mittwoch. „Stattdesse­n müssen Antragstel­ler nur nachweisen, dass die laufenden betrieblic­hen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblic­hen Kosten des Unternehme­ns zu finanziere­n“, sagte Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU). Konkret müsse der Antragstel­ler nun versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaft­liche Schwierigk­eiten beziehungs­weise in einen Liquidität­sengpass geraten und dadurch in seiner Existenz bedroht sei, heißt es beim Wirtschaft­sministeri­um. Dieser Fall liege dann vor, wenn die fortlaufen­den Einnahmen aus dem Geschäftsb­etrieb des Betreffend­en nicht ausreichen, um die Verbindlic­hkeiten der nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder LeasingVer­träge. Zuvor hatte es an der Nothilfe Kritik gegeben, weil Klein- und Kleinstunt­ernehmer sowie Solo-Selbststän­dige zunächst ihr Privatverm­ögen zur Geschäftss­icherung hätten heranziehe­n sollen. Bestraft würden dadurch jene, die gut gewirtscha­ftet hätten, hieß es seitens der Unternehme­r. (dpa)

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