Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Mengen setzt Einziehung der Betreuungsgebühren aus
Damit schließt sich die Stadt der Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags des Landes an
(sz) - Aufgrund der sich ausweitenden Corona-Pandemie sind seit dem 17. März sämtliche Bildungsund Betreuungseinrichtungen in Baden-Württemberg geschlossen. Seit diesem Zeitpunkt wird auf Landesebene über die Handhabung hinsichtlich der Kindergartengebühren und anderen Betreuungskosten diskutiert. Die kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg) haben nun die Empfehlung ausgesprochen, eine landesweit einheitliche Regelung zu finden, daher setzt die Stadt Mengen die Einziehung die Kindergartengebühren sowie analog dazu der Kosten für die flexible Nachmittagsbetreuung und verlässlichen Grundschule ab April bis auf Weiteres aus. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Seit der Schließung sämtlicher Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Baden-Württemberg befassen sich die kommunalen Spitzenverbände mit der Frage, wie mit den Kindergartengebühren und anderen Betreuungskosten umgegangen werden soll. „Für viele Eltern ist es natürlich nicht nachvollziehbar, für eine nicht erbrachte Betreuungsleistung (außer Notbetreuung) Gebühren zu zahlen“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. „Diese Auffassung ist grundsätzlich zutreffend, die Kommunen weisen aber darauf hin, dass die Nicht-Erbringung der Leistung nicht auf ihr Verschulden zurückgeht, sondern durch die aktuelle, durch den Coronavirus ausgehende Gefährdungslage begründet ist.“
Die Kindergartensatzungen begründen in solchen Fällen, wie auch beispielsweise bei streikbedingten Ausfällen, keinen Erstattungsanspruch der Eltern, da durch das Aufrechterhalten der Notbetreuung und die Weiterbeschäftigung des Personals auf Seiten der Träger kein Rückgang der Kosten zu verzeichnen ist. Unabhängig davon sind sich die kommunalen Spitzenverbände jedoch einig, dass in diesen Zeiten auch besondere Handlungsweisen erforderlich sind.
Daher folgt die Stadt der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, wie viele andere Kommunen auch, und setzt die Einziehung der Kindergartengebühren sowie anderer Betreuungskosten ab dem Monat April bis auf Weiteres aus. „Eine abschließende Entscheidung, wie nach diesem Zeitpunkt mit den Gebühren weiter verfahren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen“, heißt es weiter. „Ohne staatliche Finanzhilfen, vergleichbar den Rettungsschirmen für die Wirtschaft, dem Gesundheitssystem und anderen Bereichen, werden die Kommunen ihre Einrichtungen dauerhaft nicht weiterbetreiben können.“
Für Fragen und weitere Informationen steht die Stadtverwaltung Mengen unter Telefon 07572/ 6070 oder per E-Mail info@mengen.de gerne zur Verfügung.