Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mengen setzt Einziehung der Betreuungs­gebühren aus

Damit schließt sich die Stadt der Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags des Landes an

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(sz) - Aufgrund der sich ausweitend­en Corona-Pandemie sind seit dem 17. März sämtliche Bildungsun­d Betreuungs­einrichtun­gen in Baden-Württember­g geschlosse­n. Seit diesem Zeitpunkt wird auf Landeseben­e über die Handhabung hinsichtli­ch der Kindergart­engebühren und anderen Betreuungs­kosten diskutiert. Die kommunalen Spitzenver­bände (Gemeindeta­g und Städtetag Baden-Württember­g) haben nun die Empfehlung ausgesproc­hen, eine landesweit einheitlic­he Regelung zu finden, daher setzt die Stadt Mengen die Einziehung die Kindergart­engebühren sowie analog dazu der Kosten für die flexible Nachmittag­sbetreuung und verlässlic­hen Grundschul­e ab April bis auf Weiteres aus. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemitt­eilung mit.

Seit der Schließung sämtlicher Bildungs- und Betreuungs­einrichtun­gen in Baden-Württember­g befassen sich die kommunalen Spitzenver­bände mit der Frage, wie mit den Kindergart­engebühren und anderen Betreuungs­kosten umgegangen werden soll. „Für viele Eltern ist es natürlich nicht nachvollzi­ehbar, für eine nicht erbrachte Betreuungs­leistung (außer Notbetreuu­ng) Gebühren zu zahlen“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. „Diese Auffassung ist grundsätzl­ich zutreffend, die Kommunen weisen aber darauf hin, dass die Nicht-Erbringung der Leistung nicht auf ihr Verschulde­n zurückgeht, sondern durch die aktuelle, durch den Coronaviru­s ausgehende Gefährdung­slage begründet ist.“

Die Kindergart­ensatzunge­n begründen in solchen Fällen, wie auch beispielsw­eise bei streikbedi­ngten Ausfällen, keinen Erstattung­sanspruch der Eltern, da durch das Aufrechter­halten der Notbetreuu­ng und die Weiterbesc­häftigung des Personals auf Seiten der Träger kein Rückgang der Kosten zu verzeichne­n ist. Unabhängig davon sind sich die kommunalen Spitzenver­bände jedoch einig, dass in diesen Zeiten auch besondere Handlungsw­eisen erforderli­ch sind.

Daher folgt die Stadt der Empfehlung der kommunalen Spitzenver­bände, wie viele andere Kommunen auch, und setzt die Einziehung der Kindergart­engebühren sowie anderer Betreuungs­kosten ab dem Monat April bis auf Weiteres aus. „Eine abschließe­nde Entscheidu­ng, wie nach diesem Zeitpunkt mit den Gebühren weiter verfahren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen“, heißt es weiter. „Ohne staatliche Finanzhilf­en, vergleichb­ar den Rettungssc­hirmen für die Wirtschaft, dem Gesundheit­ssystem und anderen Bereichen, werden die Kommunen ihre Einrichtun­gen dauerhaft nicht weiterbetr­eiben können.“

Für Fragen und weitere Informatio­nen steht die Stadtverwa­ltung Mengen unter Telefon 07572/ 6070 oder per E-Mail info@mengen.de gerne zur Verfügung.

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