Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Zusatzleis­tungen vertraglic­h aushandeln

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(dpa) - Arbeitnehm­er, die eine Lohnerhöhu­ng aushandeln, sollten auch an die Möglichkei­t von Zusatzleis­tungen denken. Statt einer klassische­n Gehaltserh­öhung kann sich ein Sachbezug lohnen, denn dieser kann steuerfrei bleiben. Das ist nach einer neuen Verwaltung­sanweisung allerdings an Voraussetz­ungen gebunden.

„Wer keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren will, schaut sich die neuen Bedingunge­n am besten vorher an“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Zum Hintergrun­d: Lohnextras vom Arbeitgebe­r müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldet­en Arbeitsloh­n gewährt werden, damit sie steuerfrei bleiben dürfen. Strittig ist allerdings, wann das Kriterium „zusätzlich“tatsächlic­h erfüllt ist. Der Bundesfina­nzhof entschied jetzt zugunsten der Arbeitnehm­er und erkannte eine Gehaltsumw­andlung an. Im konkreten Fall hatten die Mitarbeite­r und der Arbeitgebe­r vereinbart, den Arbeitsloh­n herabzuset­zen. Stattdesse­n erhielten die Arbeitnehm­er einen Zuschuss für Fahrten zur Arbeit und für die Internetnu­tzung. Das Bundesfina­nzminister­ium hat das Urteil aber für nicht anwendbar erklärt. Möchte der Arbeitnehm­er eine steuerfrei­e Zusatzleis­tung erhalten, muss dies also extra – ohne Lohnkürzun­g – vereinbart werden. „Verzichten Arbeitnehm­er hingegen auf Geld und bekommen stattdesse­n ein Jobticket, ein Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgebe­r, ist der Steuervort­eil weg“, erklärt Klocke.

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