Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Zehn Tipps für den Antrag auf Soforthilfe
Je sorgfältiger die Anträge ausgefüllt werden, desto schneller wird die Soforthilfe ausgezahlt, rät die IHK Bodensee-Oberschwaben. Hier die wichtigsten Tipps:
Vorsicht Betrüger: Betrüger kontaktieren derzeit gezielt Unternehmen und lotsen sie auf nicht offizielle Internetseiten, um Straftaten vorzubereiten, warnt das Landeskriminalamt in Stuttgart. Anträge daher nur auf den Seiten der offiziellen Landesstellen stellen. Berechtigung prüfen: Die Soforthilfe ist für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich in eine existenzbedrohliche Lage gekommen sind.
Elektronisch ausfüllen, unterschreiben, speichern und hochladen: Anträge, die per E-Mail, Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden. Genauigkeit vor Schnelligkeit: Unvollständig ausgefüllte Anträge müssen neu beantragt werden. Das dauert länger.
Steuerberater einbinden: Bei Problemen, die Arbeitszeit der Beschäftigten in Vollzeitäquivalente umzurechnen, hilft auch der Steuerberater.
Situation analysieren: Die Soforthilfe gleicht keine Umsatzeinbrüche aus, sondern soll „nur“vor dem Ruin bewahren. Geben Sie genau an, wo Ihre Liquiditätsengpässe liegen. Etwa beim Bedienen laufender Kredite, Leasingraten, bei der Miete oder beim Zahlen von Mitarbeiterlöhnen. Der Liquiditätsengpass ist konkret zu beziffern. Auch hier hilft der Steuerberater. Begründung erläutern: Der finanzielle Engpass muss unmittelbar auf die Corona-Pandemie ab 11. März zurückzuführen sein. Technischen Support oder Hilfe vor Ort: Der Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und als pdf eingescannt werden. Gemeinden und Wirtschaftsförderungen bieten Unterstützung an, etwa bei Sprachproblemen. Infos gibt es auf der IHK-Homepage oder bei der Gemeinde.
Endkontrolle nicht vergessen: Ist alles ausgefüllt? Sind alle Häkchen gesetzt?
Rückmeldung überprüfen: Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, bekommen Sie eine Statusmail „in Bearbeitung“. Haben Sie nach sieben Tagen keine Mail erhalten, wenden Sie sich an die IHK-Hotline „Soforthilfe”. Achtung: Vorgangsnummer bereithalten. (kec)