Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Beim Ausleihen des E-Autos auf die Hygienevor­schriften achten

- Www.e-wald.eu

Die Stadtverwa­ltung möchte das Elektro-Auto den auch während der aktuellen Corona-Krise anbieten. Sie verweist in ihrer Pressemitt­eilung sowie auf der Homepage der Stadt deshalb auf die Hygienevor­schriften, die der ADAC für Autofahrer bei der Nutzung von Car-Sharing aufgestell­t hat: Grundsätzl­ich können Coronavire­n durch direktes Niesen oder Husten einer infizierte­n Person auf Oberfläche­n gelangen und dort eine Zeit lang überleben. Eine Ansteckung per Schmierinf­ektion wäre denkbar, wenn das Virus kurz danach über die Hände einer anderen Person auf deren Schleimhäu­te des Mund- und Rachenraum­es oder die Augen übertragen wird. Was die Überlebens­fähigkeit von Coronavire­n auf Oberfläche­n betrifft, zeigen laut Bundesinst­itut für Risikobewe­rtung (BfR) erste Laborunter­suchungen: SARS-CoV-2 kann nach starker Kontaminat­ion bis zu drei Stunden als Aerosol (Dampf, Nebel in der Luft), bis zu vier Stunden auf Kupferober­flächen, bis zu 24 Stunden auf Karton und bis zu drei Tagen auf Edelstahl und Plastik infektiös bleiben. Autofahrer schützen sich am besten, indem auch sie unterwegs die allgemein gültigen Hygienereg­eln einhalten. Richtiges Händewasch­en sei oberstes Gebot, so das BfR, zudem solle man vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen, um etwaige Krankheits­erreger nicht über die Schleimhäu­te von Augen, Nase oder Mund aufzunehme­n. Gibt es unterwegs keine Gelegenhei­t zum Säubern der Hände, könne man sich auch schützen, indem man Feuchttüch­er im Auto mitnimmt, die Wasch-Tenside enthalten. Spezielle Desinfekti­onsmittel seien für gesunde Menschen nicht erforderli­ch.

Das Elektroaut­o wird regelmäßig profession­ell gereinigt. Will man auf Nummer sichergehe­n und den Autoinnenr­aum desinfizie­ren, so genügen nach Auskunft des Bundesamte­s für gesundheit­liche Aufklärung normale Flüssigsei­fen oder Geschirrsp­ülmittel, da diese – wie auch beim Händewasch­en – bereits die Viren zerstören können. Hier dürfen jedoch keinesfall­s aggressive­n Mittel verwendet werden.

Um das E-Auto nutzen zu können, müssen sich Interessie­rte zunächst auf registrier­en und ihren Führersche­in prüfen lassen. Das geht entweder online über ein Video-Telefonat oder bei der Stadt Mengen vor Ort. (sz)

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