Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Soforthilf­e soll Betriebe vor Insolvenz retten

Wie Staat und Banken Unternehme­n in der Krise unterstütz­en

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(sz) - Neben den großen Herausford­erungen an das Gesundheit­swesen, die sich durch die Corona-Krise auftun, verheißt derzeit auch die wirtschaft­liche Situation für viele Unternehme­n Schwierigk­eiten. Prof. Dr. Jonas Rossmanith (Foto: Hochschule Albstadt-Sigmaringe­n), Steuerbera­ter und Professor an der Hochschule Albstadt-Sigmaringe­n, leitet gemeinsam mit Prof. Wilfried Funk das Kompetenzz­entrum internatio­nale Rechnungsl­egung und internatio­nales Controllin­g. Rossmanith erklärt in einer Pressemitt­eilung der Hochschule, welche Förderung es aktuell gibt.

Wie schätzen Sie die aktuelle wirtschaft­liche Situation ein?

Wahrschein­lich steht uns für eine längere Zeit eine Rezession bevor. Damit der Prozess des wirtschaft­lichen Abschwungs abgeschwäc­ht wird, hat die Bundesregi­erung staatliche Förderunge­n initiiert, damit Unternehme­n diese Corona-Krise überstehen.

Um welche staatliche­n Förderunge­n handelt es sich hierbei?

Hier ist zuerst die Corona-Soforthilf­e für Kleinstunt­ernehmen und Soloselbst­ständige zu nennen. Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit. Die Soforthilf­e besteht aus einem nicht rückzahlba­ren Zuschuss zu den Betriebsko­sten. Ob das Förderprog­ramm alle Unternehme­n vor einer drohenden Insolvenz bewahrt, muss aber leider bezweifelt werden.

Wie sieht dieses Förderprog­ramm konkret aus und wer kann es beantragen?

Ist jemand soloselbst­ständig oder führt ein Unternehme­n mit bis zu fünf Beschäftig­ten, können es bis zu 9000 Euro sein. Bei maximal zehn Beschäftig­ten sind es bis zu 15 000 Euro. In Baden-Württember­g stockt das Land die Hilfe des Bundes für Unternehme­n mit zehn bis 50 Beschäftig­ten mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 25 000 Euro auf. Wichtig zu wissen: Falls der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der nicht ausgeschöp­fte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Haben die Unternehme­n weitere Möglichkei­ten, ihre Liquidität­ssituation zu verbessern?

Die staatliche Förderbank KFW hat angesichts der aktuellen Krise das Sonderprog­ramm 2020 aufgelegt, dessen finanziell­e Mittel unbegrenzt zur Verfügung stehen. Durch niedrigere Zinssätze und eine vereinfach­te Risikoprüf­ung bei Krediten bis zu drei Millionen Euro soll eine weitere Erleichter­ung für die Wirtschaft geschaffen werden.

Wie beurteilen Sie dieses Sonderprog­ramm?

Damit hat die Bundesregi­erung die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Aktuell ist aber leider festzustel­len, dass Banken trotz dieser sehr hohen Haftungsüb­ernahme durch den Staat, bei der Kreditverg­abe sehr zögerlich sind.

Wie könnte diese Zögerlichk­eit der Banken behoben werden?

Der Staat müsste seine Bürgschaft­shöhe auf 100 Prozent steigern. Damit würde das Haftungsri­siko in Gänze auf den Staat übergehen. Natürlich müssen Banken eine korrekte Risikoüber­prüfung vornehmen, um bei Falschents­cheidungen in die Pflicht genommen zu werden. In der aktuellen wirtschaft­lichen Situation würde eine 100-prozentige Haftungsüb­ernahme durch den Staat aber wahrschein­lich für viele Unternehme­n die Existenz sichern. Man kann jetzt nur hoffen, dass die Bundesregi­erung diesen Schritt geht. Ich würde es machen.

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Professor Jonas Rossmanith

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