Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Soforthilfe soll Betriebe vor Insolvenz retten
Wie Staat und Banken Unternehmen in der Krise unterstützen
(sz) - Neben den großen Herausforderungen an das Gesundheitswesen, die sich durch die Corona-Krise auftun, verheißt derzeit auch die wirtschaftliche Situation für viele Unternehmen Schwierigkeiten. Prof. Dr. Jonas Rossmanith (Foto: Hochschule Albstadt-Sigmaringen), Steuerberater und Professor an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, leitet gemeinsam mit Prof. Wilfried Funk das Kompetenzzentrum internationale Rechnungslegung und internationales Controlling. Rossmanith erklärt in einer Pressemitteilung der Hochschule, welche Förderung es aktuell gibt.
Wie schätzen Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation ein?
Wahrscheinlich steht uns für eine längere Zeit eine Rezession bevor. Damit der Prozess des wirtschaftlichen Abschwungs abgeschwächt wird, hat die Bundesregierung staatliche Förderungen initiiert, damit Unternehmen diese Corona-Krise überstehen.
Um welche staatlichen Förderungen handelt es sich hierbei?
Hier ist zuerst die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige zu nennen. Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit. Die Soforthilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Betriebskosten. Ob das Förderprogramm alle Unternehmen vor einer drohenden Insolvenz bewahrt, muss aber leider bezweifelt werden.
Wie sieht dieses Förderprogramm konkret aus und wer kann es beantragen?
Ist jemand soloselbstständig oder führt ein Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, können es bis zu 9000 Euro sein. Bei maximal zehn Beschäftigten sind es bis zu 15 000 Euro. In Baden-Württemberg stockt das Land die Hilfe des Bundes für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 25 000 Euro auf. Wichtig zu wissen: Falls der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Haben die Unternehmen weitere Möglichkeiten, ihre Liquiditätssituation zu verbessern?
Die staatliche Förderbank KFW hat angesichts der aktuellen Krise das Sonderprogramm 2020 aufgelegt, dessen finanzielle Mittel unbegrenzt zur Verfügung stehen. Durch niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu drei Millionen Euro soll eine weitere Erleichterung für die Wirtschaft geschaffen werden.
Wie beurteilen Sie dieses Sonderprogramm?
Damit hat die Bundesregierung die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Aktuell ist aber leider festzustellen, dass Banken trotz dieser sehr hohen Haftungsübernahme durch den Staat, bei der Kreditvergabe sehr zögerlich sind.
Wie könnte diese Zögerlichkeit der Banken behoben werden?
Der Staat müsste seine Bürgschaftshöhe auf 100 Prozent steigern. Damit würde das Haftungsrisiko in Gänze auf den Staat übergehen. Natürlich müssen Banken eine korrekte Risikoüberprüfung vornehmen, um bei Falschentscheidungen in die Pflicht genommen zu werden. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation würde eine 100-prozentige Haftungsübernahme durch den Staat aber wahrscheinlich für viele Unternehmen die Existenz sichern. Man kann jetzt nur hoffen, dass die Bundesregierung diesen Schritt geht. Ich würde es machen.