Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Verwaltung­sgericht lehnt Eilantrag ab

Es gibt keinen Baustopp für den 1000-Kühe-Stall in Hahnennest

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(jul/sz) - Die Arbeiten am 1000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest können weitergehe­n. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat im Rahmen eines einstweili­gen Rechtsschu­tzverfahre­ns einen Baustopp für den 1000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest abgelehnt. Ein darauf gerichtete­r Eilantrag des BUND bleibt damit erfolglos.

Das Vorhaben von vier Landwirtsf­amilien des Energiepar­ks Hahnennest, einen Stall für 1000 Kühe und 80 Kälber zu errichten, beschäftig­t seit rund fünf Jahren Gegner und Behörden. Nun hat auch das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n am Freitag in einer Pressemitt­eilung über seinen Beschluss informiert, dass der Antrag des BUND abgelehnt wird und das Landratsam­t Sigmaringe­n die immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g korrekt erteilt hat. In seiner Begründung bleibt die fünfte Kammer des Verwaltung­sgerichts allerdings vorsichtig.

Die 5. Kammer des Verwaltung­sgerichts ist laut Pressemitt­eilung zunächst der Auffassung, dass der BUND aus verfahrens­rechtliche­n Gründen im sogenannte­n vereinfach­ten immissions­schutzrech­tlichen Genehmigun­gsverfahre­n lediglich sogenannte umweltbezo­gene Rechtsvors­chriften rügen kann. Der BUND sieht auch den Brandschut­z beim Kuhstall kritisch und hatte entspreche­nde Argumente angeführt. „Der Verband hätte diese Rügen bereits im Bebauungsp­lanverfahr­en vorbringen können und müssen“, heißt es vom Verwaltung­sgericht. Die Richter räumen jedoch auch ein: Gleichwohl sei insbesonde­re die FFH-Verträglic­hkeitsvorp­rüfung in der Sache womöglich tatsächlic­h defizitär beziehungs­weise in den Akten nicht ausreichen­d nachvollzi­ehbar dokumentie­rt. Es könne letztlich derzeit nicht ausgeschlo­ssen werden, dass im betroffene­n Natura-2000-Gebiet geschützte Lebensraum­typen durch Stickstoff­eintrag beeinträch­tigt werden. Etwaige Fehler

hierbei seien jedoch in einem behördlich­en Verfahren heilbar.

Eine mögliche Grundwasse­rgefährdun­g durch den 1000-Kühe-Stall konnte das Gericht im Eilverfahr­en nicht bestätigen. Die Vorschrift­en der vor Ort einschlägi­gen Wasserschu­tzgebietsv­erordnunge­n seien eingehalte­n. Problemati­sch sei insoweit in erster Linie die Ausbringun­g der Gärreste, die nach Einbringun­g der anfallende­n Gülle in die benachbart­e Biogasanla­ge verblieben. Es seien ausreichen­d Abgabe- und Ausbringun­gskapazitä­ten

nachgewies­en worden. Die Kammer weist in ihrem Beschluss allerdings darauf hin, dass das Landratsam­t ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklun­g der Nitratmess­werte legen muss, ob sich die „auf dem Papier“dargelegte Abgabekapa­zität auch als dauerhaft real düngerecht­skonform vorhanden erweist. Dies sei insbesonde­re deshalb von Bedeutung, weil die düngerecht­lichen Bestimmung­en zwischenze­itlich verschärft wurden.

Auch Bestimmung­en zum Schutz benachbart­er Biotope würden laut Pressemitt­eilung durch das Vorhaben voraussich­tlich nicht verletzt. Die insoweit vorgesehen­en Ausgleichs­maßnahmen hält die Kammer bei summarisch­er Prüfung für ausreichen­d. Ebenso wenig sei die mit dem Vorhaben verbundene Flächenver­siegelung zu beanstande­n, die rechtlich nicht als Nutzungsän­derung des zuvor bestehende­n Grünlandes anzusehen sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräf­tig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligte­n mit der Beschwerde zum Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g angefochte­n werden. Der BUND ist von der Argumentat­ion des Verwaltung­sgerichts überrascht. „Wir beraten gerade intensiv darüber, ob wir gegen die Entscheidu­ng Beschwerde beim Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g einlegen“, teilt Ulfried Miller Geschäftsf­ührer des BUND Bodensee-Obeerschwa­ben mit.

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FOTO: JULIA FREYDA Auf der eingezäunt­en Baustelle in Hahnennest laufen Erdarbeite­n.

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