Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Es gibt keinen Baustopp für den 1000-Kühe-Stall in Hahnennest
(jul/sz) - Die Arbeiten am 1000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest können weitergehen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens einen Baustopp für den 1000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest abgelehnt. Ein darauf gerichteter Eilantrag des BUND bleibt damit erfolglos.
Das Vorhaben von vier Landwirtsfamilien des Energieparks Hahnennest, einen Stall für 1000 Kühe und 80 Kälber zu errichten, beschäftigt seit rund fünf Jahren Gegner und Behörden. Nun hat auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Freitag in einer Pressemitteilung über seinen Beschluss informiert, dass der Antrag des BUND abgelehnt wird und das Landratsamt Sigmaringen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung korrekt erteilt hat. In seiner Begründung bleibt die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts allerdings vorsichtig.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts ist laut Pressemitteilung zunächst der Auffassung, dass der BUND aus verfahrensrechtlichen Gründen im sogenannten vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren lediglich sogenannte umweltbezogene Rechtsvorschriften rügen kann. Der BUND sieht auch den Brandschutz beim Kuhstall kritisch und hatte entsprechende Argumente angeführt. „Der Verband hätte diese Rügen bereits im Bebauungsplanverfahren vorbringen können und müssen“, heißt es vom Verwaltungsgericht. Die Richter räumen jedoch auch ein: Gleichwohl sei insbesondere die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung in der Sache womöglich tatsächlich defizitär beziehungsweise in den Akten nicht ausreichend nachvollziehbar dokumentiert. Es könne letztlich derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass im betroffenen Natura-2000-Gebiet geschützte Lebensraumtypen durch Stickstoffeintrag beeinträchtigt werden. Etwaige Fehler
hierbei seien jedoch in einem behördlichen Verfahren heilbar.
Eine mögliche Grundwassergefährdung durch den 1000-Kühe-Stall konnte das Gericht im Eilverfahren nicht bestätigen. Die Vorschriften der vor Ort einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnungen seien eingehalten. Problematisch sei insoweit in erster Linie die Ausbringung der Gärreste, die nach Einbringung der anfallenden Gülle in die benachbarte Biogasanlage verblieben. Es seien ausreichend Abgabe- und Ausbringungskapazitäten
nachgewiesen worden. Die Kammer weist in ihrem Beschluss allerdings darauf hin, dass das Landratsamt ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Nitratmesswerte legen muss, ob sich die „auf dem Papier“dargelegte Abgabekapazität auch als dauerhaft real düngerechtskonform vorhanden erweist. Dies sei insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die düngerechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich verschärft wurden.
Auch Bestimmungen zum Schutz benachbarter Biotope würden laut Pressemitteilung durch das Vorhaben voraussichtlich nicht verletzt. Die insoweit vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen hält die Kammer bei summarischer Prüfung für ausreichend. Ebenso wenig sei die mit dem Vorhaben verbundene Flächenversiegelung zu beanstanden, die rechtlich nicht als Nutzungsänderung des zuvor bestehenden Grünlandes anzusehen sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten mit der Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angefochten werden. Der BUND ist von der Argumentation des Verwaltungsgerichts überrascht. „Wir beraten gerade intensiv darüber, ob wir gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen“, teilt Ulfried Miller Geschäftsführer des BUND Bodensee-Obeerschwaben mit.