Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
WFV wartet Rechtsgutachten ab
Fußballverband will zunächst rechtliche Situation klären lassen, Entscheidung Anfang Mai
(sz) - Erst wenn ein Rechtsgutachten vorliegt, will der Württembergische Fußball-Verband (WFV) darüber entscheiden, wie und ob es mit der Saison 2019/2020 weitergehen kann. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes vom Montagnachmittag hervor. Sie ist auch eine Reaktion auf eine Entscheidung des Bayerischen FußballVerbandes (BFV), der sich in einer Abstimmung seiner Mitgliedsvereine das Okay geholt hatte, die Saison bis zum 31. August aussetzen zu können (Auf einen Blick). Der Spielbetrieb im WFV-Verbandsgebiet ruht aufgrund der Covid-19-Pandemie seit dem 12. März.
Es heißt in der Mitteilung: „Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden kann. Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der WFV zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird.“In der Folge nennt der WFV Gründe für seine Entscheidung.
Es heißt: „Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lassen wir derzeit extern prüfen und rechnen mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann wollen wir auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen.“Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger
machten die Schaffung einer rechtlichen Grundlage erforderlich. Es gehe dem WFV darum, die Rechtspositionen der Vereine zu wahren.
Zudem sei eine Abstimmung mit den übergeordneten Ligen erforderlich. Da es noch keine Entscheidungen gebe, sagt der WFV: „Wenn wir isoliert vollendete Tatsachen schaffen, die später nicht in Einklang mit beispielsweise der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.“
Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 sei zu früh. Die Rechtsverordnung BadenWürttembergs,
die seit Montag gelte, nenne den 3. Mai als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gebe, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich mache. Eine Einschätzung, ob danach wieder gespielt werden könne, sei derzeit nicht möglich. Das Spieljahr dauere bis 30. Juni 2020. Es erscheine rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich sein. Zudem würde man sich in Alternativen (bsp. Geisterspiele) „erheblich einschränken“.
Der Verband will zudem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten
am 30. April abwarten, in dendn eine gemeinsame Position zum Sport entwickelt werden soll. „Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainingsund Spielverbot im Fußball aufrechterhalten wird“, heißt es. WFV-Präsident Matthias Schöck sagt: „Auch vor dem Hintergrund ständig neuer Wasserstandsmeldungen hinsichtlich der Fortführung der Saison sind wir gut beraten, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle möglichen Alternativen auf die wichtigen Kriterien hin intensiv zu prüfen. Wir haben sehr viele Gespräche geführt, Meinungen eingeholt und Szenarien durchgespielt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Baden-Württemberg eine einheitliche Haltung hinsichtlich unserer (...) Vorgehensweise haben. Uns allen ist bewusst, dass der Fußball eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielt, aber im Moment (...) in den Hintergrund treten muss.“
Der WFV kündigt ein weiteres Vorgehen an, wenn das beauftragte Rechtsgutachten vorliegt. „Dann werden sich unsere Verbandgremien auf dieser Grundlage mit Modellen befassen, ob und wie die Saison zu Ende gebracht werden kann“, heißt es. Der Verband geht davon aus, dass er Anfang Mai über die Ergebnisse der Beratungen informieren könne.