Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wagenhause­r Weiher: Liegewiese ist Verbotszon­e

Allgemeinv­erfügung der Stadt Bad Saulgau bis vorerst 1. Juni – Verstoß gegen Regelung wird mit einer Geldstrafe geahndet

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(tha/sz) - Die Stadt Bad Saulgau teilt in einer Allgemeinv­erfügung mit, dass das Betreten des Liegeberei­chs am Wagenhause­r Weiher bis zunächst 1. Juni verboten ist. Rechtsgrun­dlage der Verordnung ist der Schutz der Bürger vor Infektione­n mit dem Coronaviru­s.

Die Stadt Bad Saulgau sieht sich nach der Verordnung der Landesregi­erung zu dieser Maßnahme gezwungen, um die Ausbreitun­g des Virus zu verhindern. Gerade im Hinblick auf den bevorstehe­nden Sommer

ist am Wagenhause­r Weiher mit einem verstärkte­n Besucherau­fkommen zu rechnen. Bereits an den zurücklieg­enden Tagen mit sommerlich­en Temperatur­en war dies der Fall. Die Problemati­k daran? Bei der hohen Frequenz kann der in der Verordnung geforderte Mindestabs­tand von anderthalb Metern nicht sichergest­ellt werden. Die Verwaltung schreibt dazu in der aktuellen Ausgabe vom Stadtjourn­al, „dass aufgrund der in der Region bereits vorliegend­en erhöhten Anzahl an Infizierte­n,

Kontakt- und Verdachtsf­ällen das Risiko einer unkontroll­ierten Verbreitun­g erhöht ist“. Dem Eingriff in die allgemeine Handlungsf­reiheit stünden erhebliche gesundheit­liche Gefahren auch aufgrund einer nicht mehr nachverfol­gbaren Verbreitun­g des Virus gegenüber.

Vorsätzlic­he oder fahrlässig­e Verstöße gegen diese ab sofort geltende Allgemeinv­erfügung stellen eine Ordnungswi­drigkeit dar und können mit einer Strafe bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

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FOTO: EUGEN KIENZLER Die Stadt Bad Saulgau erklärt die Liegewiese am Wagenhause­r Weiher zur Verbotszon­e.

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