Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wagenhauser Weiher: Liegewiese ist Verbotszone
Allgemeinverfügung der Stadt Bad Saulgau bis vorerst 1. Juni – Verstoß gegen Regelung wird mit einer Geldstrafe geahndet
(tha/sz) - Die Stadt Bad Saulgau teilt in einer Allgemeinverfügung mit, dass das Betreten des Liegebereichs am Wagenhauser Weiher bis zunächst 1. Juni verboten ist. Rechtsgrundlage der Verordnung ist der Schutz der Bürger vor Infektionen mit dem Coronavirus.
Die Stadt Bad Saulgau sieht sich nach der Verordnung der Landesregierung zu dieser Maßnahme gezwungen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Sommer
ist am Wagenhauser Weiher mit einem verstärkten Besucheraufkommen zu rechnen. Bereits an den zurückliegenden Tagen mit sommerlichen Temperaturen war dies der Fall. Die Problematik daran? Bei der hohen Frequenz kann der in der Verordnung geforderte Mindestabstand von anderthalb Metern nicht sichergestellt werden. Die Verwaltung schreibt dazu in der aktuellen Ausgabe vom Stadtjournal, „dass aufgrund der in der Region bereits vorliegenden erhöhten Anzahl an Infizierten,
Kontakt- und Verdachtsfällen das Risiko einer unkontrollierten Verbreitung erhöht ist“. Dem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit stünden erhebliche gesundheitliche Gefahren auch aufgrund einer nicht mehr nachverfolgbaren Verbreitung des Virus gegenüber.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese ab sofort geltende Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Strafe bis zu 25 000 Euro geahndet werden.