Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Den eigenen Horizont erweitern
Ob Stressbewältigungskurse im Kloster, Sprachkurse am Mittelmeer, Workshop-Tage zum Thema Digitalisierung oder die politische Lernreise: Die Bildungszeit in BadenWürttemberg bietet Weiterbildungswilligen neben der freiwilligen beruflichen Weiterbildung auch die Chance, im politischen und ehrenamtlichen Bereich den eigenen Horizont zu erweitern und Einblicke in neue Themenfelder zu gewinnen.
Tanja Schuhbauer hat sich bei Irene Feilhauer, Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, erkundigt, welche Möglichkeiten die Bildungszeit den Arbeitnehmern bietet.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Bildungszeit?
Der sogenannte Bildungsurlaub, den es bundesweit zur beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Weiterbildung gibt, heißt in BadenWürttemberg Bildungszeit. Sie ist eine sehr gute Gelegenheit, sich im Austausch mit anderen auch einmal mit neuen Themen zu befassen und sich beruflich weiterzuentwickeln.
Die Weiterbildung kann im eigenen beruflichen oder politischen Bereich oder im breitgefächerten ehrenamtlichen Bereich stattfinden – unter anderem mit kulturellem, umweltbezogenem oder sozialem Schwerpunkt.
Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?
Einen Anspruch auf Bildungszeit haben Arbeitnehmer, die in BadenWürttemberg beschäftigt sind und deren Beschäftigungsverhältnis seit mehr als zwölf Monaten besteht, sowie Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Auch Beamte und Richter haben Anspruch auf Bildungszeit.
Wie viele Tage Bildungszeit stehen Beschäftigten im Jahr zu?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungszeit.
Wer trägt die Kosten der Bildungsmaßnahme?
Die Kosten werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn auch für die Tage der Freistellung fort, der Arbeitnehmer trägt in der Regel selbst die Seminargebühren inklusive Anfahrt und Unterkunft, soweit er mit seinem Arbeitgeber keine anderweitige Vereinbarung getroffen hat.
Kann Bildungszeit auch für Bildungsmaßnahmen in einem anderen Bundesland oder im Ausland beantragt werden?
Ja, wo die Bildungsmaßnahme stattfindet oder wo die sie veranstaltende Bildungseinrichtung ihren Sitz hat, ist nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist, dass die Bildungseinrichtung in Baden-Württemberg anerkannt wurde. Die Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen sowie die Liste der anerkannten Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich gibt es auf der Internetseite www.bildungszeit-bw.de. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn
Dürfen Arbeitgeber die Bildungszeit ablehnen?
Ja, in bestimmten Fällen können Arbeitgeber den Antrag auf Bildungszeit ablehnen – insbesondere dann, wenn nach Prüfung die Voraussetzungen des Bildungszeitgesetzes nicht vorliegen.
Das können dringende betriebliche Belange sein, zum Beispiel wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kollegen zu Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurden oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb mit weniger als zehn Beschäftigten handelt. Nicht beanspruchte Bildungszeit für ein Kalenderjahr, entweder, weil der Antrag berechtigterweise abgelehnt wurde oder weil in diesem Jahr keine Bildungszeit beantragt wurde, kann allerdings nicht in die Zukunft übertragen werden.