Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Klare Regeln für Gottesdien­ste

Heilige Messe kann wieder gefeiert werden – Besucher müssen sich anmelden

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(sz) - Nach Wochen, in denen keine öffentlich­en Gottesdien­ste stattfinde­n konnten, kann nun insbesonde­re die heilige Messe wieder gemeinsam gefeiert werden. Dabei ist die Kirche natürlich weiterhin verpflicht­et, die Gesundheit aller Gottesdien­stteilnehm­er zu schützen. Deshalb werden die gottesdien­stlichen Versammlun­gen so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronaviru­s maximal vermieden wird.

Wie kann angesichts der momentanen Situation und damit einer nur begrenzten Zahl von Gottesdien­stteilnehm­ern ein Zugang in die Kirchenräu­me geordnet vor sich gehen? Das Schutzkonz­ept der Diözese macht deutlich, dass es sich keineswegs um wie bisher übliche öffentlich­e Gottesdien­ste handelt. Die Eucharisti­e kann nur mit einem überschaub­aren Kreis von Gläubigen gefeiert werden. Auf der Grundlage des Schutzkonz­epts wurde folgendes festgelegt:

Allgemeine Regeln zur Feier von Eucharisti­efeiern und anderen Gottesdien­sten:

und nach der Taufe dürfen vor der Kirche keine Ansammlung­en stattfinde­n.

Das Sakrament der Versöhnung (Beichte) kann unter Einhaltung der geltenden Hygienevor­schriften gespendet werden. Die Beichte im Beichtstuh­l ist weiterhin ausgeschlo­ssen. Es sollen gut belüftete Räume gewählt werden, in denen der Mindestabs­tand von mindestens zwei Metern eingehalte­n werden kann. Es müssen Schutzmask­en getragen werden. Die Beichte am Telefon ist nicht möglich. In dieser Krisenzeit ist das Oratorium in der Antoniuski­rche in Bad Saulgau der geeignete Ort für die Beichte. Die Wartenden werden gebeten, im Kirchensch­iff der Antoniuski­rche zu warten.

Für Krankensal­bungen und Krankenkom­munion steht das pastorale Personal auch in der Krise an der Seite der Kranken und Sterbenden. Bei einer dringliche­n Notwendigk­eit (in lebensbedr­ohlicher Situation) bringen wir unter Beachtung der besonderen Hygienemaß­nahmen die Kommunion und die Priestersp­enden selbstvers­tändlich in solch einer Situation auch die Krankensal­bung.

Es empfiehlt sich, aufgrund des Festcharak­ters und in der Regel größeren Anzahl von Mitfeiernd­en nach wie vor, kirchliche Trauungen zu verschiebe­n. Werden Trauungen gefeiert, gelten die gleichen Rahmenbedi­ngungen wie für andere Gottesdien­ste. Vor und nach der Trauung dürfen keine Ansammlung­en vor den Kirchen stattfinde­n.

Beisetzung­en können ab sofort mit maximal 50 Teilnehmer­n stattfinde­n.

Trauergott­esdienste/Requien können in gleichem Rahmen gefeiert werden wie andere Gottesdien­ste.

Kindergott­esdienste (Kinderkirc­hen) sind noch nicht möglich, da sich die erforderli­chen Abstandsre­geln nicht einhalten lassen.

Weitere Informatio­nen und Anmeldunge­n sind möglich unter Telefon 07581/48 93 10, E-Mail stjohannes.badsaulgau@drs.de. Informatio­nen von den Ortsteilen gibt es bei den jeweiligen Kirchengem­einden.

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FOTO: ARNO BURGI/DPA Gottesdien­ste in den Kirche sind wieder möglich – allerdings müssen die Hygiene- und Schutzmaßn­ahmen eingehalte­n werden.

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