Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Seniorenbegegnung
(sz) - Die ökumenische Seniorenbegegnung teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die geplanten Veranstaltungen bis Ende Mai ausfallen. Geplant waren Vorträge am 12. Mai (das Modemobil aus Schwendi-Hörenhausen), am 19. Mai (Frauenaufbruch in der Kommunalpolitik) sowie am 26. Mai (Tipps vom ADAC für ältere Verkehrsteilnehmer).
Ab 9. Mai können wieder öffentliche Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste gefeiert werden. Vorerst bezieht sich diese Möglichkeit nur auf die Kirchen. In den Kapellen finden nach wie vor keine Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste statt.
Es wird nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernden bei allen Gottesdiensten geben können. Diese Zahl orientiert sich an der Größe des Kirchenraumes. Zwischen den Mitfeiernden muss mindestens zwei Meter Abstand nach allen Seiten gewährleistet sein. Die einzelnen Sitze müssen gekennzeichnet sein. Alle Mitfeiernden müssen einen Sitzplatz haben. Stehplätze sind nicht möglich.
Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten. Menschenansammlungen an den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.
An den Eingängen gibt es die Möglichkeit zur Handdesinfektion.
Gemeindegesang ist nicht möglich, da gemeinsames Singen einer größeren Gruppe von Personen ein besonderes Infektionsrisiko birgt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Gottesdienstbesucher verpflichtend.
In den Sonntagsgottesdiensten werden zwei Ordner den Einlass und die Einhaltung der Regeln in den Kirchen kontrollieren.
Eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten ist unbedingt erforderlich. Die Kirchengemeinden bitten spätestens zwei Tage vorher um telefonische Anmeldung unter den in der Gottesdienstordnung angegebenen Nummern. Unangemeldete Gottesdienstbesucher können nicht in die Kirche eingelassen werden.
Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer.
Da nicht gesungen werden darf, finden grundsätzlich keine Maiandachten statt.
Es werden keine Bittprozessionen, Öschprozessionen oder Fronleichnamsprozessionen abgehalten, da es nicht möglich ist, im Gehen auf Dauer die notwendigen Abstände voneinander einzuhalten. An Fronleichnam wird nach der Festmesse in allen Pfarrkirchen das Allerheiligste den ganzen Tag über zur Anbetung ausgesetzt sein. Der Fronleichnamstag soll durch weitere Aktionen und Elemente gestaltet werden.
Regeln zur Eucharistiefeier:
Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
Auf den Friedensgruß durch Reichung der Hände wird weiterhin verzichtet.
Die Kommunionausteilung erfordert eine besonders hohe Sensibilität im Blick auf hygienische Aspekte. Deshalb wird es bis Pfingsten (31. Mai) keine Kommunionausteilung in den Eucharistiefeiern geben. Erst in einem zweiten Schritt, nachdem erste Erfahrungen mit diesen Einschränkungen bei der Feier der Eucharistie gesammelt worden sind, soll dann die Kommunionspendung ermöglicht werden.
Regelungen für die Feier der Sakramente:
Taufen werden ausschließlich als Einzeltaufen gefeiert. Dabei gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Gottesdienste. Vor