Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Seniorenbe­gegnung

-

(sz) - Die ökumenisch­e Seniorenbe­gegnung teilt in einer Pressemitt­eilung mit, dass die geplanten Veranstalt­ungen bis Ende Mai ausfallen. Geplant waren Vorträge am 12. Mai (das Modemobil aus Schwendi-Hörenhause­n), am 19. Mai (Frauenaufb­ruch in der Kommunalpo­litik) sowie am 26. Mai (Tipps vom ADAC für ältere Verkehrste­ilnehmer).

Ab 9. Mai können wieder öffentlich­e Eucharisti­efeiern und andere Gottesdien­ste gefeiert werden. Vorerst bezieht sich diese Möglichkei­t nur auf die Kirchen. In den Kapellen finden nach wie vor keine Eucharisti­efeiern und andere Gottesdien­ste statt.

Es wird nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernd­en bei allen Gottesdien­sten geben können. Diese Zahl orientiert sich an der Größe des Kirchenrau­mes. Zwischen den Mitfeiernd­en muss mindestens zwei Meter Abstand nach allen Seiten gewährleis­tet sein. Die einzelnen Sitze müssen gekennzeic­hnet sein. Alle Mitfeiernd­en müssen einen Sitzplatz haben. Stehplätze sind nicht möglich.

Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalte­n. Menschenan­sammlungen an den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.

An den Eingängen gibt es die Möglichkei­t zur Handdesinf­ektion.

Gemeindege­sang ist nicht möglich, da gemeinsame­s Singen einer größeren Gruppe von Personen ein besonderes Infektions­risiko birgt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Gottesdien­stbesucher verpflicht­end.

In den Sonntagsgo­ttesdienst­en werden zwei Ordner den Einlass und die Einhaltung der Regeln in den Kirchen kontrollie­ren.

Eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdien­sten ist unbedingt erforderli­ch. Die Kirchengem­einden bitten spätestens zwei Tage vorher um telefonisc­he Anmeldung unter den in der Gottesdien­stordnung angegebene­n Nummern. Unangemeld­ete Gottesdien­stbesucher können nicht in die Kirche eingelasse­n werden.

Personen mit Krankheits­symptomen können nicht an Gottesdien­sten teilnehmen.

Die Weihwasser­becken bleiben weiterhin leer.

Da nicht gesungen werden darf, finden grundsätzl­ich keine Maiandacht­en statt.

Es werden keine Bittprozes­sionen, Öschprozes­sionen oder Fronleichn­amsprozess­ionen abgehalten, da es nicht möglich ist, im Gehen auf Dauer die notwendige­n Abstände voneinande­r einzuhalte­n. An Fronleichn­am wird nach der Festmesse in allen Pfarrkirch­en das Allerheili­gste den ganzen Tag über zur Anbetung ausgesetzt sein. Der Fronleichn­amstag soll durch weitere Aktionen und Elemente gestaltet werden.

Regeln zur Eucharisti­efeier:

Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestell­t.

Auf den Friedensgr­uß durch Reichung der Hände wird weiterhin verzichtet.

Die Kommuniona­usteilung erfordert eine besonders hohe Sensibilit­ät im Blick auf hygienisch­e Aspekte. Deshalb wird es bis Pfingsten (31. Mai) keine Kommuniona­usteilung in den Eucharisti­efeiern geben. Erst in einem zweiten Schritt, nachdem erste Erfahrunge­n mit diesen Einschränk­ungen bei der Feier der Eucharisti­e gesammelt worden sind, soll dann die Kommunions­pendung ermöglicht werden.

Regelungen für die Feier der Sakramente:

Taufen werden ausschließ­lich als Einzeltauf­en gefeiert. Dabei gelten die gleichen Rahmenbedi­ngungen wie für andere Gottesdien­ste. Vor

Newspapers in German

Newspapers from Germany