Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Stadt erteilt Autokino bei Netto eine Absage
Alfons Nassal, der die Eventreihe auf die Beine stellen wollte, hofft noch auf einen Kompromiss
- Ein Autokino und die Live-Übertragung von Musik- oder Sportevents auf dem Parkplatz beim Netto-Markt an der Meßkircher Straße – das würde der Unternehmer und Eigentümer des Gebäudekomplexes in der Mengener Oberstadt Alfons Nassal gern auf die Beine stellen. Auch wenn ihm die Stadtverwaltung bereits schriftlich mitgeteilt hat, dass eine Genehmigung aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnung und der bau- und ordnungsrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist, hält Nassal an seinen Plänen fest. Er wirbt in sozialen Medien und dem Internet dafür, wenn auch ohne Angabe eines konkreten Datums. „Höchst unseriös, die Kinofans in dem Glauben zu lassen, es könnte ein Autokino auf diesem Parkplatz geben“, kommentiert die Stadtverwaltung auf Facebook.
70 bis 100 Autos könnten laut Alfons Nassal auf dem Parkplatz stehen und auf einer Leinwand, die mit einem Gerüstaufbau auf der Terrasse an der Fassade des Gebäudes befestigt werden soll, Kinofilme verfolgen. Den Ton gäbe es über eine entsprechende Frequenzeinstellung des Radios. Für Musikfreunde denkt Nassal daran, die Auftritte von Musikern oder Bands live aus der Gaststätte Bibo auf die Leinwand zu übertragen. Zusätzlich könnten Sportübertragungen wie etwa Bundesligaspiele möglich sein. Veranstaltungsund IT-Technik sollen von Lehleiter Eventtechnik und dem IT-Fachmann Patrick Brendle kommen.
Nassal sieht in solchen Veranstaltungen Gewinner auf allen Seiten. „Bei den ganzen Beschränkungen durch Corona sind viele Menschen kaum noch rausgegangen“, sagt er. „Ein Auto- und Eventkino ist da genau die richtige Abwechslung. Abstände und Hygieneregeln können im eigenen Auto problemlos eingehalten werden. Endlich gäbe es in Mengen mal wieder etwas zu erleben.“Gleichzeitig böten die Veranstaltungen den beiden Gastronomen in dem Gebäudekomplex die Möglichkeit,
sich zu beteiligen. Claudia Vierla und ihr Team von der Gaststätte Bibo in der ersten Etage und Murat Kircil vom Lezzet-Imbiss könnten die Kinobesucher mit Getränken und Snacks versorgen. „Bestellen ginge über ein digitales System, bezahlen über unsere Verzehrkarten und die Servicekräfte kämen mit seinem Servierwagen und Mundschutz vorbei“, sagt Nassal. Für die beiden Gastronomen seien die vergangenen beiden Monate hart gewesen, sie seien dringend auf Einnahmen angewiesen.
Für die Stadtverwaltung ist ein Autokino auf dem Parkplatz bei Netto vor allem aufgrund der Nähe zur Meßkircher Straße und zur Landesstraße
268 (Pfullendorfer Straße) ungünstig. Die Leinwand am Gebäude sei frei einsehbar und könnte Verkehrsteilnehmer ablenken, so Bürgermeister Stefan Bubeck. Auch eine Umzäunung helfe da nicht. Außerdem könne es zu Rückstau kommen, weil viele Autos nach links auf den Parkplatz abbiegen wollen und am Eingang erst Tickets kontrolliert werden müssen. „Außerdem besteht die Gefahr, dass sich Fußgänger auf den benachbarten Sportplätzen versammeln, um der Vorstellung kostenlos zu folgen“, so Bubeck. „Das würde gegen das Versammlungsverbot der Corona-Verordnung verstoßen und ist überhaupt nicht erwünscht.“
Alfons Nassal ist enttäuscht über die Rückmeldung der Stadt. „Es hat noch nicht einmal ein gemeinsamer Ortstermin stattgefunden“, sagt er. „Wir können sicher eine gemeinsame Lösung finden.“So ist er der Meinung, dass die Ordner, die er für die Einweisung der Autos benötigt, auch die angrenzenden Fußballplätze im Auge behalten können. „Es wird nicht zu größeren Ansammlungen kommen, weil wir diese gar nicht zulassen werden“, sagt er. Außerdem könne er sich nicht vorstellen, dass das Interesse an einem Film oder Konzert ohne Ton groß sei. Aus demselben Grund würde sich auch die Lärmbelästigung auf die An- und Abfahrt der Autos beschränken. Was die
Einsichtigkeit der Leinwand und eine mögliche Ablenkung der Autofahrer angehe, verweist Nassal auf andere Autokinos, bei denen die Nähe zu einer Straße kein Hinderungsgrund gewesen ist. „Mir kommt es vor, als würden in Mengen strengere Regeln gelten“, sagt er.
Laut Bürgermeister Bubeck ist die Beurteilung der Verkehrssituation abhängig von der Qualifizierung der Straße (Gemeinde-, Kreis-, Landesoder Bundesstraße) und erfolgt immer als Einzelfallentscheidung. „Zuständig ist hierfür die Verkehrsbehörde und nicht die Stadt Mengen“, so Bubeck. Zuständig wäre in dem Fall für die Beurteilung der entsprechende Fachbereich im Landratsamt.