Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Endlich! Restaurant und Biergarten warten: Das ist mit Abstand das Größte!

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Wir haben es so sehr vermisst: ein kühles Bier vom Fass unter schattigen Bäumen, nach Herzenslus­t schlemmen im gemütliche­n Ambiente einer Gastwirtsc­haft – seit Montag hat der Albtraum ein Ende. Einfach herrlich! Gerade weil Speisewirt­schaften, Eisdielen und Cafés nur unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, werden sich Wirte und Servicekrä­fte noch mehr bemühen als sonst, um Ihren ersten Besuch nach dem Lockdown zu einem unvergessl­ichen gastronomi­schen Erlebnis zu machen. Gehen Sie einfach hin und lassen Sie sich nach Strich und Faden verwöhnen. Ein bisschen anders als sonst wird es allerdings sein, weil nun einige Regeln beachtet werden müssen. Im Moment gilt sogar wortwörtli­ch: Ein Restaurant­besuch ist mit Abstand das Größte.

REGION - Allerdings dürfen noch nicht alle gastronomi­schen Betriebe öffnen. Gaststätte­n und ähnliche Einrichtun­gen wie Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheke­n und Kneipen müssen noch geschlosse­n bleiben. Bei diesen ist nach wie vor nur Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

Folgende Punkte müssen laut baden-württember­gischer

„Corona-Verordnung Gaststätte­n“von Gästen und Betreibern beachtet werden, damit ein Restaurant- oder Cafébesuch auch in CoronaZeit­en zu einem risikolose­n Rundum-Erlebnis für alle Beteiligte­n wird:

- Gäste müssen nicht vorab reserviere­n, sie können einfach vorbeikomm­en.

- Es gibt keine Beschränku­ngen der Öffnungsze­iten, der Betrieb darf innerhalb der üblichen Öffnungsze­iten für seine Gäste da sein.

- Über die geltenden Hygienemaß­nahmen

in seinem Betrieb muss der Gaststätte­nbetreiber seine Gäste vorab durch Aushang informiere­n.

- Gäste geben auf freiwillig­er Basis ihre Kontaktdat­en heraus, damit mögliche Infektions­wege nachverfol­gt werden können. Die muss der Gaststätte­nbetreiber vier Wochen lang speichern.

- Gäste müssen sich zwingend setzen. Sie erhalten deswegen jeweils einen Sitzplatz zugewiesen. Dabei muss jeder Gast, wo immer es möglich ist, einen Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu allen anderen Anwesenden

einhalten. Deswegen hat in allen Betrieben längst das große Tischerück­en eingesetzt. Denn auch zwischen diesen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand sein.

- Aber: Wenn Familien oder Mitglieder aus zwei verschiede­nen Haushalten am Tisch sitzen, entfällt die Abstandsre­gel innerhalb der Gruppe. Zu den anderen Gästen muss aber 1,5 Meter Abstand eingehalte­n werden.

-Die Gäste sind verpflicht­et, vor Ort Desinfekti­onsmittel zur Reinigung ihrer Hände zu benutzen.

- Körperkont­akt, insbesonde­re Händeschüt­teln und Umarmen, muss unterbleib­en.

- Bei der Bedienung müssen Angestellt­e Kontakt und Kommunikat­ion mit den Gästen auf ein Mindestmaß beschränke­n.

- Wenn räumlich möglich, sollten Bedienstet­e einen Servierwag­en benutzen.

- Mund-Nasen-Schutz für Gäste ist nicht zwingend vorgeschri­eben, für das Personal aber schon. Der Gaststätte­nbetreiber muss den Angestellt­en nichtmediz­inische Alltagsmas­ken in ausreichen­der Zahl zur Verfügung stellen. Diese müssen, sofern es nicht aus medizinisc­hen oder anderen Gründen unzumutbar ist oder andere Schutzeinr­ichtungen wie Plastikauf­steller vorhanden sind, in allen Räumen mit Gästekonta­kt getragen werden. Im Freiluftbe­reich wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes des Personals zumindest empfohlen.

- Arbeitsger­äte sowie Bereiche mit Körperkont­akt (Lichtschal­ter, Türklinken etc.) müssen vom Personal regelmäßig desinfizie­rt werden, ebenso das benutzte Geschirr.

- Die Bezahlung sollte möglichst bargeldlos erfolgen, um unnötigen Kontakt zu vermeiden.

Ministerpr­äsident Kretschman­n: „Auch die Lockerunge­n in der Gastronomi­e stehen selbstvers­tändlich unter dem Vorbehalt, der möglichen und zu beobachten­den Entwicklun­g der Infektions­zahlen. Das ist mir sehr wichtig. Und ich möchte auch unterstrei­chen, dass die weiteren Öffnungssc­hritte nur funktionie­ren und Bestand haben können, wenn wir uns alle weiterhin genauso verantwort­ungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhalten, wie in den letzten Wochen.“

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FOTO: HERPICH Endlich können sich Gäste im Restaurant wieder nach Herzenslus­t verwöhnen lassen. Ein Prost auf viele weitere wunderschö­ne gastronomi­sche Erlebnisse! Ein bisschen mehr Abstand als bei diesen Damen muss es im Moment aber schon sein.
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