Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Endlich! Restaurant und Biergarten warten: Das ist mit Abstand das Größte!
Wir haben es so sehr vermisst: ein kühles Bier vom Fass unter schattigen Bäumen, nach Herzenslust schlemmen im gemütlichen Ambiente einer Gastwirtschaft – seit Montag hat der Albtraum ein Ende. Einfach herrlich! Gerade weil Speisewirtschaften, Eisdielen und Cafés nur unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, werden sich Wirte und Servicekräfte noch mehr bemühen als sonst, um Ihren ersten Besuch nach dem Lockdown zu einem unvergesslichen gastronomischen Erlebnis zu machen. Gehen Sie einfach hin und lassen Sie sich nach Strich und Faden verwöhnen. Ein bisschen anders als sonst wird es allerdings sein, weil nun einige Regeln beachtet werden müssen. Im Moment gilt sogar wortwörtlich: Ein Restaurantbesuch ist mit Abstand das Größte.
REGION - Allerdings dürfen noch nicht alle gastronomischen Betriebe öffnen. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen noch geschlossen bleiben. Bei diesen ist nach wie vor nur Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
Folgende Punkte müssen laut baden-württembergischer
„Corona-Verordnung Gaststätten“von Gästen und Betreibern beachtet werden, damit ein Restaurant- oder Cafébesuch auch in CoronaZeiten zu einem risikolosen Rundum-Erlebnis für alle Beteiligten wird:
- Gäste müssen nicht vorab reservieren, sie können einfach vorbeikommen.
- Es gibt keine Beschränkungen der Öffnungszeiten, der Betrieb darf innerhalb der üblichen Öffnungszeiten für seine Gäste da sein.
- Über die geltenden Hygienemaßnahmen
in seinem Betrieb muss der Gaststättenbetreiber seine Gäste vorab durch Aushang informieren.
- Gäste geben auf freiwilliger Basis ihre Kontaktdaten heraus, damit mögliche Infektionswege nachverfolgt werden können. Die muss der Gaststättenbetreiber vier Wochen lang speichern.
- Gäste müssen sich zwingend setzen. Sie erhalten deswegen jeweils einen Sitzplatz zugewiesen. Dabei muss jeder Gast, wo immer es möglich ist, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Anwesenden
einhalten. Deswegen hat in allen Betrieben längst das große Tischerücken eingesetzt. Denn auch zwischen diesen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand sein.
- Aber: Wenn Familien oder Mitglieder aus zwei verschiedenen Haushalten am Tisch sitzen, entfällt die Abstandsregel innerhalb der Gruppe. Zu den anderen Gästen muss aber 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.
-Die Gäste sind verpflichtet, vor Ort Desinfektionsmittel zur Reinigung ihrer Hände zu benutzen.
- Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, muss unterbleiben.
- Bei der Bedienung müssen Angestellte Kontakt und Kommunikation mit den Gästen auf ein Mindestmaß beschränken.
- Wenn räumlich möglich, sollten Bedienstete einen Servierwagen benutzen.
- Mund-Nasen-Schutz für Gäste ist nicht zwingend vorgeschrieben, für das Personal aber schon. Der Gaststättenbetreiber muss den Angestellten nichtmedizinische Alltagsmasken in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Diese müssen, sofern es nicht aus medizinischen oder anderen Gründen unzumutbar ist oder andere Schutzeinrichtungen wie Plastikaufsteller vorhanden sind, in allen Räumen mit Gästekontakt getragen werden. Im Freiluftbereich wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes des Personals zumindest empfohlen.
- Arbeitsgeräte sowie Bereiche mit Körperkontakt (Lichtschalter, Türklinken etc.) müssen vom Personal regelmäßig desinfiziert werden, ebenso das benutzte Geschirr.
- Die Bezahlung sollte möglichst bargeldlos erfolgen, um unnötigen Kontakt zu vermeiden.
Ministerpräsident Kretschmann: „Auch die Lockerungen in der Gastronomie stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt, der möglichen und zu beobachtenden Entwicklung der Infektionszahlen. Das ist mir sehr wichtig. Und ich möchte auch unterstreichen, dass die weiteren Öffnungsschritte nur funktionieren und Bestand haben können, wenn wir uns alle weiterhin genauso verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhalten, wie in den letzten Wochen.“