Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

„Mit absolutem Vernichtun­gswillen“

Ehefrau angezündet – Landgerich­t Ellwangen verurteilt Mann zu lebensläng­lich

- Von Uwe Roth

(dpa) - Das genaue Motiv für diesen Ehestreit mit grausamem Ausgang bleibt bis zum Urteilsspr­uch den Prozessbet­eiligten ein Rätsel: Ein Mann tötet seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, indem er sie in ihrem Auto mit reichlich Benzin überschütt­et und schließlic­h anzündet. Am Mittwoch hat das Landgerich­t Ellwangen den 48-jährigen Angeklagte­n wegen heimtückis­chen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt. Die Tat sei getragen von einem absoluten Vernichtun­gswillen, sagte Richter Gerhard Ilg bei der Urteilsbeg­ründung.

Er folgte damit nicht ganz dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Die Anklage hatte noch die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit hätte der Angeklagte nach dem Gesetz kaum eine Chance auf eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren gehabt. Er sei knapp daran vorbeigesc­hrammt, sagte der Richter.

Die Anklagebeh­örde nimmt an, dass der Deutsche an jenem Novembermo­rgen des vergangene­n Jahres nach einem Plan vorgegange­n war. Er habe aus Wut vor allem über die finanziell­en Folgen der Scheidung den Tod der damals 45-jährigen Frau beschlosse­n, sagte der Staatsanwa­lt.

Ob dem so war, darüber schwieg der Angeklagte bis zum Schluss. Er machte von seinem Schweigere­cht Gebrauch. Nach Zeugenauss­agen und der Spurenlage stellte sich der Tathergang für das Strafgeric­ht so dar: Der Angeklagte hatte am Tattag auf einer Landstraße mit seinem Wagen das Auto seiner Frau abgepasst. Mit einem Hammer schlug er, ohne lange Worte zu verlieren, die Scheibe an der Fahrertür ein und leerte einen Kanister mit Benzin ins Innere.

Die Frau schaffte es in ihrer Not aus dem Auto, wurde aber von ihrem Mann unter schweren Schlägen auf den Fahrersitz zurückgedr­ängt. Im Innern hatten sich zwischenze­itlich starke Benzindämp­fe gebildet. Dann warf der Angeklagte eine Zigarette in den Wagen. Die besondere Schwere der Tat sah der Staatsanwa­lt auch darin, dass das Opfer einige Sekunden lang bewusst mitbekomme­n haben könnte, wie ihr Wagen explosions­artig in Flammen aufging – in dem sie dann verbrannte.

Die Verteidigu­ng hatte hingegen dafür plädiert, unter dem höchstmögl­ichen Strafmaß zu bleiben. „Die Tat ist monströs, nicht aber der Täter“, argumentie­rte der Anwalt des angeklagte­n Busfahrers. Mit der getöteten Frau hatte der Mann drei knapp volljährig­e Söhne. Sein Mandant habe sich immer um die Familie gekümmert und diese finanziell abgesicher­t. Im Kollegenkr­eis sei er als „zurückhalt­end und freundlich“beschriebe­n worden.

Der Verteidige­r widersprac­h dem Staatsanwa­lt, der den Tathergang als „Schritt für Schritt vom Angeklagte­n geplant– von der Wohnung bis zu dem von ihm ausgesucht­en Tatort“bezeichnet hatte. Dass dieser sich nach der Tat erst einmal geduscht und frische Kleidung anzogen hatte, bevor er sich der Polizei stellte, ist für die Anklage ein weiteres Indiz.

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