Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Regeln über Regeln
Verordnungen zur Corona-Pandemie ändern sich kontinuierlich – Den Überblick zu behalten fällt da schwer
- Der Alltag in Corona-Zeiten ist durch unterschiedliche Regelungen kompliziert geworden. Mit wem darf ich mich wo treffen? Wen darf ich im Auto mitnehmen? Wen darf ich besuchen? Die wichtigsten Alltagsregeln für BadenWürttemberg und Bayern hat Ludger Möllers zusammengefasst.
Wann muss ich eine Maske tragen?
Baden-Württemberg und Bayern: Seit dem 27. April gilt eine Maskenpflicht. Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, in Läden und Einkaufszentren, in Krankenhäusern, Pflegeheimen und in Gottesdiensten eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
Wie darf ich mich im öffentlichen Raum mit Verwandten und Freunden treffen?
dürfen seit Montag öffnen – bis 22 Uhr. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
Mit wem darf ich zusammensitzen?
Baden-Württemberg und Bayern: Man darf nur mit seinem eigenen und einem weiteren Haushalt an einem Tisch sitzen. Zu anderen Personen, als den beiden am Tisch sitzenden Haushalten, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das Servicepersonal muss Mundschutz tragen, in der Küche ist dies nur dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Muss ich eine Reservierungspflicht einhalten?Baden-Württemberg
und Bayern: Die GaststättenVerordnung sieht keine Reservierungspflicht vor. Falls der Betreiber allerdings von sich aus eine Reservierungspflicht vorsieht, hat er dies durch Aushang außerhalb der Gaststätte mitzuteilen.
Muss ich als Gast meine Kontaktdaten hinterlassen?