Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Fußball: Die Frage der Haftung im Training
Die verantwortlichen Gremien der drei baden-württembergischen Fußball-Landesverbände hatten ihre Beschlussfassung im Anschluss an die Bund-Länder-Konferenz vom 6. Mai innerhalb einer Woche finalisiert. Mitte Mai wurde der Vorschlag zunächst den Vereinen und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert. Die Vereine hatten daraufhin knapp eine Woche lang die Möglichkeit, den Vorschlag zu bewerten. Die Rückmeldungen werden laut WFV für die Anträge des Verbandsvorstands an die Delegierten des Verbandstages am 20. Juni berücksichtigt.
Zur Wiederaufnahme des Trainings, das unter Auflagen auf Freiluftsportanlagen und ohne Körperkontakt wieder möglich ist, haben den WFV ebenfalls Fragen erreicht. Die zentrale Frage betraf die Haftungsrisiken für Vereine sowie deren Trainer und Übungsleiter. Von Seiten des WFV hieß es dazu, dass jeder Verein grundsätzlich dafür Sorge tragen müsse, dass bei Übungseinheiten die „Verkehrssicherungsund Aufsichtspflichten beachtet werden“. Konkret bedeutet dies auch in normalen Zeiten beispielsweise, Tore hinreichend gegen ein Umstürzen zu sichern, ein Mannschaftstraining bei einem Unwetter zu unterbrechen oder bei bestimmten Übungen entsprechende Hilfestellung zu gewährleisten. Aktuell zum Infektionsschutz komme hinzu, dass öffentlichrechtliche Vorgaben wie Verordnungen von Kultus- oder Sozialministerium zu Sportstätten zu beachten sind – besonders Abstandsgebote, Gruppengrößen und Desinfektionsvorgaben.
Sollten zum Beispiel Kinder das Abstandsgebot nicht wahren und sich nachweislich deshalb infizieren, könne sich die Frage stellen, ob bei der Aufsichtspflicht hinreichend auf die Einhaltung durch Betreuer geachtet wurde, so der WFV. Eine rechtliche Verantwortung stelle sich aber nur, wenn Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz im Spiel sei. Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was Betreuern zuzumuten sei. Entscheidend sei, was ein Betreuer nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müsse, um zu verhindern, dass das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt.
Gefragt sei daher Verantwortungsbewusstsein und Vernunft bei allen Trainern und Betreuern, teilt der WFV mit. Ein rechtliches Risiko bestehe nur dann, wenn man sich mit den Vorgaben überhaupt nicht befasse und der Trainingsbetrieb weitgehend sorglos und ohne entsprechende Vorkehrungen aufgenommen werde. (sz/aw)