Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Frau bringt vermutlich Tochter und sich selbst um
(lsw) Eine Frau soll in Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) ihre neun Jahre alte Tochter und sich selbst getötet haben. Das ergeben erste Ermittlungen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. „Es gab einen Hinweis von einer besorgten Person aus dem persönlichen Umkreis der Getöteten“, sagte ein Sprecher der Polizei. Nähere Angaben machte er dazu nicht. Rettungsdienst und Polizei suchten daraufhin am Mittwoch die Wohnung der 42-Jährigen auf, wo sie die beiden Toten fanden. Die Leichen wurden laut einem Polizeisprecher am Donnerstag obduziert. Die Todesursache des Mädchens und Hintergründe der Tat waren zunächst unbekannt. Zunächst hatten die „Fränkischen Nachrichten“berichtet.
Bereits am 18. Mai durften Campingplätze wieder für Dauercamper öffnen. Auch Ferienwohnungen wurden freigegeben. Gemeinschaftseinrichtungen blieben aber zunächst geschlossen. Ab Freitag dürfen auch Hotels und Pensionen öffnen.
Welche Verhaltensregeln gelten für Personal und Gäste?
Wie schon vom Restaurantbesuch bekannt, müssen für alle Gäste Namen, Besuchszeit und Adresse festgehalten werden. Angestellte müssen in allen Räumen mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Gäste ab einem Alter von sechs Jahren gilt das im Bereich der Rezeptionen. Für Flure, Treppenhäuser und ähnliche Flächen sieht die Corona-Verordnung die Alltagsmaske als Sollbestimmung vor.
Gäste müssen sich vor dem Betreten der Einrichtungen die Hände waschen oder desinfizieren. Für eine ausreichende Hygiene der Angestellten muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen schaffen.
Im privaten Raum dürfen sich zehn Personen treffen. Eine Ausnahme
Um die Abstandsregeln in Frühstücksräumen und Restaurants einhalten zu können, kann es sein, dass nicht alle Gäste zur gewohnten Zeit essen können. Eine Doppelbelegung von Restaurants ist möglich. Buffets sind nicht grundsätzlich verboten. Der Branchenverband Dehoga empfiehlt, diese als Ausgabebuffets zu gestalten. Das heißt, Mitarbeiter legen die Speisen auf die Teller der Gäste. Die Unternehmen sind per Verordnung zu besonderer Hygiene beim Umgang mit Geschirr, Oberflächen und Tischwäsche verpflichtet.
Die Corona-Verordnung untersagt den Betrieb solcher Einrichtungen in Baden-Württemberg bisher noch bis einschließlich 14. Juni. Nach Überzeugung der Dehoga ist das ein großes Problem. „Da fordern wir eine klare Perspektive, weil das wichtig ist für die Hotels“, sagt Pressesprecher Daniel Ohl. Kosmetische Anwendungen sind unter Auflagen erlaubt. Fitnessräume dürfen ab dem 2. Juni öffnen.
Haben Eigentümer und Besitzer von Ferienwohnungen alle Freiheiten?
Hier ergeben sich aus der CoronaVerordnung des Landes keine speziellen Einschränkungen, solange alle Gäste aus einem Haushalt kommen oder nahe Verwandte sind. In Gemeinschaftseinrichtungen kann die Alltagsmaskenpflicht greifen.