Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gutschein-Lösung für Pauschalreisen beschlossen
(dpa) - Reiseveranstalter, die ihren Kunden wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen diesen als Alternative einen Gutschein anbieten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag zugestimmt. Die Kunden können sich für eine Rückzahlung des gezahlten Geldes oder für den Gutschein entscheiden.
Dem Entwurf zufolge sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen in der Reisebranche zu vermeiden, soll es nicht geben. Sie scheiterte am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission. Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben, können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.
„Wir haben die Gutscheine attraktiv gemacht durch die staatliche Absicherung. Wir haben alles dafür getan, dass die Menschen guten Gewissens auch einen Gutschein wählen können“, sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht die Gutscheine hingegen kritisch. Sie seien keine Lösung für das Liquiditätsproblem in der Reisebranche.
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