Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Drogen zum Einkaufspreis weiterverkauft
Ein 19-Jähriger steht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht
- 31-mal soll ein 19-Jähriger gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Vor dem Sigmaringer Amtsgericht musste er sich verantworten und plädierte zunächst darauf, dass er von der Polizei unter Druck gesetzt wurde, was seine damalige Aussage betrifft.
Er habe damals zugegeben, in mehreren Fällen Marihuana und einmal sogar Amphetamin gekauft zu haben. Den größten Teil konsumierte er selbst, daher sei es aus seiner Sicht auch keine Straftat gewesen. Jedoch wurde ihm auch der Verkauf von Drogen vorgeworfen. Dem widersprach der 19-Jährige nicht, machte nur deutlich, dass dies zum Einkaufspreis passierte, er sich nicht bereichert habe, worauf die Staatsanwaltschaft von der Anklage wegen des gewinnbringenden Weiterverkaufs absah.
Eine Erklärung für den Konsum hatte der junge Mann nicht, schwor aber, bereits seit Oktober keine Drogen mehr genommen zu haben. Damals sei er von der Polizei aus der Berufsschule abgeholt worden, im Haus seiner Eltern angekommen, hatten die Beamten mit Hunden alles durchsucht, schildert er. Für ihn sei das eine Schocksituation gewesen.
Einer der Polizisten, der auch als Zeuge geladen war, hatte die Vernehmung mit dem damals 18-Jährigen geführt. Dabei hatte der Angeklagte die Taten eingeräumt und teils detaillierte Angaben gemacht. Richterin Katharina Heinzelmann hakte nach, las die Fragen des Beamten dem Angeklagten vor, ebenso wie dessen ausführliche Antworten. Dieser zuckte mit den Schultern und erklärte, man habe ihm die Worte in den Mund gelegt. „Aber es war eine offene Frage, auf die Sie genaue Angaben gemacht haben“, erklärte Heinzelmann. Daraufhin sagte der 19-Jährige, dass die Vorwürfe grundsätzlich doch stimmen würeden, er sich aber heute nicht mehr genau erinnern könne. Es sei eine schlimme Zeit für ihn gewesen, was auch die Jugendgerichtshilfe im Gutachten bestätigte.
In der Zeit des Drogenkonsums im vergangenen Jahr war der junge Mann aus dem badischen Raum in einen Unfall verwickelt gewesen. Der Fahrer des Wagens stand unter Alkoholund Drogeneinfluss, verlor wohl deswegen die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto stürzte von einer Brücke, zwei der vier Insassen starben. Der Angeklagte überlebte schwerverletzt. Welche Folgeschäden
er von diesem Unfall haben werde, sei laut Angaben seines Anwalts nicht klar. Für den 19-Jährigen war es ein prägendes Erlebnis, das ihn letztlich auch dazu gebracht habe, sich vom damaligen Freundeskreis zu lösen und wieder ein anderes Leben zu führen. Er wolle seine Ausbildung beenden, mache mehr Sport.
Richterin Heinzelmann hielt dem Angeklagten im Urteil zugute, dass er nicht vorbestraft und der dem Gericht vorliegende Drogentest negativ war. Sie verurteilte den 19-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, die in monatlichen Raten zu je 100 Euro an die Kreisverkehrswacht gezahlt werden soll. Zudem muss er bis Ende dieses Jahres sechs Termine bei der Drogenberatungsstelle wahrnehmen und dem Gericht alle drei Monate, über ein Jahr hinweg, Drogenscreenings vorlegen.