Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Drogen zum Einkaufspr­eis weiterverk­auft

Ein 19-Jähriger steht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz vor Gericht

- Von Anne Laaß

- 31-mal soll ein 19-Jähriger gegen das Betäubungs­mittelgese­tz verstoßen haben. Vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t musste er sich verantwort­en und plädierte zunächst darauf, dass er von der Polizei unter Druck gesetzt wurde, was seine damalige Aussage betrifft.

Er habe damals zugegeben, in mehreren Fällen Marihuana und einmal sogar Amphetamin gekauft zu haben. Den größten Teil konsumiert­e er selbst, daher sei es aus seiner Sicht auch keine Straftat gewesen. Jedoch wurde ihm auch der Verkauf von Drogen vorgeworfe­n. Dem widersprac­h der 19-Jährige nicht, machte nur deutlich, dass dies zum Einkaufspr­eis passierte, er sich nicht bereichert habe, worauf die Staatsanwa­ltschaft von der Anklage wegen des gewinnbrin­genden Weiterverk­aufs absah.

Eine Erklärung für den Konsum hatte der junge Mann nicht, schwor aber, bereits seit Oktober keine Drogen mehr genommen zu haben. Damals sei er von der Polizei aus der Berufsschu­le abgeholt worden, im Haus seiner Eltern angekommen, hatten die Beamten mit Hunden alles durchsucht, schildert er. Für ihn sei das eine Schocksitu­ation gewesen.

Einer der Polizisten, der auch als Zeuge geladen war, hatte die Vernehmung mit dem damals 18-Jährigen geführt. Dabei hatte der Angeklagte die Taten eingeräumt und teils detaillier­te Angaben gemacht. Richterin Katharina Heinzelman­n hakte nach, las die Fragen des Beamten dem Angeklagte­n vor, ebenso wie dessen ausführlic­he Antworten. Dieser zuckte mit den Schultern und erklärte, man habe ihm die Worte in den Mund gelegt. „Aber es war eine offene Frage, auf die Sie genaue Angaben gemacht haben“, erklärte Heinzelman­n. Daraufhin sagte der 19-Jährige, dass die Vorwürfe grundsätzl­ich doch stimmen würeden, er sich aber heute nicht mehr genau erinnern könne. Es sei eine schlimme Zeit für ihn gewesen, was auch die Jugendgeri­chtshilfe im Gutachten bestätigte.

In der Zeit des Drogenkons­ums im vergangene­n Jahr war der junge Mann aus dem badischen Raum in einen Unfall verwickelt gewesen. Der Fahrer des Wagens stand unter Alkoholund Drogeneinf­luss, verlor wohl deswegen die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto stürzte von einer Brücke, zwei der vier Insassen starben. Der Angeklagte überlebte schwerverl­etzt. Welche Folgeschäd­en

er von diesem Unfall haben werde, sei laut Angaben seines Anwalts nicht klar. Für den 19-Jährigen war es ein prägendes Erlebnis, das ihn letztlich auch dazu gebracht habe, sich vom damaligen Freundeskr­eis zu lösen und wieder ein anderes Leben zu führen. Er wolle seine Ausbildung beenden, mache mehr Sport.

Richterin Heinzelman­n hielt dem Angeklagte­n im Urteil zugute, dass er nicht vorbestraf­t und der dem Gericht vorliegend­e Drogentest negativ war. Sie verurteilt­e den 19-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, die in monatliche­n Raten zu je 100 Euro an die Kreisverke­hrswacht gezahlt werden soll. Zudem muss er bis Ende dieses Jahres sechs Termine bei der Drogenbera­tungsstell­e wahrnehmen und dem Gericht alle drei Monate, über ein Jahr hinweg, Drogenscre­enings vorlegen.

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FOTO: ABIR SULTAN/DPA 31 mal soll der Angeklagte Drogen, vor allem Marihuana, gekauft und einen Großteil davon selbst konsumiert haben.

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