Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Süden setzt härtere Strafen für Raser aus

Vorerst gilt in Baden-Württember­g und Bayern der alte Katalog – Bundesländ­er uneins

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(dpa/sz) Der umstritten­e neue Bußgeldkat­alog mit höheren Strafen für Raser wird vorerst in mehreren Bundesländ­ern nicht mehr angewendet, unter anderem auch in Baden-Württember­g und Bayern. „Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsor­dnungswidr­igkeitenve­rfahren die alte Rechtslage anwenden“, sagte Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) am Freitag. Die entspreche­nden Verwaltung­sverfahren von Rasern würden zunächst gestoppt, sagte auch ein Sprecher des baden-württember­gischenVer­kehrsminis­teriums am Freitag in Stuttgart.

Beide Bundesländ­er im Süden folgen damit einer Aufforderu­ng von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU), die Neuregelun­gen auszusetze­n. Die in der neuen Straßenver­kehrsordnu­ng vorgesehen­en Fahrverbot­e sind aller Voraussich­t nach nichtig – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrun­dlage“. In einem Brief an die zuständige­n Verkehrsmi­nister der Länder hatte Scheuer geschriebe­n: „Ich bitte Sie inständig, an der Wiederhers­tellung eines systemkonf­ormen Zustandes mitzuwirke­n“, heißt es in dem Brief.

Auch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenbur­g-Vorpommern, Niedersach­sen, Rheinland-Pfalz, SachsenAnh­alt, Brandenbur­g und Sachsen gaben am Freitag bekannt, wieder zum alten Katalog zurückzuke­hren. „Laufende noch offene, also noch nicht mit Bescheid abgeschlos­sene

Verfahren, sowie auch zukünftige werden ab sofort nach dem alten Bußgeldkat­alog bearbeitet“, sagte hierzu ein Sprecher der Hamburger Verkehrsbe­hörde.

Nach dem neuen Katalog, den Scheuer zunächst vorangetri­eben und dann ab Mitte Mai wieder infrage gestellt hatte, droht ein Monat Führersche­inentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkil­ometer zu schnell. Zuvor galt dies bei Überschrei­tungen von 31 Stundenkil­ometern im Ort und 41 Stundenkil­ometern außerhalb.

Trotz des aktuellen Verzichts auf die härteren Strafen warnte jedoch Baden-Württember­gs Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) davor, die schärferen Sanktionen generell zu verwässern. Die Inhalte der Novelle müssten erhalten bleiben. „Eine Rücknahme der schon seit Langem fälligen Verschärfu­ngen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssi­cherheit und ein völlig falsches Signal an Raser“, sagte Hermann am Freitag. „Durch eine spürbare Erhöhung der Bußgelder bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en wird eine abschrecke­nde Wirkung erreicht, und der Gesetzgebe­r macht klar, er meint es ernst.“

Unter den Ländern gehen die Meinungen über die Aussetzung des Bußgeldkat­aloges auseinande­r. Thüringens Infrastruk­turministe­r Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) erklärte am Freitag: „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzune­hmen.“

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© Enes Klopic

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