Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Koalition setzt Wahlrechtsreform durch
(dpa) - Nach jahrelangen ergebnislosen Debatten über eine Verkleinerung des Bundestags hat die große Koalition gegen den Widerstand der Opposition eine Wahlrechtsreform durchgesetzt. FDP, Linke und Grüne lehnten den Entwurf von CDU/CSU und SPD am Donnerstag strikt ab, weil er aus ihrer Sicht völlig untauglich ist, um die angestrebte Verkleinerung des auf 709 Abgeordnete angewachsenen Parlaments zu erreichen. Die Koalitionsfraktionen brachen mit ihrem Vorgehen auch mit der Tradition, Änderungen am Wahlrecht möglichst mit breiter Mehrheit zu verabschieden. „Es wird keinen Dämpfungseffekt geben“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, voraus. Sie sprach von „Flickschusterei“. Die Koalition sei „kläglich gescheitert“, sagte sie. „Der Entwurf ist objektiv ungeeignet, den Bundestag zu verkleinern. Er wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, die völlig ungeklärt sind“, sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Der entscheidende Hebel, eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise, fehle zunächst. Dagegen betonte Philipp Amthor von der CDU: „Wir haben ein faires, ein verfassungskonformes Modell gefunden.“Und: „Wir sehen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung entspannt entgegen.“
FDP, Linke, Grüne und AfD konnten sich auch durch ein am Donnerstag bekannt gewordenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt fühlen. Es bescheinigt dem Modell eine nur geringe Wirkung. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es darin. Die Regelungen hätten also „eine Ersparnis von bis zu 27 Abgeordneten gebracht“. Die Normgröße des Bundestags beträgt 598 Sitze.