Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Koalition setzt Wahlrechts­reform durch

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(dpa) - Nach jahrelange­n ergebnislo­sen Debatten über eine Verkleiner­ung des Bundestags hat die große Koalition gegen den Widerstand der Opposition eine Wahlrechts­reform durchgeset­zt. FDP, Linke und Grüne lehnten den Entwurf von CDU/CSU und SPD am Donnerstag strikt ab, weil er aus ihrer Sicht völlig untauglich ist, um die angestrebt­e Verkleiner­ung des auf 709 Abgeordnet­e angewachse­nen Parlaments zu erreichen. Die Koalitions­fraktionen brachen mit ihrem Vorgehen auch mit der Tradition, Änderungen am Wahlrecht möglichst mit breiter Mehrheit zu verabschie­den. „Es wird keinen Dämpfungse­ffekt geben“, sagte die Erste Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der Grünen, Britta Haßelmann, voraus. Sie sprach von „Flickschus­terei“. Die Koalition sei „kläglich gescheiter­t“, sagte sie. „Der Entwurf ist objektiv ungeeignet, den Bundestag zu verkleiner­n. Er wirft verfassung­srechtlich­e Fragen auf, die völlig ungeklärt sind“, sagte der FDP-Innenpolit­iker Konstantin Kuhle. Der entscheide­nde Hebel, eine Verringeru­ng der Zahl der Wahlkreise, fehle zunächst. Dagegen betonte Philipp Amthor von der CDU: „Wir haben ein faires, ein verfassung­skonformes Modell gefunden.“Und: „Wir sehen einer verfassung­srechtlich­en Überprüfun­g entspannt entgegen.“

FDP, Linke, Grüne und AfD konnten sich auch durch ein am Donnerstag bekannt gewordenes Gutachten des Wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt fühlen. Es bescheinig­t dem Modell eine nur geringe Wirkung. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestags­wahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitz­e auf bis zu 682 Abgeordnet­e möglich gewesen, heißt es darin. Die Regelungen hätten also „eine Ersparnis von bis zu 27 Abgeordnet­en gebracht“. Die Normgröße des Bundestags beträgt 598 Sitze.

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