Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Schwieriges Reisen in Deutschland
Unterschiedliche Bestimmungen für Übernachtungen und Stornierungen
- Die Bundesländer gehen ganz unterschiedlich mit PandemieBeschränkungen um. Wer darf wohin reisen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie wird eine Region zum Risikogebiet?
Die Einstufung hängt von der Zahl der neuen Infektionen mit Covid-19 ab. Gibt es in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, gilt diese Region als Risikogebiet. Das war an diesem Donnerstag in sieben Städten und Kreisen der Fall, in den Landkreisen Esslingen und Vechta sowie in den Städten Bremen, Hagen, Hamm, Offenbach am Main und Remscheid. Eine Besonderheit gibt es momentan in Berlin, das den Grenzwert am Donnerstag überschritt. Vier der zwölf Bezirke entwickeln sich langsam zu einem Hotspot. jedoch teilweise deutlich über 50. Dies betrifft die Bezirke Mitte, Neukölln, Kreuzberg-Friedrichshain und Tempelhof-Schöneberg.
Was bedeutet dies für Reisen der Bewohner dort?
Bund und Länder haben grundsätzlich Reisebeschränkungen für Bewohner innerdeutscher Risikogebiete beschlossen. Es gilt für sie ein Beherbergungsverbot. Das heißt konkret: Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungsbesitzer dürfen an diese keine Unterkünfte vermieten. Nur wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorgewiesen werden kann, ist eine Übernachtung erlaubt. Allerdings haben mehrere Länder abweichende Regelungen angekündigt. Thüringen und Berlin sprechen kein Verbot aus, Bremen prüft es noch.
Bayern wiederum sieht Berlin nicht als Gesamtstadt an, sondern will gegebenenfalls ein Beherbergungsverbot auch für die Bewohner der vier besonders vom Virus betroffenen Bezirke. Mecklenburg-Vorpommern beharrt zudem auf einer Quarantänepflicht für Besucher aus Risikogebieten, wenn es kein aktuelles Testergebnis gibt.
Ein Besuch bei Freunden oder Verwandten wird derzeit nicht vom
Verbot erfasst. Regionale Änderungen sind allerdings jederzeit möglich. Es ist daher angeraten, sich auf den Webseiten des jeweiligen Bundeslandes über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Dürfen werden? Risikogebiete besucht
Hier gilt im Grunde dasselbe. Nach der Rückreise aus einem Risikogebiet ist eine Quarantänezeit fällig oder es muss ein aktueller, negativ ausgefallener Corona-Test vorgelegt werden. Doch hier gelten viele Ausnahmen, etwa für beruflich bedingte Aufenthalte oder die Pflege von Angehörigen. Der Reisende muss sich aktuell informieren.
Auch sind die deutschen Risikogebiete zumindest teilweise noch nicht von den für ausländische Regionen geltenden Regelungen erfasst. Es bleibt auch hier nur der Blick auf die tagesaktuellen Hinweise auf den Webseiten der Bundesländer.
Drohen bei Verstößen gegen Reisebeschränkungen Strafen? Verstöße gegen das Beherbergungsverbot können sowohl für die Mieter als auch die Vermieter teuer werden. In Schleswig-Holstein drohen zum Beispiel bis zu 5000 Euro Bußgeld bei Verstößen gegen die Quarantänebestimmungen. Ansonsten ist der Flickenteppich hier genauso groß wie bei fast allen Corona-Maßnahmen. Selbst wenn es eine klare Rechtslage gibt, heißt das noch lange nicht, dass sie auch vollzogen wird. NRW behält sich Verbote oder Zwangstests zum Beispiel vor, auch wenn sie rechtlich längst möglich sind.
Kann ich Ferienwohnungen oder Hotels kostenlos stornieren, wenn ich in einem Risikogebiet lebe und nicht mehr zum Ferienziel reisen darf?
Die meisten Urlauber aus Risikogebieten, die schon ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung in einem
Bundesland mit Beherbergungsverbot gebucht haben, können kostenlos stornieren. Anders liegt der Fall, wenn es kein entsprechendes Verbot gibt. Dann liegt bei Individualbuchungen das Risiko beim Urlauber. Der Vermieter oder das Hotel bieten ihre Leistung ja entsprechend des Vertrags mit dem Reisenden an. Ansonsten gelten die Stornobedingungen im Mietvertrag oder den Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Welche Storno-Gebühren gelten bei Bahn-Tickets?
Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen StornoGutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.