Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Schweinepe­st: Verdächtig­es unter 112 melden

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(dpa) - Wer beim Waldspazie­rgang einen Wildschwei­nkadaver findet, soll das umgehend melden. Darauf weist der Deutsche Jagdverban­d (DJV) hin. „Früherkenn­ung der Afrikanisc­hen Schweinepe­st ist jetzt das A und O“, sagt DJV-Sprecher Torsten Reinwald. Das heißt, am besten gleich das Handy zücken und anrufen: „Wenn man die Nummer vom Kreisveter­inäramt nicht zur Hand hat, geht auch die Notrufnumm­er 112.“Auch eine Meldung über die App des Tierfund-Katasters ist möglich. Die eingegeben­en Daten erreichen direkt das Friedrich-LoefflerIn­stitut (FLI), das Bundesinst­itut für Tiergesund­heit, und gehen von dort an das zuständige Veterinära­mt.

Wer ein totes Wildschwei­n entdeckt, sollte zudem Abstand halten. Denn Erreger der hochinfekt­iösen Krankheit überleben monatelang und könnten sonst etwa an der Schuhsohle in einen landwirtsc­haftlichen Betrieb getragen werden. Wer dennoch in Kontakt mit einem Kadaver gekommen ist, sollte danach Kleidung und Schuhe waschen.

Um andere Haustiere müssen sich Tierhalter laut DJV keine Sorgen machen: Sie können nicht an der Schweinepe­st erkranken. Auch für die Verbreitun­g spielen sie offenbar keine Rolle.

Immerhin möglich ist auch, dass Spaziergän­ger einem lebenden infizierte­n Wildschwei­n begegnen. „An der Afrikanisc­hen Schweinepe­st erkrankte Wildschein­e sind in den meisten Fällen apathisch und haben Störungen in der Motorik, schwanken also zum Beispiel“, erklärt der DJV-Sprecher. „Meist haben sie auch sichtbare Blutungen am Maul oder am Fell.“Wer so ein Tier sieht, sollte das ebenfalls sofort melden.

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