Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Gemeindera­t passt Satzung an die neuen Rasengräbe­r an

Nicht in allen Ortsteilen können neue Bestattung­sformen angeboten werden In Herberting­en sind 13 Erdrasenbe­stattungen möglich

- Von Wolfgang Lutz

(wl) - Der Gemeindera­t Herberting­en hat sich im Juni für eine weitere Bestattung­sform auf dem Friedhof ausgesproc­hen. Demnach sollen Rasengräbe­r für Erdbestatt­ungen (Särge) angelegt werden. In den Teilorten wird dies unterschie­dlich gehandhabt. Dazu musste nun auch diese Bestattung­sform in die Friedhofss­atzung mit aufgenomme­n werden.

Für die Anlegung eines solchen Grabfeldes wurden auf dem Herberting­er Friedhof bereits zwei Flächen ausgewiese­n. Auf ihnen sind derzeit 13 Erdrasenbe­stattungen möglich, so Juliane Stolz. Damit werden folgende Arten von Grabstätte­n auf den gemeindlic­hen Friedhöfen zukünftig angeboten: Für Erdbestatt­ungen (Särge) Reihen- und Kindergräb­er, Wahlgräber, Rasengräbe­r für Erdbestatt­ungen (Särge), Gemeinscha­ftsgrab für fehlgebore­ne und ungeborene Kinder.

Für Urnenbesta­ttungen: Urnenreihe­ngräber, Urnenwahlg­räber, Rasengräbe­r für Urnen, Rasenreihe­ngrabstätt­en für Urnen anonym, Rasenreihe­ngrabstätt­en für halbanonym­e Urnen. Einzelne Arten von Grabstätte­n werden nur auf bestimmten Friedhöfen angeboten. So finden in Marbach gerade Gespräche mit der Kirchengem­einde betreffs Grundstück statt. Hier sollen ebenfalls Rasengräbe­r für Erdbestatt­ungen (Särge) eingericht­et werden. Hundersing­en lehnt dies ab und in Mieterking­en ist für eine weitere Bestattung­sform kein Platz auf dem Friedhof vorhanden. Die neue Bestattung­sform wurde auch in die Gebührenor­dnung aufgenomme­n.

So kostet ein Reihenrase­ngrab für Verstorben­e über zehn Jahre 800 Euro und ein Wahlgrab Rasen (Elterngrab), einfachbre­it, doppeltief 1600 Euro.

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