Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gemeinderat passt Satzung an die neuen Rasengräber an
Nicht in allen Ortsteilen können neue Bestattungsformen angeboten werden In Herbertingen sind 13 Erdrasenbestattungen möglich
(wl) - Der Gemeinderat Herbertingen hat sich im Juni für eine weitere Bestattungsform auf dem Friedhof ausgesprochen. Demnach sollen Rasengräber für Erdbestattungen (Särge) angelegt werden. In den Teilorten wird dies unterschiedlich gehandhabt. Dazu musste nun auch diese Bestattungsform in die Friedhofssatzung mit aufgenommen werden.
Für die Anlegung eines solchen Grabfeldes wurden auf dem Herbertinger Friedhof bereits zwei Flächen ausgewiesen. Auf ihnen sind derzeit 13 Erdrasenbestattungen möglich, so Juliane Stolz. Damit werden folgende Arten von Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen zukünftig angeboten: Für Erdbestattungen (Särge) Reihen- und Kindergräber, Wahlgräber, Rasengräber für Erdbestattungen (Särge), Gemeinschaftsgrab für fehlgeborene und ungeborene Kinder.
Für Urnenbestattungen: Urnenreihengräber, Urnenwahlgräber, Rasengräber für Urnen, Rasenreihengrabstätten für Urnen anonym, Rasenreihengrabstätten für halbanonyme Urnen. Einzelne Arten von Grabstätten werden nur auf bestimmten Friedhöfen angeboten. So finden in Marbach gerade Gespräche mit der Kirchengemeinde betreffs Grundstück statt. Hier sollen ebenfalls Rasengräber für Erdbestattungen (Särge) eingerichtet werden. Hundersingen lehnt dies ab und in Mieterkingen ist für eine weitere Bestattungsform kein Platz auf dem Friedhof vorhanden. Die neue Bestattungsform wurde auch in die Gebührenordnung aufgenommen.
So kostet ein Reihenrasengrab für Verstorbene über zehn Jahre 800 Euro und ein Wahlgrab Rasen (Elterngrab), einfachbreit, doppeltief 1600 Euro.