Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Stadt Mengen überprüft die Quarantänepflicht
Landesregierung gibt Schwerpunktaktion vor
(sz) - Eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Quarantänepflicht findet am Mittwoch, 21., und Donnerstag, 22. Oktober, statt. Das teilt die Stadt Mengen mit. Das Ministerium für Soziales und Integration habe die Ortspolizeibehörden am vergangenen Donnerstag über eine Überprüfung der Quarantänepflicht informiert, die flächendeckende Aktion werde in ganz Baden-Württemberg durchgeführt. Die präventive Überwachung der Einhaltung der Quarantäne, das heißt, inwieweit die Betroffenen sich tatsächlich in der eigenen Häuslichkeit aufhalten, ist originäre Aufgabe der Ortspolizeibehörden. Aufgrund des hohen personellen und zeitlichen Aufwands erfolgen Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne in der Regel stichprobenartig und überwiegend telefonisch.
Hierbei sollen laut Stadtverwaltung möglichst alle Quarantäneverpflichtungen überprüft werden, wobei der Schwerpunkt auf Infizierte und enge Kontaktpersonen mit einer behördlichen Quarantäneanordnung nach Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes bei SARS-CoV-2 gelegt wird. „Die Schwerpunktaktion am 21. und 22. Oktober soll die Bevölkerung
sensibilisieren, die Quarantäneanordnung zu beachten und gleichzeitig deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung bußgeldbewehrt ist und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann“, heißt es in der Mitteilung. Kontrolliert werden insbesondere zwei Personengruppen: Erstens Infizierte und enge Kontaktpersonen mit einer Quarantäneanordnung nach Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes bei SARSCoV-2 sowie zweitens Reiserückkehrer, die der Quarantäneverpflichtung auf Grundlage der Anordnungen des Bundes betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite unterliegen.
Die flächendeckende Aktion erfolgt durch telefonische Abklärungen als auch durch Vor-Ort-Kontrollen. Ziel dieser Maßnahmen sei es, möglichst alle Quarantäneanordnungen in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu überprüfen, was aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Fallzahlen schwierig ist. Darüberhinausgehende Maßnahmen seien nicht vorgesehen (wie etwa das Betreten einer Wohnung gegen den Willen des Betroffenen).