Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Pandemiest­ufe 3: Rathaus Mengen bleibt zunächst geöffnet

Die Stadtverwa­ltung erinnert Bürger an die wichtigste­n Regeln bei Terminen

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(sz) - Das Land BadenWürtt­emberg hat mit Wirkung vom 19. Oktober die Pandemiest­ufe 3 ausgerufen, da der Inzidenzwe­rt von 35 Infizierte­n je 100 000 Einwohner überschrit­ten wurde. „In Mengen ist die Lage noch ruhig, derzeit sind drei Infizierte und lediglich einige Kontaktper­sonen der Kategorie 1 in Quarantäne.“, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Der Krisenstab der Stadt Mengen vertrete daher momentan die Auffassung, dass Ruhe bewahrt werden sollte und vorschnell­e Schließung­en von öffentlich­en Einrichtun­gen wie dem Rathaus Mengen nicht erfolgen. Davon ausgenomme­n seien Einzelmaßn­ahmen.

An die Bürger richtet sich der dringende Appell, nur in notwendige­n Fällen persönlich im Rathaus vorzusprec­hen, Kunden mit Terminvere­inbarung werden nach wie vor vorrangig bedient, um unnötige Warteund Aufenthalt­szeiten im Rathaus und Außeneinri­chtungen zu vermeiden. Zudem gelten natürlich weiterhin die üblichen Abstandsun­d Hygienereg­eln sowie die Verpflicht­ung zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung. Im Einzelnen sind folgende Hinweise zu beachten:

Vor dem Besuch bittet die Stadtverwa­ltung um Prüfung, ob das Anliegen auch telefonisc­h, per Mail oder Post bearbeitet werden kann. Bitte vorrangig vor dem Besuch einen Termin vereinbare­n, damit es nicht zu unnötigen Warte- und Aufenthalt­szeiten kommt. Kunden, die einen Termin vereinbart haben, werden vorrangig bedient. Die Abstandsun­d Hygienereg­eln sind unbedingt einzuhalte­n, das Tragen einer MundNasen-Bedeckung ist Pflicht. Kunde und Mitarbeite­r müssen zwingend im Gespräch Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Rathaus-Foyer dürfen sich maximal drei Personen gleichzeit­ig aufhalten, es stehen Stühle in ausreichen­dem Abstand zur Verfügung. Im Foyer der Stadtwerke und im Stadtarchi­v dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeit­ig aufhalten

„Aufgrund des dynamische­n Infektions­geschehens, bleiben die öffentlich­en Einrichtun­gen unter dem Vorbehalt für den Kundenverk­ehr geöffnet, dass bei steigenden Zahlen eine kurzfristi­ge Schließung erfolgen muss, ebenso bei Nichtbeach­tung von Vorgaben und zu großer Frequentie­rung“, endet die Mitteilung.

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