Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Pandemiestufe 3: Rathaus Mengen bleibt zunächst geöffnet
Die Stadtverwaltung erinnert Bürger an die wichtigsten Regeln bei Terminen
(sz) - Das Land BadenWürttemberg hat mit Wirkung vom 19. Oktober die Pandemiestufe 3 ausgerufen, da der Inzidenzwert von 35 Infizierten je 100 000 Einwohner überschritten wurde. „In Mengen ist die Lage noch ruhig, derzeit sind drei Infizierte und lediglich einige Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne.“, teilt die Stadtverwaltung mit. Der Krisenstab der Stadt Mengen vertrete daher momentan die Auffassung, dass Ruhe bewahrt werden sollte und vorschnelle Schließungen von öffentlichen Einrichtungen wie dem Rathaus Mengen nicht erfolgen. Davon ausgenommen seien Einzelmaßnahmen.
An die Bürger richtet sich der dringende Appell, nur in notwendigen Fällen persönlich im Rathaus vorzusprechen, Kunden mit Terminvereinbarung werden nach wie vor vorrangig bedient, um unnötige Warteund Aufenthaltszeiten im Rathaus und Außeneinrichtungen zu vermeiden. Zudem gelten natürlich weiterhin die üblichen Abstandsund Hygieneregeln sowie die Verpflichtung zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung. Im Einzelnen sind folgende Hinweise zu beachten:
Vor dem Besuch bittet die Stadtverwaltung um Prüfung, ob das Anliegen auch telefonisch, per Mail oder Post bearbeitet werden kann. Bitte vorrangig vor dem Besuch einen Termin vereinbaren, damit es nicht zu unnötigen Warte- und Aufenthaltszeiten kommt. Kunden, die einen Termin vereinbart haben, werden vorrangig bedient. Die Abstandsund Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten, das Tragen einer MundNasen-Bedeckung ist Pflicht. Kunde und Mitarbeiter müssen zwingend im Gespräch Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Rathaus-Foyer dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten, es stehen Stühle in ausreichendem Abstand zur Verfügung. Im Foyer der Stadtwerke und im Stadtarchiv dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten
„Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, bleiben die öffentlichen Einrichtungen unter dem Vorbehalt für den Kundenverkehr geöffnet, dass bei steigenden Zahlen eine kurzfristige Schließung erfolgen muss, ebenso bei Nichtbeachtung von Vorgaben und zu großer Frequentierung“, endet die Mitteilung.