Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gebrochene Rippe und löchrige Erinnerung
Silvesterparty mit Faustschlägen: Freispruch für Angeklagten in Riedlingen
- Mit einem Freispruch endete in der vergangenen Woche ein Prozess am Riedlinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Sowohl dem Richter als auch der Staatsanwaltschaft lagen keinerlei Beweise dafür vor, dass der Angeklagte in der Silvesternacht zum 1. Januar 2020 zwei Männer mit Fäusten bei einer Privatfete in Oggelshausen massiv verletzt haben soll. Richter Ralph Ettwein bescheinigte dem jungen Mann ein lupenreines Verhalten während der Feier. Entgegen dem Vorwurf des Staatsanwalts, der beim Verlesen der Anklage sagte, der vermeintliche Täter habe zwei Männer körperlich hart attackiert, sei der Beschuldigte nach eigenen Angaben und Aussagen von Zeugen vielmehr dem verletzten Opfer zur Hilfe gekommen.
Und doch wirkte der vorsitzende Richter während der Verhandlung im Gerichtssaal irritiert, ja mitunter erzürnt. Denn ein Großteil der Schilderungen der fünf vernommenen Zeugen wichen erheblich von ihren protokollierten Aussagen ab. Keiner von ihnen artikulierte im Zeugenstand einen klaren Sachverhalt. Zugegebenermaßen waren mehr als neun Monate seit dem Fest in Oggelshausen vergangen. Dass allerdings ausgerechnet das damals 17jährige Opfer, ein großer junger Mann und bekannt mit dem Angeklagten, ausweichend auf die Fragen von Richter Ettwein reagierte, schien unverständlich.
Wortkarg berichtete der inzwischen 18-Jährige bruchstückhaft seine Sicht der Dinge von der Silvesternacht in den Kellerräumen eines Bekannten: Bereits beim Eintreffen sei er ziemlich betrunken gewesen. Einem ihn begleitenden Kollegen sei schlecht geworden. Diesen habe man in einen Waschraum des Kellers gebracht, in dem er sich über einer Toilette übergeben habe. Als das Opfer wieder in den Partykeller zurückgekehrt sei, hätten ihn zwei Schläge ins Gesicht getroffen. Er habe daraufhin das Bewusstsein verloren. Dann erinnerte er sich erst wieder, als auf der Intensivstation des Krankenhauses aufgewacht sei. Zwei Tage habe er dort verbracht. Seine Verletzungen: eine gebrochene Rippe, angebrochenes Schlüsselbein, Gehirnerschütterung und Prellungen. „Ich kann nicht sagen, wer mich genau geschlagen hat“, sagte er dem Richter. „In der Zeugenaussage bei der Polizei haben Sie aber ausgesagt, Sie hätten plötzlich einen Schlag vom Angeklagten erhalten. Das haben Sie auch unterschrieben“, sagte Ettwein. „Ich weiß es nicht mehr 100-prozentig.“„Wieso zeigen Sie ihn dann an?“, erwiderte Ettwein mit erhobener Stimme. „Sie waren erheblich verletzt.“
Der Zeuge druckste im Gerichtssaal herum und erzählte, die Polizei und auch seine Mutter hätten ihm gesagt, das Verfahren würde in jedem Fall laufen. Er sei damals minderjährig gewesen. Er verlange weder Schmerzensgeld noch Schadensersatzforderungen.
Ein anderer Zeuge, ein 19-jähriger Student, der ebenfalls auf der Fet zugegen war und Faustschläge einstecken musste, sagte vor Gericht, er habe den Angeklagten mit dessen Cousin und einem anderen jungen Mann kurz vor der Tat gesehen. Richter Ettwein konfrontierte den Studenten jedoch mit dessen Aussage bei der Polizei, die seinem Bericht im Zeugenstand widersprach. „Wir machen hier einen Riesenzinnober, weil Sie bei der Polizei Scheißdreck erzählt haben“, schimpfte der Richter. Der Student sagte, er könne nicht wiedergeben, wer ihn gewaltsam angegriffen habe. Er bestätigte vielmehr, dass der Angeklagte dem Opfer geholfen habe. „Sie können von Glück sagen, dass Sie nicht strafrechtlich wegen Meineids belangt werden“, erwiderte Ettwein.
Verdutzt sagte der 19-Jährige, er habe gehört, einige junge Leute im Ort hätten sich gegen den Angeklagten verschworen und diesen mit der Anklage anschmieren wollen. Von einem ähnlichen Gerücht berichtete ein dritter Zeuge aus Bad Schussenried. Auch er war auf dem Fest und erzählte von einem weiteren jungen Mann, der ebenfalls als Zeuge im Strafprozess aussagen sollte, aber nicht zur Verhandlung gekommen ist: Dieser habe beabsichtigt, dass sich sämtliche Zeugen auf einheitliche Aussagen gegen den Angeklagten verständigten. Dazu sei es aber nie gekommen.
Für den Staatsanwalt stand in seinem Schlussplädoyer fest, dass der Angeklagte unschuldig sei. Ob dessen Begleiter möglicherweise als Täter in Betracht gezogen werden könnten, ließe sich nicht nachweisen. Nach seinem Freispruch merkte Richter Ettwein an, in Corona-Zeiten hätten wir alle Besseres zu tun als „diesen Mist zu verhandeln“.
Die Sigmaringer Fußgängerzone ist sehr weitläufig, erklärt Janina Krall von der Pressestelle der Stadt. Die 1,5 Meter Abstand könnten dabei theoretisch gut eingehalten werden. „Die Stadt sieht deshalb im Moment noch keinen Bedarf darin, mit Schildern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, sagt sie. Sie würden jedoch das Geschehen in der Fußgängerzone weiter beobachten und wenn notwendig auch eingreifen. „Wir appellieren natürlich auch an die Vernunft der Bürger, dass Masken getragen werden, wenn sich der Mindestabstand nicht einhalten lässt“, sagt sie. Beim Wochenmarkt dürfe jedoch nicht auf eine Maske verzichtet werden.
Welche Einschränkungen gelten aber, wenn der Kreis Sigmaringen über eine Inzidenz von 35 kommt?
Das Land hat mit der seit Montag gültigen Corona-Verordnung geregelt, dass landesweit stärkere Vorsichtsmaßnahmen und Beschränkungen getroffen werden müssen, erklärt Kolbeck. „Im landesweiten Durchschnitt von Baden-Württemberg wurde die Inzidenz von 35 bereits
Dann könne der Landkreis per Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen erlassen. Möglich wären beispielsweise eine weitere Begrenzung von Veranstaltungen, eine Einschränkung des Alkoholausschanks, eine Ausweitung der Sperrzeiten für die Gastronomie bis hin zum Verhängen von nächtlichen Ausgangssperren. „Der Landkreis wird die Maßnahmen auswählen, die geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind, um das Infektionsgeschehen vor Ort schnellstmöglich einzudämmen und damit das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu schützen“, sagt Kolbeck.
Kann es auch Restriktionen in einzelnen Gemeinden geben, wenn eine Gemeinde über eine Inzidenz von 50 kommt?
Ausschlaggebend ist die Inzidenz auf Landkreisebene, auch wenn die Inzidenz in Gemeinden höher ist. „Sollte der Landkreis über eine Inzidenz von 50 kommen und es einkreisbare Ausbruchsgeschehen geben, dann würden wir sicher zuvorderst hier mit unseren Maßnahmen ansetzen“, sagt Kolbeck. Pauschal könne aber nicht genannt werden, welche Einschränkungen es geben werde. „Wenn der Hotspot im Seniorenheim ist, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden als bei einem Hotspot beispielsweise in einem Restaurant.“