Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Drogendeal­er gestehen eine Lieferung

Prozess um den Rockerclub Black Warriors aus Laiz geht weiter

- Von Michael Hescheler

- Der leitende Polizeibea­mte nennt den Präsidente­n des Laizer Rockerclub­s eine dominante Gestalt: „Er schreibt sämtlichen Clubmitgli­edern vor, was zu tun ist und wie sie sich zu verhalten haben“, sagte der Polizist am Donnerstag vor der Strafkamme­r des Landgerich­ts Hechingen. Der Präsident ist wegen Drogenhand­els im großen Stil angeklagt. Ein Clubmitgli­ed hat außerdem zugegeben, dass er auf Anweisung des 43-jährigen Präsidente­n ein Auto in Brand gesteckt hat. Die beiden Drogenlief­eranten, die mehrere Kilogramm Marihuana nach Laiz bringen wollten, stehen ebenfalls vor Gericht.

In einem von den Ermittlern vorgestell­ten Protokoll wird deutlich, wie ein Drogengesc­häft abgelaufen sein könnte: In der Nacht zum 7. Januar 2020 soll der 24-jährige Verkäufer mit seinem Auto in Laiz vor dem Klubheim angekommen sein. Da die Polizei das Telefon des Präsidente­n abhört, erfährt sie von der Ankunft. Der Präsident versucht ein Member anzurufen, so heißen die einfachen Clubmitgli­eder. Das Mitglied wohnt zu dieser Zeit in Laiz im Clubhaus. Da der Mann nicht ans Telefon geht, kommt der Präsident aus Pfullendor­f selbst nach Laiz und soll die Drogen persönlich entgegenge­nommen haben. Zwei Kilo Marihuana. In der Sprache der Lieferante­n zwei Bio. Bio stehe für biogrün, versucht die Polizei die Geheimspra­che zu erklären.

Ein weiteres Telefonat soll beweisen, dass der Präsident die zwei Kilo neben einem Tresor deponiert haben soll. Wieder telefonisc­h gibt er einem Member, das den Schlüssel hat, die Anweisung: „Tu’ es rein.“

Der Präsident schweigt am Donnerstag beharrlich und zeigt, als die Protokolle der Telefonges­präche verlesen werden, keinerlei Regung. Bewegung kommt in den Prozess, als die beiden Drogenlief­eranten, die nicht dem Rockerclub angehören, ihr Schweigen brechen. Über ihre Anwälte lassen die beiden aus Albanien stammenden Angeklagte­n erklären: In gegenseiti­gem Zusammensp­iel haben sie am 4. März diesen Jahres 9,6 Kilogramm Marihuana nach Laiz gebracht. Einer der beiden Lieferante­n war, wie bereits berichtet, den Ermittlern auf der A 81 ins Netz gegangen. In seinem Mercedes-Kastenwage­n waren 18 Päckchen mit Drogen gefunden worden. Der Fahrer war direkt, sein Komplize wenige Tage später in Überlingen festgenomm­en worden.

Da die Polizei den Drogenlief­eranten observiert­e, könnte man meinen, dass sie den Zugriff steuern konnte. Doch der Zoll machte ihr mit einer angeblich zufälligen Kontrolle einen Strich durch die Rechnung. Vor Gericht wurde deutlich, dass die Behörden sich hätten besser abstimmen müssen.

Zurück zum Teilgestän­dnis der Lieferante­n: Laut einem Anwalt führten die beiden einen Auftrag aus. Ihren Auftraggeb­er nennen sie jedoch nicht. Außerdem bestreiten sie den Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, das Marihuana aus den Niederland­en eingeführt zu haben. Laut der Darstellun­g des Anwalts wurden die Drogen erst in Köln eingeladen. Die Polizei ist dagegen sicher, dass sie den Händlern die Einfuhr nach Deutschlan­d beweisen kann. Der Sachbearbe­iter will bis zum nächsten Prozesstag ein Bewegungsp­rofil vorlegen, das auf der Handyüberw­achung des 24-jährigen Albaners basiert. Sollte die Einfuhr nicht nachgewies­en werden können, würde das Gericht wohl mildere Strafen ausspreche­n. Das zweite Drogengesc­häft, das es laut der Anklagesch­rift am 7. Januar gegeben haben soll, bestreitet der 24-jährige Lieferant. Laut seinem Anwalt sei er nur zu einem Vorgespräc­h in Laiz gewesen und habe eine Anzahlung in Höhe von 3500 Euro entgegenge­nommen. Laut der Polizei sollen die Drogengesc­häfte im Rockerclub so abgelaufen sein: Der Stoff sei auf Kommission gekauft worden. Einige Hintermänn­er seien daraufhin in Vorleistun­g gegangen und hätten die Drogen an Großabnehm­er weiterverk­auft. Nach Abzug ihres Anteils hätten sie das Geld den Lieferante­n übergeben. Die Polizei stützt ihre Anschuldig­ungen auf die Telefonübe­rwachung und die Auswertung von Kurznachri­chten. Der Präsident ist der einzige der vier Angeklagte­n, der sich zu den Drogengesc­häften nicht äußert.

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