Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Drogendealer gestehen eine Lieferung
Prozess um den Rockerclub Black Warriors aus Laiz geht weiter
- Der leitende Polizeibeamte nennt den Präsidenten des Laizer Rockerclubs eine dominante Gestalt: „Er schreibt sämtlichen Clubmitgliedern vor, was zu tun ist und wie sie sich zu verhalten haben“, sagte der Polizist am Donnerstag vor der Strafkammer des Landgerichts Hechingen. Der Präsident ist wegen Drogenhandels im großen Stil angeklagt. Ein Clubmitglied hat außerdem zugegeben, dass er auf Anweisung des 43-jährigen Präsidenten ein Auto in Brand gesteckt hat. Die beiden Drogenlieferanten, die mehrere Kilogramm Marihuana nach Laiz bringen wollten, stehen ebenfalls vor Gericht.
In einem von den Ermittlern vorgestellten Protokoll wird deutlich, wie ein Drogengeschäft abgelaufen sein könnte: In der Nacht zum 7. Januar 2020 soll der 24-jährige Verkäufer mit seinem Auto in Laiz vor dem Klubheim angekommen sein. Da die Polizei das Telefon des Präsidenten abhört, erfährt sie von der Ankunft. Der Präsident versucht ein Member anzurufen, so heißen die einfachen Clubmitglieder. Das Mitglied wohnt zu dieser Zeit in Laiz im Clubhaus. Da der Mann nicht ans Telefon geht, kommt der Präsident aus Pfullendorf selbst nach Laiz und soll die Drogen persönlich entgegengenommen haben. Zwei Kilo Marihuana. In der Sprache der Lieferanten zwei Bio. Bio stehe für biogrün, versucht die Polizei die Geheimsprache zu erklären.
Ein weiteres Telefonat soll beweisen, dass der Präsident die zwei Kilo neben einem Tresor deponiert haben soll. Wieder telefonisch gibt er einem Member, das den Schlüssel hat, die Anweisung: „Tu’ es rein.“
Der Präsident schweigt am Donnerstag beharrlich und zeigt, als die Protokolle der Telefongespräche verlesen werden, keinerlei Regung. Bewegung kommt in den Prozess, als die beiden Drogenlieferanten, die nicht dem Rockerclub angehören, ihr Schweigen brechen. Über ihre Anwälte lassen die beiden aus Albanien stammenden Angeklagten erklären: In gegenseitigem Zusammenspiel haben sie am 4. März diesen Jahres 9,6 Kilogramm Marihuana nach Laiz gebracht. Einer der beiden Lieferanten war, wie bereits berichtet, den Ermittlern auf der A 81 ins Netz gegangen. In seinem Mercedes-Kastenwagen waren 18 Päckchen mit Drogen gefunden worden. Der Fahrer war direkt, sein Komplize wenige Tage später in Überlingen festgenommen worden.
Da die Polizei den Drogenlieferanten observierte, könnte man meinen, dass sie den Zugriff steuern konnte. Doch der Zoll machte ihr mit einer angeblich zufälligen Kontrolle einen Strich durch die Rechnung. Vor Gericht wurde deutlich, dass die Behörden sich hätten besser abstimmen müssen.
Zurück zum Teilgeständnis der Lieferanten: Laut einem Anwalt führten die beiden einen Auftrag aus. Ihren Auftraggeber nennen sie jedoch nicht. Außerdem bestreiten sie den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, das Marihuana aus den Niederlanden eingeführt zu haben. Laut der Darstellung des Anwalts wurden die Drogen erst in Köln eingeladen. Die Polizei ist dagegen sicher, dass sie den Händlern die Einfuhr nach Deutschland beweisen kann. Der Sachbearbeiter will bis zum nächsten Prozesstag ein Bewegungsprofil vorlegen, das auf der Handyüberwachung des 24-jährigen Albaners basiert. Sollte die Einfuhr nicht nachgewiesen werden können, würde das Gericht wohl mildere Strafen aussprechen. Das zweite Drogengeschäft, das es laut der Anklageschrift am 7. Januar gegeben haben soll, bestreitet der 24-jährige Lieferant. Laut seinem Anwalt sei er nur zu einem Vorgespräch in Laiz gewesen und habe eine Anzahlung in Höhe von 3500 Euro entgegengenommen. Laut der Polizei sollen die Drogengeschäfte im Rockerclub so abgelaufen sein: Der Stoff sei auf Kommission gekauft worden. Einige Hintermänner seien daraufhin in Vorleistung gegangen und hätten die Drogen an Großabnehmer weiterverkauft. Nach Abzug ihres Anteils hätten sie das Geld den Lieferanten übergeben. Die Polizei stützt ihre Anschuldigungen auf die Telefonüberwachung und die Auswertung von Kurznachrichten. Der Präsident ist der einzige der vier Angeklagten, der sich zu den Drogengeschäften nicht äußert.