Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Doppelmoral und Diskriminierung
Die Maskenpflicht ist eine gute Sache, da sind sich die meisten einig, denn sie schützt die Menschen vor einer Coronainfektion. Das Problem ist, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Immer wieder fallen Kunden in Geschäften auf, die ihren Mundschutz unter der Nase tragen. Dass damit die Gesichtsmaske unwirksam wird? Egal. Auch die Inhaber der Geschäfte kümmert diese Ungenauigkeit meist nicht, schließlich sind auch diverse Verkäufer oder Kassierer so im Geschäft unterwegs.
Gleichzeitig aber werden Menschen nicht mehr rein gelassen, die aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich keinen Mundschutz tragen können. Das ist Doppelmoral – und Diskriminierung. Jeder, der ein ärztliches Attest hat und somit die offizielle Bestätigung, dass er oder sie die Gesichtsmaske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, sollte trotzdem einkaufen dürfen. Gerade diese Betroffenen kennen das Risiko und halten Abstand, schließlich gehören sie meist zur Risikogruppe. Darüber hinaus wissen Nicht-Maskenträger auch, wie unangenehm es ist, aus der Reihe zu tanzen und fragenden Blicken der Maskenträger ausgesetzt zu sein.
Wer den Betroffenen also den Zutritt verwehrt, muss auch diejenigen des Geschäfts verweisen, die nach einem halben Jahr noch immer nicht wissen, dass ein Mund-NasenSchutz Mund und Nase bedecken muss, um eine Wirkung zu haben.