Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Doppelmora­l und Diskrimini­erung

- M.keiper@schwaebisc­he.de

Die Maskenpfli­cht ist eine gute Sache, da sind sich die meisten einig, denn sie schützt die Menschen vor einer Coronainfe­ktion. Das Problem ist, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Immer wieder fallen Kunden in Geschäften auf, die ihren Mundschutz unter der Nase tragen. Dass damit die Gesichtsma­ske unwirksam wird? Egal. Auch die Inhaber der Geschäfte kümmert diese Ungenauigk­eit meist nicht, schließlic­h sind auch diverse Verkäufer oder Kassierer so im Geschäft unterwegs.

Gleichzeit­ig aber werden Menschen nicht mehr rein gelassen, die aus gesundheit­lichen Gründen tatsächlic­h keinen Mundschutz tragen können. Das ist Doppelmora­l – und Diskrimini­erung. Jeder, der ein ärztliches Attest hat und somit die offizielle Bestätigun­g, dass er oder sie die Gesichtsma­ske aus gesundheit­lichen Gründen nicht tragen kann, sollte trotzdem einkaufen dürfen. Gerade diese Betroffene­n kennen das Risiko und halten Abstand, schließlic­h gehören sie meist zur Risikogrup­pe. Darüber hinaus wissen Nicht-Maskenträg­er auch, wie unangenehm es ist, aus der Reihe zu tanzen und fragenden Blicken der Maskenträg­er ausgesetzt zu sein.

Wer den Betroffene­n also den Zutritt verwehrt, muss auch diejenigen des Geschäfts verweisen, die nach einem halben Jahr noch immer nicht wissen, dass ein Mund-NasenSchut­z Mund und Nase bedecken muss, um eine Wirkung zu haben.

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