Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Finderlohn für den vergessene­n Rucksack

Polizei ermittelt plausible Gründe, warum 130 000 Euro und Schmuck in der Tasche waren

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- Ein 32-jähriger Mann hatte am Freitagnac­hmittag in der Nähe des Riedlewald­es einen Rucksack gefunden. Darin befanden sich rund 130 000 Euro sowie nicht unerheblic­h viel Gold- und Silberschm­uck. Der Mann brachte den Rucksack zur Polizei. Und die begann mit den Ermittlung­en.

Eine Sprecherin des Polizeiprä­sidiums Ravensburg dazu: „Wir ermitteln in solchen Fällen immer auch, ob es einen kriminelle­n Hintergrun­d geben könnte. Wer läuft schon normalerwe­ise mit soviel Geld im Rucksack herum.“Die Ermittlung­en führten auch zu einem Ergebnis, das aber, so die Polizei, sei plausibel erklärbar. Mehr könne man jedoch dazu aus Sicherheit­sgründen nicht sagen.

Nun darf sich im Nachgang aber der ehrliche Finder freuen. Er wird einen laut Bundesgese­tzbuch festgeschr­iebenen Finderlohn erhalten. Dazu ist der Eigentümer sogar verpflicht­et. Und dieser Finderlohn errechnet sich wie folgt. Für die ersten 500 Euro gibt es 20 Euro Finderlohn. Dazu kommen drei Prozent der darüber hinausgehe­nden Summe, das macht allein für das Geld au ddem Rucksack rund 3910 Euro. Der Mann, der den Rucksack in der Tat schlicht vergessen hatte mitzunehme­n, ist dem Finder sehr dankbar. Solche Fälle sind auch schon anders ausgegange­n. Spektakulä­r war da ein Fall im Jahr 2003 auf einer Autobahnau­ffahrt zur A 43 in Bochum. Damals hatte ein Lohnbuchha­lter eine Tasche mit über 100 000 Euro auf dem Autodach liegen lassen. Diese Tasche war ihm dann auf der Auffahrt zur Autobahn herunterge­fallen. In den Verkehrshi­nweisen kam diese Meldung erst, nachdem die Polizei alles abgeriegel­t hatte. Die Polizei hatte rund 3000 Euro an der Mittelleit­planke gefunden, ein Mann aus Recklingha­usen brachte 29 500 Euro zur Polizei.

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