Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Finderlohn für den vergessenen Rucksack
Polizei ermittelt plausible Gründe, warum 130 000 Euro und Schmuck in der Tasche waren
- Ein 32-jähriger Mann hatte am Freitagnachmittag in der Nähe des Riedlewaldes einen Rucksack gefunden. Darin befanden sich rund 130 000 Euro sowie nicht unerheblich viel Gold- und Silberschmuck. Der Mann brachte den Rucksack zur Polizei. Und die begann mit den Ermittlungen.
Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Ravensburg dazu: „Wir ermitteln in solchen Fällen immer auch, ob es einen kriminellen Hintergrund geben könnte. Wer läuft schon normalerweise mit soviel Geld im Rucksack herum.“Die Ermittlungen führten auch zu einem Ergebnis, das aber, so die Polizei, sei plausibel erklärbar. Mehr könne man jedoch dazu aus Sicherheitsgründen nicht sagen.
Nun darf sich im Nachgang aber der ehrliche Finder freuen. Er wird einen laut Bundesgesetzbuch festgeschriebenen Finderlohn erhalten. Dazu ist der Eigentümer sogar verpflichtet. Und dieser Finderlohn errechnet sich wie folgt. Für die ersten 500 Euro gibt es 20 Euro Finderlohn. Dazu kommen drei Prozent der darüber hinausgehenden Summe, das macht allein für das Geld au ddem Rucksack rund 3910 Euro. Der Mann, der den Rucksack in der Tat schlicht vergessen hatte mitzunehmen, ist dem Finder sehr dankbar. Solche Fälle sind auch schon anders ausgegangen. Spektakulär war da ein Fall im Jahr 2003 auf einer Autobahnauffahrt zur A 43 in Bochum. Damals hatte ein Lohnbuchhalter eine Tasche mit über 100 000 Euro auf dem Autodach liegen lassen. Diese Tasche war ihm dann auf der Auffahrt zur Autobahn heruntergefallen. In den Verkehrshinweisen kam diese Meldung erst, nachdem die Polizei alles abgeriegelt hatte. Die Polizei hatte rund 3000 Euro an der Mittelleitplanke gefunden, ein Mann aus Recklinghausen brachte 29 500 Euro zur Polizei.