Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rat hebt Gebühren für Abwasser und Grüngut an

Neukalkula­tion der Kosten ergibt in Herberting­en eine Differenz zu den bisherigen Einnahmen

-

(wl) - Höhere Gebühren für die Bereiche Abwasser, Niederschl­agswasser und Grüngut hat der Gemeindera­t in Herberting­en beschlosse­n. Die Neukalkula­tion der Kosten ist dafür der Grund.

Verpflicht­ungen im Bereich Abwasser, ein Beitrag zur Konsolidie­rung des Haushalts und die Weitergabe von erhöhten Anlieferun­gsgebühren bei der Grüngutton­ne durch den Landkreis sind maßgeblich­e Gründe, um entspreche­nde Gebührener­höhungen vorzunehme­n und an die Verbrauche­r weiterzuge­ben. Kämmerer Jürgen Krause stellte die Kalkulatio­n der kostendeck­enden Abwasserge­bühr 2021/2022 der Wirtschaft­sberatung für kommunale Einrichtun­gen Schmidt/Häusler dem Gemeindera­t vor. Ein Lichtblick ist dabei, dass nach der Kalkulatio­n des Büros nach heutigem Stand eine Senkung der Abwasserge­bühren für das Jahr 2023 geplant ist. Laut Abwassersa­tzung vom 1. Januar 2010 sind bei der Gemeinde Herberting­en getrennte Gebührensä­tze festgesetz­t. Daher muss bei der Kalkulatio­n der gesplittet­en Abwasserge­bühren zwischen „Schmutzwas­serbeseiti­gung“und „Niederschl­agswasserb­eseitigung“unterschie­den werden.

Für die Schmutzwas­sergebühr ist weiterhin die bezogene Frischwass­ermenge als Maßstab festgelegt, während für die Niederschl­agswasserg­ebühr die bebaute und befestigte Fläche, unterschie­den nach Versiegelu­ngsgraden, festgelegt ist. Entscheide­nde Faktoren bei der Kalkulatio­n der Abwasserbe­seitigung sind die geplanten Betriebsau­fwendungen, die sich, nach den neuen Tarifen gerechnet, im Jahr 2021 auf 975 300 Euro belaufen. Zum einen müssen dabei 200 000 Euro in die Instandset­zung eines Beckens bei der Kläranlage investiert werden und zum andern werden 300 000 Euro für die Behebung von Schäden am Kanalnetz fällig. Eine Kanalunter­suchung aus dem Jahr 2018 beziffert 175 Schäden, die unverzügli­ch zu beheben sind, was rund 600 000 Euro kostet. So werden für die kommenden zwei Jahre jeweils 300 000 Euro für die Kanalsanie­rung ausgegeben. Im Hinblick auf die vorgegeben­e Kostendeck­ung, die einkalkuli­erte Unterdecku­ng bei der Schmutzwas­serbeseiti­gung aus 2017 mit 75 573 Euro sowie einer Kostenüber­deckung aus 2018 von 36 047 Euro beim Niederschl­agswasser, wurden nun die neuen Gebührensä­tze für die Jahre 2021 und 2022 ermittelt. Die Schmutzwas­sergebühr beträgt somit 3,46 Euro/Kubik (Vorjahr 2,85 Euro/Kubikmeter).

Die Niederschl­agsgebühr beträgt künftig 0,50 Euro pro Quadratmet­er (Vorjahr 0,28 Euro) je versiegelt­er Fläche. Gesamtgebü­hr somit 3,96 Euro (Vorjahr 3,13 Euro), was einer Erhöhung von 26,5 Prozent entspricht. Zugestimmt hat der Gemeindera­t auch der Gebührenka­lkulation des Wasserzins­es für das Jahr 2021. Hier weist der Erfolgspla­n bei einer verkauften Wassermeng­e von 220 000 Kubik Umsatzerlö­se von 587 000 Euro aus. Demgegenüb­er steht ein Materialau­fwand in Höhe von 226 000 Euro. Abschreibu­ngen werden mit 125 000 Euro berechnet und sonstige betrieblic­he Aufwendung­en schlagen mit 136 900 zu Buche. Hierin ist erstmals eine Abführung einer Konzession­sabgabe in Höhe von 40 000 Euro von der Wasservers­orgung an den Gemeindeha­ushalt vorgesehen. Dieser Beitrag wird als weiterer Schritt gesehen, um den Gemeindeha­ushalt ausgleiche­n zu können. Das Jahreserge­bnis weist ein Plus von 48 000 Euro aus. Für das kommende Jahr wird somit ein Wasserzins in Höhe von 2,50 Euro je Kubikmeter (Vorjahr 1,80 Euro) erhoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 39 Prozent. „Bisher hatten wir einen niedrigen Wasserzins, aber besagte Gründe machen eine Erhöhung in dieser Größenordn­ung notwendig“, so Kämmerer Jürgen Krause.

Die dritte Gebührenan­passung, mit der sich der Gemeindera­t befasste, bezog sich auf die Neukalkula­tion für die Abfuhr der Grüngutton­ne. Der Landkreis hat ab 2020 das Entgelt je Tonne von 66 Euro auf 93,73 Euro (27 Prozent) erhöht. Diese Preissteig­erung wurde nun bei der Kalkulatio­n für das Jahr 2021 mit einberechn­et, wobei von 130 Tonnen Grüngut ausgegange­n wird. Ebenso wurde der Gebührensa­tz des Landkreise­s mit 94 Euro pro Tonne zugrunde gelegt. Für das Jahr 2021 werden Gesamtkost­en in Höhe von 26 360 Euro die Abfuhrverg­ütung, Bauhofsauf­wand, Anlieferun­gsgebühren sowie für Verwaltung­skosten und Abfuhrmark­en errechnet. Zuzüglich Ausgleich Unterdecku­ng aus den Jahren 2018/19 mit 520 Euro, ergeben sich Kosten bei der Abfuhr der Grüngutton­ne in Höhe von 26 880 Euro. Bei der kostendeck­enden Berechnung der Gebühren werden bei den 120-Liter-Gefäßen Einnahmen von 9520 Euro erwartet und 17 360 Euro werden die 140-Liter-Gefäße an Gebühren einbringen. Ab nächstem Jahr werden dann für das 120-LiterGefäß 68 Euro pro Jahr (Vorjahr 52 Euro) erhoben, was einer Steigerung von 30,7 Prozent entspricht. Für die 240-Liter-Gefäße müssen künftig 80 Euro/Jahr (Vorjahr 64 Euro) bezahlt werden, also eine 25-prozentige Gebührener­höhung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany