Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Rat hebt Gebühren für Abwasser und Grüngut an
Neukalkulation der Kosten ergibt in Herbertingen eine Differenz zu den bisherigen Einnahmen
(wl) - Höhere Gebühren für die Bereiche Abwasser, Niederschlagswasser und Grüngut hat der Gemeinderat in Herbertingen beschlossen. Die Neukalkulation der Kosten ist dafür der Grund.
Verpflichtungen im Bereich Abwasser, ein Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts und die Weitergabe von erhöhten Anlieferungsgebühren bei der Grünguttonne durch den Landkreis sind maßgebliche Gründe, um entsprechende Gebührenerhöhungen vorzunehmen und an die Verbraucher weiterzugeben. Kämmerer Jürgen Krause stellte die Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2021/2022 der Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Schmidt/Häusler dem Gemeinderat vor. Ein Lichtblick ist dabei, dass nach der Kalkulation des Büros nach heutigem Stand eine Senkung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 geplant ist. Laut Abwassersatzung vom 1. Januar 2010 sind bei der Gemeinde Herbertingen getrennte Gebührensätze festgesetzt. Daher muss bei der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühren zwischen „Schmutzwasserbeseitigung“und „Niederschlagswasserbeseitigung“unterschieden werden.
Für die Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Frischwassermenge als Maßstab festgelegt, während für die Niederschlagswassergebühr die bebaute und befestigte Fläche, unterschieden nach Versiegelungsgraden, festgelegt ist. Entscheidende Faktoren bei der Kalkulation der Abwasserbeseitigung sind die geplanten Betriebsaufwendungen, die sich, nach den neuen Tarifen gerechnet, im Jahr 2021 auf 975 300 Euro belaufen. Zum einen müssen dabei 200 000 Euro in die Instandsetzung eines Beckens bei der Kläranlage investiert werden und zum andern werden 300 000 Euro für die Behebung von Schäden am Kanalnetz fällig. Eine Kanaluntersuchung aus dem Jahr 2018 beziffert 175 Schäden, die unverzüglich zu beheben sind, was rund 600 000 Euro kostet. So werden für die kommenden zwei Jahre jeweils 300 000 Euro für die Kanalsanierung ausgegeben. Im Hinblick auf die vorgegebene Kostendeckung, die einkalkulierte Unterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung aus 2017 mit 75 573 Euro sowie einer Kostenüberdeckung aus 2018 von 36 047 Euro beim Niederschlagswasser, wurden nun die neuen Gebührensätze für die Jahre 2021 und 2022 ermittelt. Die Schmutzwassergebühr beträgt somit 3,46 Euro/Kubik (Vorjahr 2,85 Euro/Kubikmeter).
Die Niederschlagsgebühr beträgt künftig 0,50 Euro pro Quadratmeter (Vorjahr 0,28 Euro) je versiegelter Fläche. Gesamtgebühr somit 3,96 Euro (Vorjahr 3,13 Euro), was einer Erhöhung von 26,5 Prozent entspricht. Zugestimmt hat der Gemeinderat auch der Gebührenkalkulation des Wasserzinses für das Jahr 2021. Hier weist der Erfolgsplan bei einer verkauften Wassermenge von 220 000 Kubik Umsatzerlöse von 587 000 Euro aus. Demgegenüber steht ein Materialaufwand in Höhe von 226 000 Euro. Abschreibungen werden mit 125 000 Euro berechnet und sonstige betriebliche Aufwendungen schlagen mit 136 900 zu Buche. Hierin ist erstmals eine Abführung einer Konzessionsabgabe in Höhe von 40 000 Euro von der Wasserversorgung an den Gemeindehaushalt vorgesehen. Dieser Beitrag wird als weiterer Schritt gesehen, um den Gemeindehaushalt ausgleichen zu können. Das Jahresergebnis weist ein Plus von 48 000 Euro aus. Für das kommende Jahr wird somit ein Wasserzins in Höhe von 2,50 Euro je Kubikmeter (Vorjahr 1,80 Euro) erhoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 39 Prozent. „Bisher hatten wir einen niedrigen Wasserzins, aber besagte Gründe machen eine Erhöhung in dieser Größenordnung notwendig“, so Kämmerer Jürgen Krause.
Die dritte Gebührenanpassung, mit der sich der Gemeinderat befasste, bezog sich auf die Neukalkulation für die Abfuhr der Grünguttonne. Der Landkreis hat ab 2020 das Entgelt je Tonne von 66 Euro auf 93,73 Euro (27 Prozent) erhöht. Diese Preissteigerung wurde nun bei der Kalkulation für das Jahr 2021 mit einberechnet, wobei von 130 Tonnen Grüngut ausgegangen wird. Ebenso wurde der Gebührensatz des Landkreises mit 94 Euro pro Tonne zugrunde gelegt. Für das Jahr 2021 werden Gesamtkosten in Höhe von 26 360 Euro die Abfuhrvergütung, Bauhofsaufwand, Anlieferungsgebühren sowie für Verwaltungskosten und Abfuhrmarken errechnet. Zuzüglich Ausgleich Unterdeckung aus den Jahren 2018/19 mit 520 Euro, ergeben sich Kosten bei der Abfuhr der Grünguttonne in Höhe von 26 880 Euro. Bei der kostendeckenden Berechnung der Gebühren werden bei den 120-Liter-Gefäßen Einnahmen von 9520 Euro erwartet und 17 360 Euro werden die 140-Liter-Gefäße an Gebühren einbringen. Ab nächstem Jahr werden dann für das 120-LiterGefäß 68 Euro pro Jahr (Vorjahr 52 Euro) erhoben, was einer Steigerung von 30,7 Prozent entspricht. Für die 240-Liter-Gefäße müssen künftig 80 Euro/Jahr (Vorjahr 64 Euro) bezahlt werden, also eine 25-prozentige Gebührenerhöhung.