Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Zu wenig, zu begrenzt

Studie zeigt, was Soforthilf­e Selbststän­digen gebracht hat

- Von Hannes Koch

- Die Corona-Hilfen für Selbststän­dige haben die Wahrschein­lichkeit leicht erhöht, dass die Geschäfte die Krise überleben. Das ist ein Ergebnis der ersten systematis­chen Untersuchu­ng der CoronaProg­ramme, durchgefüh­rt vom Deutschen Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW). Die positive Wirkung wäre aber größer ausgefalle­n, wenn die Unterstütz­ung nicht nur einmalig, sondern monatlich ausgezahlt worden wäre, erklärte DIWÖkonom Alexander Kritikos.

Die Ergebnisse beruhen auf der Befragung von rund 27 000 Soloselbst­ständigen und Selbststän­digen mit maximal neun Beschäftig­ten im April und Mai 2020. Damals hatte die Bundesregi­erung ihre sogenannte Soforthilf­e ausgelobt, die kleinen Firmen Zuschüsse bis zu 15 000 Euro zur Verfügung stellte. In der Zeit der coronabedi­ngten Geschäftss­chließung konnten damit Betriebsko­sten wie etwa Ladenmiete oder Versicheru­ngen bezahlt werden.

Die Soforthilf­e erhöhte die Wahrschein­lichkeit, die Geschäfte durch die Krise zu bringen, antwortete­n die befragten Selbststän­digen in den stark betroffene­n Branchen Gastronomi­e, Beherbergu­ng, Kunst, Kultur und Erholung. Diese subjektive Erfolgsein­schätzung sei jedoch geringer ausgefalle­n als beim Gründungsz­uschuss, einem anderen Regierungs­programm, sagte Kritikos. Den

Unterschie­d erklärte er auch damit, dass die Soforthilf­e nur einmalig ausgezahlt wurde, der Gründungsz­uschuss dagegen monatlich.

Dazu passt, dass die Zukunftspr­ognosen der Befragten nach der einmaligen Zahlung schnell schlechter wurden. Schon nach wenigen Wochen war der positive Effekt nahezu verpufft. Ein möglicher Grund: Die monatliche­n Ausgaben für Fixkosten lagen oft bei mehreren Tausend Euro – die Soforthilf­e reichte also nicht lange.

Als Konsequenz empfahl der DIW-Forscher, die Corona-Hilfen für Selbststän­dige zu verstetige­n, anstatt sie nur einmalig zu gewähren. „Der Bund könnte dem Beispiel anderer Länder in Europa folgen und die Finanzämte­r monatlich anteilig Umsatzverl­uste der Selbststän­digen ersetzen lassen, die diese während der Pandemie erleiden.“

Als weiteres Problem identifizi­erte Kritikos, dass die Selbststän­digen die Bundeszusc­hüsse nur für ihre Betriebsko­sten, nicht aber zur Finanzieru­ng ihres Lebensunte­rhalts verwenden konnten. „Die Wirkung dürfte wohl stärker ausfallen, wäre die Nutzung der Hilfen zur Deckung der Lebenshalt­ung möglich“gewesen, riet Kritikos. Bei den Novemberun­d Dezember-Hilfen für geschlosse­ne Geschäfte nahm die Bundesregi­erung diesen Rat kurzzeitig an. Auch bei der sogenannte­n Neustarthi­lfe in diesem Jahr kann ein Teil des Geldes dem Lebensunte­rhalt dienen.

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