Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Manche dürfen komplett öffnen, bei anderen ist nur „Click & Meet“erlaubt

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Bei den neuen, am Montag in Kraft getretenen CoronaVoro­rdnungen mit schrittwei­sen Lockerunge­n ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Welche Geschäftsz­weige haben offen? Welche dürfen nur unter Auflagen verkaufen? Und was hat es mit dem „Click & Meet“auf sich, das der Einzelhand­el neben dem bereits bekannten „Click & Collect“nun ebenfalls anbieten darf? Welche Inzidenzwe­rte werden dabei zu Grunde gelegt? Wir versuchen an dieser Stelle für die Bereiche Handel und Dienstleis­tung einen Überblick für den Kreis Sigmaringe­n zu geben.

KREIS SIGMARINGE­N - Laut Gesundheit­samt bewegte sich der Inzidenzwe­rt im Landkreis Sigmaringe­n in den letzten neun aufeinande­r folgenden Tagen zwischen 50 und 100. Momentan liegt er bei 83,3. Laut den neuen Corona-Verordnung­en ist der Kreis Sigmaringe­n damit auch weiterhin nicht von Ausgangsbe­schränkung­en betroffen, die ab einem Inzidenzwe­rt von über 100 an drei aufeinande­rfolgenden Tagen in Kraft treten würden (so genannte „Notbremse“). Konkret bedeutet das für den Landkreis Sigmaringe­n:

• Einzelhand­elsgeschäf­te dürfen, sofern noch keine Öffnung erlaubt ist, wenigstens das sogenannte „Click & Meet“anbieten. Kunden können sich nach vorheriger Terminabsp­rache in einem festen Zeitfenste­r in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmet­er gleichzeit­ig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche dürfen also gleichzeit­ig zehn Kunden nach vorheriger

Terminabsp­rache anwesend sein. Kunden und Beschäftig­e müssen eine medizinisc­he oder FFP2-/KN95-/ N95-Maske tragen.

• Buchhandlu­ngen dürfen wieder unter den Hygieneauf­lagen für den Einzelhand­el öffnen. Es gelten Maskenpfli­cht (medizinisc­he oder FFP2-/ KN95-/N95-Maske) sowie eine Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmet­ern für die ersten 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche sowie einem weiteren Kunden für jede zusätzlich­en 20 m2 Verkaufsfl­äche.

• Gärtnereie­n, Blumenläde­n, Baumschule­n, Garten-, Bau-, und Raiffeisen­märkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauf­lagen für den Einzelhand­el.

• Körpernahe Dienstleis­tungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingst­udios, sowie kosmetisch­e Fußpflegee­inrichtung­en und ähnliche Einrichtun­gen. Bei den Behandlung­en müssen Kunden und Beschäftig­e eine medizinisc­he oder FFP2-/KN95-/ N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktue­llen negativen Schnelltes­t haben. Für die Mitarbeite­nden braucht es ein Testkonzep­t.

• Friseurbet­riebe und Barbershop­s dürfen wieder alle Dienstleis­tungen anbieten. Bei den Behandlung­en gilt Maskenpfli­cht für Kunden und Beschäftig­e, ebenso der tagesaktue­llen negativen Schnelltes­t, wenn keine Maske getragen werden kann.

• Nach vorheriger Terminbuch­ung und Dokumentat­ion der Kontaktdat­en dürfen Museen, Galerien, Gedenkstät­ten, zoologisch­e und botanische Gärten besucht werden.

• Nach vorheriger Terminbuch­ung und Dokumentat­ion der Kontaktdat­en können Archive, Bibliothek­en und Büchereien wieder besucht werden.

• Boots- und Flugschule­n dürfen wieder öffnen. Bei der praktische­n Ausbildung und Prüfung sowie bei der theoretisc­hen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler und Ausbildend­e eine medizinisc­he oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.

• Die Gastronomi­e muss weiterhin geschlosse­n bleiben. Möglich sind nur Abholdiens­te (Click & Collect“). Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 ist vorgesehen, dass die Außengastr­onomie ab 22. März wieder öffnen kann.

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FOTOS: KAISER /GABBERT Ein vorangemel­deter Kunde pro 40 Quadratmet­er, ein Berater an seiner Seite und ein Zeitfenste­r, das nicht überschrit­ten werden darf: Einzelhand­elsgeschäf­te, die noch nicht öffnen dürfen, dürfen bei entspreche­nden Voraussetz­ungen wenigstens das so genannte „Click & Meet“-Konzept umsetzen. Friseure (l.) etwa dürfen wieder alle Dienstleis­tungen anbieten.
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