Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Stabil unter 50? Dann kann der Einzelhandel wieder komplett öffnen
Der Einzelhandelsverband Baden-Württemberg befürchtet, dass durch vermehrte Corona-Testungen steigende Inzidenzzahlen zustandekommen, die dann direkt in den nächsten Lockdown führen könnten. Eine Horrorvorstellung für alle Einzelhändler. Wir drehen an dieser Stelle den Spieß um und sagen, was laut CoronaVerordnung passiert, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Sigmaringen stabil unter 50 sinkt. Oder sogar unter 35.
LANDKREIS SIGMARINGEN - Laut der baden-württembergischen Coronaverordnung bedeutet eine stabile Inzidenz in diesem Fall: Das Gesundheitsamt Sigmaringen muss feststellen, dass die Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegt. Das würde zusätzliche Lockerungen im Kreis zur Folge haben:
Unter 50
• Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen. Es gelten dann Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/ N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
• Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
Aber: Steigt die Sieben-TageInzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerungen automatisch wieder.
Unter 35
Gibt es eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35, dann sind zusätzlich wieder Treffen von bis zu zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder mit.