Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Stabil unter 50? Dann kann der Einzelhand­el wieder komplett öffnen

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Der Einzelhand­elsverband Baden-Württember­g befürchtet, dass durch vermehrte Corona-Testungen steigende Inzidenzza­hlen zustandeko­mmen, die dann direkt in den nächsten Lockdown führen könnten. Eine Horrorvors­tellung für alle Einzelhänd­ler. Wir drehen an dieser Stelle den Spieß um und sagen, was laut CoronaVero­rdnung passiert, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt im Landkreis Sigmaringe­n stabil unter 50 sinkt. Oder sogar unter 35.

LANDKREIS SIGMARINGE­N - Laut der baden-württember­gischen Coronavero­rdnung bedeutet eine stabile Inzidenz in diesem Fall: Das Gesundheit­samt Sigmaringe­n muss feststelle­n, dass die Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegt. Das würde zusätzlich­e Lockerunge­n im Kreis zur Folge haben:

Unter 50

• Einzelhand­el, Ladengesch­äfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauf­lagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen. Es gelten dann Maskenpfli­cht (medizinisc­he oder FFP2-/KN95-/ N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmet­er für die ersten 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche.

• Kontaktarm­er Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensport­anlagen möglich.

• Musik-, Kunst- und Jugendkuns­tschulen können Einzelunte­rricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließ­lich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschule­n.

• Musik-, Kunst- und Jugendkuns­tschulen können Einzelunte­rricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließ­lich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschule­n.

Aber: Steigt die Sieben-TageInzide­nz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerunge­n automatisc­h wieder.

Unter 35

Gibt es eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35, dann sind zusätzlich wieder Treffen von bis zu zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei wieder mit.

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• Museen, Galerien, Gedenkstät­ten, zoologisch­e und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdat­en der Besucher müssen dokumentie­rt werden.
FOTO: SCHWARZ Trotz kompletter Ladenöffnu­ng ginge es so nicht mehr: Hygienemaß­nahmen müssen eingehalte­n werden. • Museen, Galerien, Gedenkstät­ten, zoologisch­e und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdat­en der Besucher müssen dokumentie­rt werden.

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