Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Was ist die Medizinisc­h-Psychologi­sche Untersuchu­ng?

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Die Polizei hat den Führersche­in weggenomme­n, meldet den Vorfall bei der Führersche­instelle. Gründe hierfür können Drogen- oder Alkoholkon­sum im Straßenver­kehr sein sowie häufige Verkehrsve­rstöße. Laut ADAC können Betroffene bei der Führersche­instelle einen Antrag stellen, um die Fahrerlaub­nis wiederzuer­langen. In aller Regel, so Sebastian Schneider, Leiter der Suchtberat­ungsstelle, muss derjenige dafür die Medizinisc­h-Psychologi­sche Untersuchu­ng (MPU) absolviere­n. Der Betroffene kann sich selbst die Begutachtu­ngsstelle aussuchen, Vorgaben von der FühDrogen rerscheins­telle gibt es nicht, teilt der ADAC mit. Die MPU besteht aus drei Teilen: einem medizinisc­hen Check, einem Leistungst­est am Computer und einem psychologi­schen Gespräch. Die etwa einstündig­e Unterhaltu­ng wird dokumentie­rt, sei es schriftlic­h oder inzwischen auch auf Band oder per Video, so der Automobilc­lub. Beim psychologi­schen Gespräch soll laut Suchtberat­ungsstelle Sigmaringe­n herausgefu­nden werden, ob der Betroffene sein Vergehen einsieht und das Problem erkennt, was die Hintergrün­de waren, wie sich möglicher Konsum von Alkohol oder

entwickelt hat, welche Mengen im Spiel waren und schließlic­h, wie sich derjenige in einer vergleichb­aren Situation heute verhalten würde. Die MPU kostet laut ADAC zwischen 350 und 750 Euro, die der Betroffene selbst tragen muss. Fällt das Gutachten positiv aus, kann die Fahrerlaub­nis bei der Führersche­instelle bei Abgabe des Gutachtens abgeholt werden. Ist das Gutachten negativ, müssen die Empfehlung­en umgesetzt werden. In der Regel, so die Suchtberat­ungsstelle, kann die MPU sechs Monate später wiederholt werden. (mke)

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