Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Kanzleramt macht Unternehmen bei Corona-Tests Druck
(dpa) - In der Debatte um eine mögliche Corona-Testpflicht für Unternehmen macht Kanzleramtsminister Helge Braun Druck. „Es gibt eine Selbstverpflichtung der Unternehmen, dass jeder Mitarbeiter, der nicht im Homeoffice ist, zweimal pro Woche getestet wird. Bis Anfang April soll die Struktur dafür stehen“, sagte der CDUPolitiker der „Bild am Sonntag“. Wenn zu wenige Firmen diese Möglichkeit bis Anfang April anbieten, müssten die Unternehmen dazu verpflichtet werden, kündigte Braun an.
Ab welchem Anteil die Pflicht konkret eintreten solle, sagte Braun nicht. „Wir haben keine Quote festgelegt. Klar ist, wenn es nicht Zweidrittel bis Dreiviertel der Firmen sind, ist es zu wenig.“Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche von „Richtung 90 Prozent“gesprochen. Merkel kündigte eine Entscheidung für Mitte April an.
Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf hält eine Verpflichtung für den falschen Weg: „Logistisch ist das schlicht nicht umsetzbar. Hinzu kommt: Die Tests stehen gar nicht in ausreichender Stückzahl zur Verfügung und die Beschränkung auf die Betriebe ist grob unfair“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
In Berlin ist die Testpflicht für Unternehmen seit Samstag bereits beschlossene Sache. Arbeitgeber würden verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig zweimal in der Woche einen Corona-Test zu ermöglichen, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller an. Außerdem kommt eine Homeoffice-Pflicht für Unternehmen.
Tatsächlich sind die Nutzerinnen und Nutzer in vieler Hinsicht abhängig von den Unternehmen. Es gibt ein Ungleichgewicht der Macht und des Wissens. Dies ist das große Problem: Wenn ich mich im digitalen Raum bewege, weiß ich nicht, was mit meinen Klicks und den so ausgelösten Datenlieferungen passiert. Ich kann es nur ahnen. Heute ist die Digitaltechnologie für die meisten Leute ein schwarzes Loch.
Wollen Sie daran etwas ändern?
Das ist Teil der Aufgabenbeschreibung unseres Ministeriums. Es geht neben dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch gute und angemessene Regulierung darum, die Leute für das Netz fit zu machen, sie mit Stimme und Mitbestimmung auszustatten. Dafür wollen wir einerseits die rechtlichen Grundlagen stärken; andererseits Verbraucher durch Information und Bildung befähigen. Hilfreich können auch neue zivilgesellschaftliche Institutionen sein, die zwischen Staat und Wirtschaft angesiedelt sind. Grundsätzlich plädiere ich dafür, eine Balance zu finden. Einerseits sollen Unternehmen moderne Kommunikation ermöglichen und digitale Dienstleistungen im Interesse der Verbraucher entwickeln. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie nützlich das sein kann. Diese Innovationen, diese Arbeitsplätze und Wertschöpfung wollen und brauchen wir. Andererseits müssen neue Technologien aber auch gesellschaftlich kritisch begleitet werden und dem Gemeinwohl dienen. Sie dürfen nicht nachteilig oder sogar schädlich für die Nutzerinnen und Nutzer sein.
Welche Institutionen schweben Ihnen vor, um den Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen?
oder Stiftungen. Als Datentreuhänder hätten sie das Recht, die individuellen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Plattformen kollektiv zu vertreten. Ihnen würden die Verbraucher beispielsweise die Aufgabe übertragen Einwilligungen zu geben und zurückzuziehen, oder Bedingungen für die Nutzung ihrer Daten auszuhandeln. Welche Daten möchte ich einer Plattform zur Verfügung stellen, wenn ich sie nutze? Wofür darf das Unternehmen sie verwenden? In welcher Relation steht der Wert der Daten in den Unternehmen zum Nutzen der Verbraucher? Eine solche kollektive Vertretung könnte die Verhandlungsmacht der Bürger gegenüber den Konzernen stärken, im digitalen Raum begründen. Das erhöht die Datensouveränität der Nutzer.
Warum soll das nicht einfach eine staatliche Behörde für alle durchsetzen?
unabhängige Institutionen geschaffen. Zivilgesellschaftliche, nichtkommerzielle und nichtstaatliche Organisationen sind dennoch wichtige unabhängige Anlaufstellen für Verbraucher, die sie gut erreichen können und denen sie vertrauen. Dies sollte man sich zunutze machen.
Die EU hat im Dezember ihren Entwurf eines Gesetzes für digitale Dienste veröffentlicht. Müssen die Plattformen bald ihre Computerprogramme offenlegen, mit denen sie die personifizierte Werbung an die Leute bringen?
Der von der Kommission vorgeschlagene Digital Services Act (DSA) sieht klare Transparenzvorgaben für personalisierte Werbung vor. Nutzer sollen besser informiert werden, wer Werbung schaltet und wieso ihnen bestimmte Werbung angezeigt wird. Aber das reicht nicht aus.
Mit Künstlicher Intelligenz (KI) gesteuerte Anwendungen müssen transparent sein und ihr Einsatz reguliert werden. Algorithmen können Profile mit Vorlieben einzelner Nutzerinnen und Nutzer erstellen und kontinuierlich verbessern. Diese müssen erfahren, was die Konzerne über sie wissen, wie die Algorithmen aussehen und wie sie diese Informationen gezielt einsetzen.
Allerdings wehrt sich das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) dagegen, dass Ihr Haus an der Regulierung mitwirkt. Wir leisten da stete Überzeugungsarbeit. Richtig, unser Ministerium strebt die Ko-Federführung an, denn es geht beim DSA ganz wesentlich um den digitalen Verbraucherschutz, für den wir federführend zuständig sind. Übrigens gilt das auch für den KI-Rechtsakt der EU-Kommission, den wir im April erwarten. Wirtschafts- und Verbraucherrelevanz gehören zusammen. Ich sehe da keinen Widerspruch, sondern eine Stärke des deutschen und europäischen Wirtschaftsmodells.