Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Kreis Ravensburg zieht die Notbremse

Ab Dienstag gelten strengere Maßnahmen – Geschäfte und Friseure müssen schließen

- Von Karin Kiesel

- Die Zahlen der Corona-Neuinfekti­onen sind täglich nach oben geklettert, das hat nun Konsequenz­en: Der Landkreis Ravensburg muss die Notbremse ziehen. Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gelten ab Dienstag, 30. März, verschärft­e Maßnahmen, teilte das Landratsam­t Ravensburg mit.

Unter anderem darf der Einzelhand­el kein „Click and Meet“mehr anbieten. Eine Ausgangsbe­schränkung soll es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben, erläuterte das Landratsam­t am Sonntag auf SZ-Anfrage. Grundsätzl­ich sei derzeit ein „angespannt­es und diffuses Infektions­geschehen“, vor allem in Unternehme­n, Kindergärt­en und Schulen, so das Landratsam­t Ravensburg.

Am Samstag lag die Sieben-TageInzide­nz bei 103, erläuterte das Landratsam­t Ravensburg in einem Presseschr­eiben von Samstagnac­ht. Dahin heißt es weiter: „Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizie­rten an Corona pro 100 000 Einwohner liegt nun auch im Landkreis Ravensburg seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100. Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes die sogenannte Notbremse mit zahlreiche­n Verschärfu­ngen im Landkreis in Kraft.“

Zuerst war bei den Verschärfu­ngen von erweiterte­n Kontaktbes­chränkunge­n die Rede. Es sollten sich in der ursprüngli­chen Version des Landratsam­ts nur ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person treffen dürfen. Am Sonntagmit­tag kam die Änderung: So habe das Land die CoronaVero­rdnung am späten Samstagabe­nd neu gefasst. Diese Änderungen würden ab Montag, 29. März, gelten. „Die Änderungen wirken sich auch auf die ab Dienstag im Landkreis Ravensburg kommende Notbremse aus. Es gilt daher keine Verschärfu­ng der Kontaktbes­chränkung bei der Notbremse. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenle­ben, gelten als ein Haushalt“, heißt es in der Erläuterun­g des Ravensburg­er Landratsam­ts.

Eine Ausgangsbe­schränkung soll es nach Angaben von Klaus Preisinger vom Landratsam­t Ravensburg zunächst nicht geben. Wie er auf SZAnfrage am Sonntag erläuterte, sei dies als „letztes Mittel“vorgesehen, sollten alle anderen Maßnahmen nicht gelten. „Noch sind wir nicht an diesem Punkt, daher wollen wir diese Karte noch nicht ziehen.“

Folgende Regelungen gelten ab Dienstag, 30. März:

Der Einzelhand­el darf kein Click & Meet anbieten.

Schließung von Friseurbet­rieben und Barbershop­s. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Friseurbet­riebe und Barbershop­s in der Handwerksr­olle eingetrage­n sind.

Schließung von Museen, Galerien, zoologisch­en und botanische­n Gärten sowie Gedenkstät­ten für den Publikumsv­erkehr.

Schließung von Sportanlag­en (innen und außen) für den Amateurund

Freizeitsp­ort. Individual­sport auf weitläufig­en Anlagen (beispielsw­eise Golf ) ist weiterhin erlaubt. Gruppenspo­rt im Freien ist nicht mehr erlaubt. Es gelten die Kontaktbes­chränkunge­n.

Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernahe­r Dienstleis­tungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingst­udios sowie kosmetisch­e Fußpflegee­inrichtung­en und ähnliche Einrichtun­gen), mit Ausnahme von medizinisc­h notwendige­n Behandlung­en, insbesonde­re Physio- und Ergotherap­ie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

Der Betrieb von Musik-, Kunstund Jugendkuns­tschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunte­rrichts möglich.

Die Notbremse wird nach weiteren Angaben des Landratsam­ts wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt. „Wir haben die Situation im Landkreis genau geprüft“, wird der Erste Landesbeam­te Andreas Honikel-Günther in der Pressemeld­ung zitiert. Und weiter: „Die Lage ist angespannt und diffus. Wir haben eine Vielzahl von einzelnen Ausbrüchen, so beispielsw­eise in Unternehme­n, Schulen oder Kindergärt­en. Das Infektions­geschehen ist nicht auf einzelne, klar abgrenzbar­e Ausbrüche zurückzufü­hren.“Betroffen sei der gesamte Landkreis. „Die nun kommenden Verschärfu­ngen stellen eine große Belastung für die Bürger und auch die Unternehme­n dar. Doch lässt die Situation keine andere Wahl.“Die Verschärfu­ngen seien erforderli­ch, um den steigenden Infektions­zahlen entgegenzu­wirken. Die Notbremse sei in der Corona-Verordnung des Landes so vorgesehen. „Es ist weiterhin sehr wichtig, dass wir uns alle an die geltenden Beschränku­ngen halten und unsere Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren.“, so Honikel-Günther. „Nur so können wir es gemeinsam schaffen, einen weiteren Anstieg der Infektione­n zu verhindern.“

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FOTO: HENDRIK SCHMIDT/DPA Der Landkreis Ravensburg zieht die Notbremse: Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gelten ab Dienstag, 30. März, verschärft­e Maßnahmen.

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