Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Kreis Ravensburg zieht die Notbremse
Ab Dienstag gelten strengere Maßnahmen – Geschäfte und Friseure müssen schließen
- Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sind täglich nach oben geklettert, das hat nun Konsequenzen: Der Landkreis Ravensburg muss die Notbremse ziehen. Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gelten ab Dienstag, 30. März, verschärfte Maßnahmen, teilte das Landratsamt Ravensburg mit.
Unter anderem darf der Einzelhandel kein „Click and Meet“mehr anbieten. Eine Ausgangsbeschränkung soll es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben, erläuterte das Landratsamt am Sonntag auf SZ-Anfrage. Grundsätzlich sei derzeit ein „angespanntes und diffuses Infektionsgeschehen“, vor allem in Unternehmen, Kindergärten und Schulen, so das Landratsamt Ravensburg.
Am Samstag lag die Sieben-TageInzidenz bei 103, erläuterte das Landratsamt Ravensburg in einem Presseschreiben von Samstagnacht. Dahin heißt es weiter: „Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten an Corona pro 100 000 Einwohner liegt nun auch im Landkreis Ravensburg seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100. Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes die sogenannte Notbremse mit zahlreichen Verschärfungen im Landkreis in Kraft.“
Zuerst war bei den Verschärfungen von erweiterten Kontaktbeschränkungen die Rede. Es sollten sich in der ursprünglichen Version des Landratsamts nur ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person treffen dürfen. Am Sonntagmittag kam die Änderung: So habe das Land die CoronaVerordnung am späten Samstagabend neu gefasst. Diese Änderungen würden ab Montag, 29. März, gelten. „Die Änderungen wirken sich auch auf die ab Dienstag im Landkreis Ravensburg kommende Notbremse aus. Es gilt daher keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der Notbremse. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt“, heißt es in der Erläuterung des Ravensburger Landratsamts.
Eine Ausgangsbeschränkung soll es nach Angaben von Klaus Preisinger vom Landratsamt Ravensburg zunächst nicht geben. Wie er auf SZAnfrage am Sonntag erläuterte, sei dies als „letztes Mittel“vorgesehen, sollten alle anderen Maßnahmen nicht gelten. „Noch sind wir nicht an diesem Punkt, daher wollen wir diese Karte noch nicht ziehen.“
Folgende Regelungen gelten ab Dienstag, 30. März:
Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
Schließung von Friseurbetrieben und Barbershops. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Friseurbetriebe und Barbershops in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateurund
Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (beispielsweise Golf ) ist weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen.
Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
Der Betrieb von Musik-, Kunstund Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.
Die Notbremse wird nach weiteren Angaben des Landratsamts wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt. „Wir haben die Situation im Landkreis genau geprüft“, wird der Erste Landesbeamte Andreas Honikel-Günther in der Pressemeldung zitiert. Und weiter: „Die Lage ist angespannt und diffus. Wir haben eine Vielzahl von einzelnen Ausbrüchen, so beispielsweise in Unternehmen, Schulen oder Kindergärten. Das Infektionsgeschehen ist nicht auf einzelne, klar abgrenzbare Ausbrüche zurückzuführen.“Betroffen sei der gesamte Landkreis. „Die nun kommenden Verschärfungen stellen eine große Belastung für die Bürger und auch die Unternehmen dar. Doch lässt die Situation keine andere Wahl.“Die Verschärfungen seien erforderlich, um den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. Die Notbremse sei in der Corona-Verordnung des Landes so vorgesehen. „Es ist weiterhin sehr wichtig, dass wir uns alle an die geltenden Beschränkungen halten und unsere Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren.“, so Honikel-Günther. „Nur so können wir es gemeinsam schaffen, einen weiteren Anstieg der Infektionen zu verhindern.“