Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Riedlingen will mit „Hochschulstadt“werben
Gemeinderat beantragt beim Regierungspräsidium eine Zusatzbezeichnung
- 2015 noch wurde Riedlingen der Wunsch verwehrt, als Standort-Gemeinde der SRH Fernhochschule seine Ortsschilder mit dem Zusatz „Hochschulstadt“zu schmücken. Jetzt stehen die Chancen besser, hat der Landtag von Baden-Württemberg doch am 2. Dezember 2020 die Bestimmungen für Namen und Bezeichnungen von Gemeinden gelockert. Damit wurde die Aufnahme von Zusatzbezeichnungen auf Ortsschilder erleichtert.
Riedlingens Bürgermeister Marcus Schafft reagierte prompt und tat das Ansinnen, Riedlingen als „Hochschulstadt“zu deklarieren, dem Gemeinderat bereits in nichtöffentlicher Sitzung kund und informierte darüber in der Februar-Sitzung.
Am vergangenen Montag erfolgte der formale Beschluss, für den es einer dreiviertel Mehrheit bedurfte. Die Gemeinderäte standen einstimmig hinter dem Vorschlag, dass die Stadt Riedlingen „künftig die Bezeichnung Hochschulstadt führen“und diese Bezeichnung auf ihre Ortstafeln aufnehmen soll.
Sie gaben damit den Weg frei für die Beantragung einer entsprechenden Genehmigung beim badenwürttembergischen Innenministerium. Fragen nach den Kosten blieben aus.
Schafft weiß sich bei seinem Wunsch unterstützt von dem Biberacher CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Dörflinger, der sich bereits einen Tag nach der Gesetzesänderung an Innenminister Thomas Strobl gewandt hatte. Der bekundete damals in einem Antwortschreiben, dass er „sehr gut nachvollziehen“könne, wenn Riedlingen damit den Stammsitz der SRH Fernhochschule „noch mehr in den Blickpunkt“rücken wolle. Er stellte Dörflinger „für ein solches Anliegen der Stadt meine wohlwollende Begleitung in Aussicht“. Strobl sagte in dem Dezember-Schreiben zu, den innerhalb des Ministeriums befassten Behörden in Kürze noch detaillierte Hinweise zum Umgang mit der neuen Vorschrift zu übersenden.
Bei seinem Vorgänger Reinhold Gall hatte das Ansinnen keine Zustimmung gefunden. Der SPD-Minister hatte 2015 erklärt, eine davon erhoffte verbesserte Außendarstellung im Sinne eines besonderen „Markenzeichens“würde sich damit seines Erachtens nicht einstellen.