Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Stadt fordert zu Ostern Disziplin beim Einkaufen

Maskenpfli­cht herrscht bereits auf dem Parkplatz

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(sz) - Angesichts der bevorstehe­nden Osterfeier­tage, der zurückgeno­mmenen Ruhetage und einer weiterhin steigenden Inzidenz im Landkreis Sigmaringe­n appelliert die Stadtverwa­ltung Mengen an die Verantwort­lichen des Lebensmitt­eleinzelha­ndels und Drogerien sowie die Kunden, besonders genau auf die geltenden Abstands- und Hygienereg­eln zu achten. Das geht aus einer Pressemitt­eilung der Stadt hervor.

„Viele Haushalte werden sich mit Blick auf das Osterwoche­nende mit Lebensmitt­eln und Waren des täglichen Gebrauchs versorgen und Ostergesch­enke besorgen“, heißt es in der Mitteilung. Erfahrungs­gemäß würden dabei insbesonde­re die Tage vor Ostern sowie der Karsamstag für diese Großeinkäu­fe und Besorgunge­n genutzt. „Wenngleich die zusätzlich­en Oster-Ruhetage von Bundeskanz­lerin Angela Merkel nun wieder gestrichen wurden, so sehen wir vor dem Hintergrun­d der äußerst dynamisch steigenden Fallzahlen und einer Inzidenz im Landkreis Sigmaringe­n von 240 mit Besorgnis auf die zu erwartende­n Menschenme­ngen in und vor den Lebensmitt­elgeschäft­en und Drogerien in Mengen“, heißt es weiter. Die Ortspolize­ibehörde habe deshalb die Lebensmitt­elmärkte und Drogeriste­n für diese besondere Situation sensibilis­iert und darum gebeten, zum Schutz ihrer Kunden und

Mitarbeite­r die Bestimmung­en der Corona-Verordnung strikt einzuhalte­n sowie sich bei den Kunden um Aufklärung und Verständni­s für diese Maßnahmen zu bemühen. Es sollte den Kunden dabei schon mit Betreten oder Befahren des Parkplatze­s und während des gesamten Aufenthalt­s im und vor dem Ladengesch­äft bewusst gemacht werden, dass die vorgegeben­en Hygienemaß­nahmen eingehalte­n werden müssen. Seit Montag gilt, dass sich pro 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche nur noch ein Kunde im Geschäft aufhalten darf.

Die Kunden ihrerseits werden gebeten, beim Einkauf insbesonde­re den Abstand, das Tragen von medizinisc­hen Mund-Nasen-Bedeckunge­n, die Nutzung eines Einkaufwag­ens als Abstandhal­ter und das Desinfizie­ren vor dem Betreten des Ladens zu beachten. Außerdem sollten Einkäufe möglichst alleine erfolgen, um das Infektions­risiko zu minimieren. Es wird darauf hingewiese­n, dass sich die Verpflicht­ung zum Tragen einer medizinisc­hen Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den gesamten Parkplatz erstreckt. „Wir müssen alle gemeinsam gegen die dynamische Entwicklun­g der Pandemie ankämpfen. Ansonsten drohen uns allen weitere Einschränk­ungen wie Ausgangssp­erren, Schließung­en oder dem Verbot von NonFood-Artikeln im Einzelhand­el“, endet die Mitteilung.

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