Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Die zweite Notbremse kommt

Verschärft­e Maßnahmen gelten damit ab Mittwoch wieder im Alb-Donau-Kreis

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(sz) - Da die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis stabil über dem Wert von 100 pro 100 000 Einwohner liegt, gelten ab Mittwoch erneut verschärft­e Maßnahmen.

Folgende Öffnungssc­hritte werden zurückgeno­mmen: Ab 31. März ist im Alb-Donau-Kreis das seit 24. März geltende Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“aus den Lockdown-Bestimmung­en der Wochen zuvor. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März, auch der Buchhandel. Museen, Galerien, Gedenkstät­ten und botanische Gärten müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleis­tungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestu­dios sowie Sonnen-, Tattoound Piercingst­udios. Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlag­en für den Amateur- und Freizeitin­dividualsp­ort.

Nicht betroffen von den Einschränk­ungen sind: Blumengesc­häfte

sowie Bau- und Gartenmärk­te. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhand­el für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben. Auch Fahr- und Flugschule­n sind von der Rücknahme der Öffnungssc­hritte nicht betroffen. Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur oder Bartschnei­den anbieten. Der Schulbetri­eb und die Kindertage­seinrichtu­ngen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.

Für Ansammlung­en und private Zusammenkü­nfte gilt grundsätzl­ich die Beschränku­ng auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März wird von dieser Regelung auch bei einer Inzidenz von über 100 je 100 000 Einwohnern nicht abgewichen.

Die weitere Entwicklun­g des Infektions­geschehens und die Wirkung

der jetzt getroffene­n Maßnahmen werden durch das Gesundheit­samt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffene­n Einschränk­ungen zur Eindämmung der

Virusverbr­eitung nicht ausreichen und die Infektione­n weiter steigen, könnte durch das Landratsam­t auch eine nächtliche Ausgangssp­erre verfügt werden. Sollte die 7-TageInzide­nz im Landkreis an fünf Tagen in Folge wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen,dann würden die verschärft­en Maßnahmen zurückgeno­mmen werden.

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FOTO: DPA/COLLAGE Und schon wieder gilt die Notbremse im Alb-Donau-Kreis.

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