Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Die zweite Notbremse kommt
Verschärfte Maßnahmen gelten damit ab Mittwoch wieder im Alb-Donau-Kreis
(sz) - Da die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis stabil über dem Wert von 100 pro 100 000 Einwohner liegt, gelten ab Mittwoch erneut verschärfte Maßnahmen.
Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen: Ab 31. März ist im Alb-Donau-Kreis das seit 24. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März, auch der Buchhandel. Museen, Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoound Piercingstudios. Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.
Nicht betroffen von den Einschränkungen sind: Blumengeschäfte
sowie Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben. Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen. Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur oder Bartschneiden anbieten. Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.
Für Ansammlungen und private Zusammenkünfte gilt grundsätzlich die Beschränkung auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März wird von dieser Regelung auch bei einer Inzidenz von über 100 je 100 000 Einwohnern nicht abgewichen.
Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung
der jetzt getroffenen Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der
Virusverbreitung nicht ausreichen und die Infektionen weiter steigen, könnte durch das Landratsamt auch eine nächtliche Ausgangssperre verfügt werden. Sollte die 7-TageInzidenz im Landkreis an fünf Tagen in Folge wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen,dann würden die verschärften Maßnahmen zurückgenommen werden.