Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Vater soll eigenen Sohn missbrauch­t haben

Dem Ostracher werden 43 Taten vorgeworfe­n – sogar im Haus der Schwiegere­ltern

- Von Wolfgang Steinhübel

- Vor der Zweiten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg muss sich ein Familienva­ter aus Ostrach verantwort­en. Die Anklage lautet unter anderem auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefo­hlenen – in diesem Fall der eigene Sohn - und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Schriften in 43 Fällen. Das Kind war zu Beginn der Taten vier Jahre alt. Zur Festnahme des Mannes kam es nach intensiven Ermittlung­en im Zusammenha­ng mit dem großen Missbrauch­skomplex in Münster/Nordrhein-Westfalen.

Über eine halbe Stunde lang verlas die Staatsanwä­ltin die umfangreic­he Anklagesch­rift. Die Taten, die dem 1981 in Überlingen geborenen Mann vorgeworfe­n werden, sind sexuelle Handlungen an seinem 2014 geborenen Sohn, begonnen im Jahr 2018. Begangen worden sein sollen die meisten Taten im Wohn- und Kinderzimm­er der eigenen Wohnung in Ostrach. Weitere Taten soll es im Auto des Angeklagte­n sowie im Haus der Schwiegere­ltern, die im Bodenseekr­eis wohnen, gegeben haben. Den Missbrauch soll der Mann gefilmt und fotografie­rt haben. Das Bildmateri­al hat er dann an andere Männer geschickt. Über eine Chatfunkti­on in einem Messenger Dienst erfolgte die Kommunikat­ion. Gegen die anderen Männer ermittelt die Staatsanwa­ltschaft gesondert.

Aufgrund des ausgewerte­ten Bildmateri­als war die Anklage sehr detaillier­t, selbst die Farbe der Unterhose oder das Muster des Schlafanzu­ges des Kindes war beschriebe­n, dazu eine ausführlic­he Schilderun­g jeder einzelnen der 43 vorgeworfe­nen Taten. Zu Beginn der Anklagever­lesung zeigte der Angeklagte keinerlei Regung, später arbeitete es dann doch in seinen Gesichtszü­gen.

Am ersten Verhandlun­gstag kam es nur zur Anklagever­lesung. Unter anderem auch deswegen, weil sich der Pflichtver­teidiger bisher nur einmal mit dem Angeklagte­n austausche­n konnte, um die Verhandlun­gsstrategi­e zu besprechen. In Corona Zeiten sind Besuche in der Justizvoll­zugsanstal­t,

wo der Mann in Untersuchu­ngshaft sitzt, nicht einfach zu bewerkstel­ligen. Trotzdem kündigte der Rechtsanwa­lt an, dass sich sein Mandant beim nächsten Verhandlun­gstermin eventuell geständig zeigt. Mit der Staatsanwa­ltschaft habe er schon im Vorfeld über eine mögliche Einlassung gesprochen, die dann zu einer schnellen Einigung führen könnte. Ursprüngli­ch sind für den Prozess acht Verhandlun­gstage angesetzt.

Der Vorsitzend­e Richter Franz Bernhard verkündete am Schluss der Verhandlun­g, dass der Wahlvertei­diger des Angeklagte­n mitgeteilt habe, nicht zum Prozess zu erscheinen. Der zweite Prozesstag beginnt am 19. April um 9.30 Uhr.

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FOTO: VOLKER HARTMANN/DPA Ein Familienva­ter aus Ostrach muss sich vor dem Landgerich­t Ravensburg wegen des sexuellen Missbrauch­s verantwort­en. Der Mann soll sich an seinem Sohn vergangen haben.

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