Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Räte sollen Info-Sitzung bekommen
Satzungsänderung für interkommunalen Industriepark beschlossen
- Die Satzung des Zweckverbandes Interkommunaler Gewerbeund Industriepark Donau-Oberschwaben (IGI DOS) hat eine Neufassung bekommen. Die vier Bürgermeister fassten als Vertreter der Gemeinden den Beschluss einstimmig. Sie waren jeweils von ihren Gemeinderäten beauftragt worden.
Im Vorfeld der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes hatten die Gemeinderäte aus Mengen, Hohentengen, Herbertingen und Scheer die neue Fassung beraten und zugestimmt. Sie hatten ihre Bürgermeister, als ihre Vertreter in dem Gremium des Zweckverbandes, beauftragt, der Neufassung entsprechend zuzustimmen. Wobei Gemeinderatsmitglieder in Hohentengen und Scheer auch Kritik geübt hatten (die „Schwäbische Zeitung“berichtete).
So verlief die Sitzung des Zweckverbandes ohne Überraschungen. Als Vorsitzender des Zweckverbandes stellte Bürgermeister Stefan Bubeck knapp den Sachstand vor. Als 2017 der Zweckverband gegründet wurde, gab er sich eine Satzung, die von der kommunalen Aufsicht genehmigt wurde. Alles ging sehr schnell, weil die Gründung des Zweckverbandes in das laufende Verfahren zur Änderung des Regionalplans fiel.
Innerhalb der vier Jahre habe sich herauskristallisiert, dass an mehreren Punkten eine Nachjustierung notwendig ist, erklärte Bürgermeister Bubeck. Auch musste die Ausdehnung des Gewerbegebiets angepasst werden. Dazu habe es viele Abstimmungen gegeben. Die Fachbehörden sind gehört worden; ihre Eingaben wurden in die neue Satzung eingearbeitet. Neue, präzisere Pläne in größerem Maßstab wurden erstellt. Die Neuerungen führen eine Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Zweckverband und Mitgliedsgemeinden, um die Aufgaben effektiver zu verteilen, ein. Sie können so zusammengefasst werden: Die neue Satzung grenzt das Verbandsgebiet schärfer ab und schneidet es auf die Bebauungspläne, die zurzeit aufgestellt werden, zu.
Die Straßen werden in die Verantwortung des Zweckverbands gegeben, sonst müssten die Gemeinden sie nach der Erschließung unterhalten. Auch die Wasser- und Abwasserversorgung wurde neu geregelt: Sie liegt künftig in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die auch die Gebühren erheben. Die neue Verbandssatzung strukturiert die Regelungen beim Kauf von Grundstücken, die privaten Eigentümern gehören. Neu ist auch, dass festgeschrieben wird, dass bei künftigen wichtigen Änderungen alle vier Gemeinderatsgremien gefragt werden und sie die Änderungen mehrheitlich beschließen.
Bürgermeister Lothar Fischer war von seinem Gemeinderat beauftragt worden, den Zweckverband zu bitten, eine gemeinsame Informationsveranstaltung für alle vier Gemeinderatsgremien sobald wie möglich zu organisieren. Wegen der CoronaPandemie auch digital. Dieses Anliegen brachte er vor. Bürgermeister Bubeck sagte zu: Dieses Anliegen sei in allen vier Gemeinderäten vorgetragen worden. Er kündigte an, dass in der unmittelbar anschließenden nicht-öffentlichen Sitzung sie darüber beraten werden, ob es möglich ist, eine Online-Informationsveranstaltung zu organisieren. „Das ist bei vier Gemeinderäten nicht einfach; da hängt viel dran“, sagte er. Doch wegen des Prinzips der Transparenz sei diese Veranstaltung notwendig; es sei wichtig, dass die Gemeinderäte der vier Mitgliedsgemeinden informiert sind.