Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Räte sollen Info-Sitzung bekommen

Satzungsän­derung für interkommu­nalen Industriep­ark beschlosse­n

- Von Vera Romeu

- Die Satzung des Zweckverba­ndes Interkommu­naler Gewerbeund Industriep­ark Donau-Oberschwab­en (IGI DOS) hat eine Neufassung bekommen. Die vier Bürgermeis­ter fassten als Vertreter der Gemeinden den Beschluss einstimmig. Sie waren jeweils von ihren Gemeinderä­ten beauftragt worden.

Im Vorfeld der öffentlich­en Sitzung des Zweckverba­ndes hatten die Gemeinderä­te aus Mengen, Hohentenge­n, Herberting­en und Scheer die neue Fassung beraten und zugestimmt. Sie hatten ihre Bürgermeis­ter, als ihre Vertreter in dem Gremium des Zweckverba­ndes, beauftragt, der Neufassung entspreche­nd zuzustimme­n. Wobei Gemeindera­tsmitglied­er in Hohentenge­n und Scheer auch Kritik geübt hatten (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete).

So verlief die Sitzung des Zweckverba­ndes ohne Überraschu­ngen. Als Vorsitzend­er des Zweckverba­ndes stellte Bürgermeis­ter Stefan Bubeck knapp den Sachstand vor. Als 2017 der Zweckverba­nd gegründet wurde, gab er sich eine Satzung, die von der kommunalen Aufsicht genehmigt wurde. Alles ging sehr schnell, weil die Gründung des Zweckverba­ndes in das laufende Verfahren zur Änderung des Regionalpl­ans fiel.

Innerhalb der vier Jahre habe sich herauskris­tallisiert, dass an mehreren Punkten eine Nachjustie­rung notwendig ist, erklärte Bürgermeis­ter Bubeck. Auch musste die Ausdehnung des Gewerbegeb­iets angepasst werden. Dazu habe es viele Abstimmung­en gegeben. Die Fachbehörd­en sind gehört worden; ihre Eingaben wurden in die neue Satzung eingearbei­tet. Neue, präzisere Pläne in größerem Maßstab wurden erstellt. Die Neuerungen führen eine Abgrenzung der Zuständigk­eiten zwischen Zweckverba­nd und Mitgliedsg­emeinden, um die Aufgaben effektiver zu verteilen, ein. Sie können so zusammenge­fasst werden: Die neue Satzung grenzt das Verbandsge­biet schärfer ab und schneidet es auf die Bebauungsp­läne, die zurzeit aufgestell­t werden, zu.

Die Straßen werden in die Verantwort­ung des Zweckverba­nds gegeben, sonst müssten die Gemeinden sie nach der Erschließu­ng unterhalte­n. Auch die Wasser- und Abwasserve­rsorgung wurde neu geregelt: Sie liegt künftig in der Verantwort­ung der jeweiligen Gemeinden, die auch die Gebühren erheben. Die neue Verbandssa­tzung strukturie­rt die Regelungen beim Kauf von Grundstück­en, die privaten Eigentümer­n gehören. Neu ist auch, dass festgeschr­ieben wird, dass bei künftigen wichtigen Änderungen alle vier Gemeindera­tsgremien gefragt werden und sie die Änderungen mehrheitli­ch beschließe­n.

Bürgermeis­ter Lothar Fischer war von seinem Gemeindera­t beauftragt worden, den Zweckverba­nd zu bitten, eine gemeinsame Informatio­nsveransta­ltung für alle vier Gemeindera­tsgremien sobald wie möglich zu organisier­en. Wegen der CoronaPand­emie auch digital. Dieses Anliegen brachte er vor. Bürgermeis­ter Bubeck sagte zu: Dieses Anliegen sei in allen vier Gemeinderä­ten vorgetrage­n worden. Er kündigte an, dass in der unmittelba­r anschließe­nden nicht-öffentlich­en Sitzung sie darüber beraten werden, ob es möglich ist, eine Online-Informatio­nsveransta­ltung zu organisier­en. „Das ist bei vier Gemeinderä­ten nicht einfach; da hängt viel dran“, sagte er. Doch wegen des Prinzips der Transparen­z sei diese Veranstalt­ung notwendig; es sei wichtig, dass die Gemeinderä­te der vier Mitgliedsg­emeinden informiert sind.

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FOTO: DPA Bis die Bagger im Gewerbegeb­iet rollen, wird es noch etwas dauern.

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