Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Geflügelpest im Kreis: Verdachtsfälle bestätigt
Allgemeinverfügung gilt bis 3. Mai
(sz) - In fünf Kleinbeständen nahe Isny sind Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt worden (SZ berichtete). Wie das Landratsamt Ravensburg mitteilte, ist zwischenzeitlich die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts gekommen, dass es sich tatsächlich um die Geflügelpest handelt. Deshalb hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen.
Diese ist ab Samstag, 2. April, gültig und bis zum 3. Mai befristet, teilt das Landratsamt mit. Als Restriktionsgebiete werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem gilt eine Stall- und Desinfektionspflicht. Der dadurch entstehende Sperrbezirk umfasst Teile der Gemarkung der Stadt Isny und der Gemeinde Argenbühl. Entsprechend der Karte, die der Allgemeinverfügung angehängt ist, reicht das Gebiet nördlich etwa bis Winterazhofen, östlich bis an die Landesgrenze zu Bayern, südlich bis Neutrauchburg und westlich bis kurz hinter Enkenhofen. Das Beobachtungsgebiet betrifft darüber hinaus auch große Teile der Gemarkungen von Leutkirch und Kißlegg.
Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist.