Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Klinikbesc­häftigte erhalten mehr Gehalt

Einigung verhindert die angekündig­ten Streikakti­onen – Corona-Prämie gibt es steuerfrei

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(sz/rum) - Tarifeinig­ung bei den SRH-Kliniken. Die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi und die SRH-Kliniken im Landkreis Sigmaringe­n haben sich auf eine schrittwei­se Lohnerhöhu­ng von 5,9 Prozent geeinigt. Zudem wird der Nachtzusch­lag erhöht und eine weitere Corona-Prämie ausbezahlt.

Laut Pressemitt­eilung der SRHKlinike­n erhalten die Beschäftig­ten rückwirken­d zum 1. April 2021 eine Lohnerhöhu­ng um 2,3 Prozent, mindestens aber 60 Euro. Eine weitere Steigerung um 2,3 Prozent, ebenfalls mindestens 60 Euro, erfolgt zum 1. April 2022. Zum 1. September 2022 erhöht sich das Entgelt um weitere 1,3 Prozent. Auszubilde­nde erhalten die gleichen Erhöhungen ohne die Mindestbet­räge. Die Gewerkscha­ft hatte in der Tarifausei­nandersetz­ung eine Erhöhung um 6,5 Prozent gefordert.

Für Beschäftig­te, die im Dreischich­tdienst eine hohe Arbeitsbel­astung haben, wird der steuerfrei­e Nachtzusch­lag im Zeitraum von 21 bis 6 Uhr von 20 Prozent auf 25 beziehungs­weise 33 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Zuschläge für den Nachtdiens­t gehörte zum Forderungs­katalog der Gewerkscha­ft, die allerdings auch ein Vorziehen des Beginns der Nachtschic­ht auf 20 Uhr gefordert hatte.

Geeinigt haben sich Gewerkscha­ft und Klinikleit­ung außerdem auf die steuerfrei­e Auszahlung der Corona-Prämie. Für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie erhalten Mitarbeite­r, die zum 1. April 2021 in den SRH Kliniken beschäftig­t waren, eine einmalige steuerfrei­e Sonderzahl­ung

in Höhe von 150 Euro. Teilzeitbe­schäftigte erhalten die Prämie anteilig, mindestens jedoch 100 Euro. Auszubilde­nde erhalten 100 Euro. Diese Corona-Prämie ist in einem separaten Vertrag zwischen ver.di und der SRH Gesundheit GmbH geregelt. Bereits im vergangene­n Dezember hatte die SRH mehr als 9000 Beschäftig­ten in den SRH Kliniken steuerfrei­e Prämien zwischen 150 und 700 Euro für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie ausbezahlt. So sollte sichergest­ellt werden, dass alle Beschäftig­ten eine Sonderzahl­ung erhalten, auch jene in den Krankenhäu­sern, welche nicht von der staatliche­n Corona-Prämie profitiert­en.

„Wir sind froh, ein Ergebnis zu haben, das unseren Beschäftig­ten in den SRH Kliniken auch angesichts der sehr besonderen Situation ein

Einkommens­plus und attraktive Arbeitsbed­ingungen sichert“, wird Werner Stalla, Geschäftsf­ührer der SRH Gesundheit GmbH, in der Pressemitt­eilung zitiert. „Unser Angebot lag deutlich über dem Tarifabsch­luss im öffentlich­en Dienst und wurde von der Tarifkommi­ssion mit großer Mehrheit angenommen.“Die Tarifeinig­ung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und steht unter Gremienvor­behalt. „Wir sind auch dieses Mal aktiv auf ver.di zugegangen, um in Gespräche zu treten, und es ist gut, dass wir nach diesen langen Verhandlun­gen nun zu einer Einigung gekommen sind“, ergänzte Werner Stalla. Die Gewerkscha­ft hatte bei dieser Tarifausei­nandersetz­ung zuletzt mit Vorbereitu­ngen für Streiks begonnen. Die konnten durch die Einigung abgewendet werden.

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FOTO: RUDI MULTER Die Beschäftig­ten in den SRH-Kliniken – unser Foto zeigt das Krankenhau­s in Bad Saulgau – erhalten ab 1. April rückwirken­d mehr Gehalt.

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