Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wer muss die Arbeitskle­idung waschen?

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(dpa) - Overall, Kochjacke oder Krankenhau­skittel: Wo Arbeitskle­idung getragen wird, kommt immer wieder die Frage auf: Wer pflegt die Ausstattun­g: Müssen Arbeitnehm­er selbst waschen, oder ist das Aufgabe des Arbeitgebe­rs? „Das hängt vor allem davon ab, um welche Art von Arbeitskle­idung es geht“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Gütersloh. Grundsätzl­ich gehe es immer um die Frage, ob die Kleidung vorgeschri­eben oder nur erwartbar sei.

Handelt es sich um Arbeitskle­idung, die getragen werden muss und sogar aus Sicherheit­sgründen vorgeschri­eben ist, müsse der Arbeitgebe­r sie sowohl stellen als auch nach Gebrauch reinigen, sagt der Fachanwalt. Als Beispiel wären etwa Beschäftig­te in der fleischver­arbeitende­n Industrie zu nennen, deren Kleidung bestimmten Hygienevor­schriften entspreche­n muss.

Daneben gibt es Kleidung, die zwar nicht vorgeschri­eben ist, die der Arbeitgebe­r aber für seine Beschäftig­ten vorsieht – etwa ganz bestimmte Jacken und Hosen mit Firmenlogo und Namen in einem Elektroins­tallations­betrieb. Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgebe­r für die Kleidung verantwort­lich und muss die Reinigung übernehmen.

Etwas anders sieht es aus, wenn es zwar einen bestimmten Dresscode im Unternehme­n gibt, die Kleidung aber grundsätzl­ich auch in der Freizeit getragen werden könnte. Schipp nennt als Beispiel einen Bankmitarb­eiter, der in Anzug und Krawatte zur Arbeit kommen soll. Diese Kleidung muss der Arbeitgebe­r nicht finanziere­n, auch für die Pflege muss er hier nicht aufkommen.

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FOTO: BERND SETTNIK/DPA Ist die Arbeitskle­idung vorgeschri­eben, muss der Arbeitgebe­r auch die Reinigung organisier­en und bezahlen.

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